Hallo! Meine Freundin und ich bekommen ein Kind. Meine Freundin ist Studentin hat nun eine halbe Stelle, bei der sie die normalen Abzüge zu ertragen hat. Sie hat jedoch noch eine weitere Stelle (sieben Stunde die Woche), die über ihren Studentinnenstatus läuft, d.h. sie bezahlt nur Lohnsteuer und keine Krankenkassenbeiträge. Weiss jemand, wie es sich bei der zweiten Stelle mit der Gehaltsfortzahlung während des Mutterschutzes verhält (es handelt sich um eine Festanstellung)?
Soweit ich nämlich weiss, bezahlt die Krankenkasse einen Teil des Gehaltes während des Mutterschutzes - aber doch nur bei vorher geleisteten Beiträgen, oder? Vielen Dank schon mal. Markus
Hallo Markus,
prinzipiell sieht es so aus, dass Deine Freundin Anspruch auf Mutterschutzgeld in Höhe des Nettoeinkommens der letzten drei Monate hat, sofern es 25,-DM am Tag nicht übersteigt. Wenn es mehr war, ist der Arbeitgeber (in Eurem Fall BEIDE) verpflichtet, den Differenzbetrag als Zuschuß zu zahlen. Das heißt aber im Klartext, daß beide Arbeitgeber voneinander wissen müssen, und dass sie auch das Nettoeinkommen wissen müssen. Es wird nämlich gesplittet, so daß der Hauptarbeitgeber in der Regel etwas mehr zahlen muß und der Zweitarbeitgeber etwas weniger. rage am besten mal bei der Krankenkasse nach, wie sie es genau handhabt (da gibt es nämlich selbst zwischen den Großen noch geringfügige Unterschiede).
Normalerweise werden die Bezüge aufaddiert, die 25,-DM (die die Kasse übernimmt) werden abgezogen, und der Rest wird dann zu den Prozentsätzen, die vor dem Abzug der 25,-DM standen wieder auf die Arbeitgeber aufgeteilt.
Ich hoffe, Euch geholfen zu haben
Bis denn
Guido