Gehaltserhöhung wird verrechnet, ist das ok?

Das Gehalt besteht aus zwei Teilen, einem Gehalt und einer übertariflichen Zulage.
Eine Erhöhung des Gehalts durch Einstufung in eine neue Tarifgruppe nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit wird nicht ausbezahlt, sondern wird gegen die übertarifliche Zulage verrechnet. Somit hat sich die übertarifliche Zulage verringert.

Ist das ok?

Danke

Das Gehalt besteht aus zwei Teilen, einem Gehalt und einer
übertariflichen Zulage.
Eine Erhöhung des Gehalts durch Einstufung in eine neue
Tarifgruppe nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit wird nicht
ausbezahlt, sondern wird gegen die übertarifliche Zulage
verrechnet. Somit hat sich die übertarifliche Zulage
verringert.

Ist das ok?

Salute,

wenn die übertrafliche Zulage nicht im Arbeitsvertrag als Teil der Gehaltszahlung festgehalten ist, ist das rechtens. Anders gesagt: Wenn die übertariflichen Bezüge gleichzeitig hätten eingestellt werden können (was bei freiwilligen Zahlungen eigentlich immer der Fall ist), kann man das machen. Auf der Lohnabrechnung muß dies dann allerdings genauso ausgewiesen werden; den alten Modus weiterlaufen lassen (also gleichbleibende Tarifzahlung) geht nicht.

Diese Änderung muß aber auch bei allen Beschäftigten gleich angewandt werden. Es ist nicht zulässig, einige Mitarbeiter auf diese Weise mit der neuen Tarifzahlung abzurechnen und andere mit weiterlaufenden außertarfilichen Zahlungen zu versehen. Auch davon gibt es eine Ausnahme, wenn nämlich die außertariflichen Zahlungen befristet oder sonst wie unregelmäßig (zeitweiser Bonus, Leistungszulage o. ä.) waren.

Bestliche Grüße
-Rob.