Hallo,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Herr A hat einen neuen Job und erleidet innerhalb der ersten 4 Wochen einen Arbeitsunfall (AU für 8 Tage).
Der AG weist den AN nicht daraufhin, dass es für diese Zeit keine LFZ gibt und er sich an die Krankenkasse wenden müsse und zieht das Gehalt mit der Erklärung „Wartezeit“ ab.
Der Anruf bei der Kasse ergab, die würden nicht zahlen, weil die AU Meldung nicht innerhalb von 5 Tagen vorlag. Wo steht denn das? Bisher bestand keine KG-pflichtige AU, woher soll Herr A das wissen?
Herr A war bei einem Durchgangsarzt und auch die BG wurde aufgenommen - und hoffentlich bei der BG gemeldet.
Ist das korrekt, dass Herr A jetzt von niemandem den Verdienstausfall ersetzt bekommt? Muss man sich über heute über alle möglichen Eventualitäten selber informieren und hat der AG keine Aufklärungs- oder Informationspflicht?
Ja, die AU-Meldung wurde zu spät eingereicht - aber Herr A wusste auch da nichts von einer 5 Tage-Frist.
Danke für Tipps.
Hi!
Der Anruf bei der Kasse ergab, die würden nicht zahlen, weil
die AU Meldung nicht innerhalb von 5 Tagen vorlag. Wo steht
denn das? Bisher bestand keine KG-pflichtige AU, woher soll
Herr A das wissen?
Naja, auf der Durchschrift der AU steht ziemlich deutlich (meist fett oder rot - oder beides), dass man das Teil unverzüglich bei der Kasse abzugeben hat!
Ist das korrekt, dass Herr A jetzt von niemandem den
Verdienstausfall ersetzt bekommt? Muss man sich über heute
über alle möglichen Eventualitäten selber informieren und hat
der AG keine Aufklärungs- oder Informationspflicht?
Ähm, eigentlich muss man nur lesen, was auf den Teilen so steht, die der Arzt einem gibt.
Ja, die AU-Meldung wurde zu spät eingereicht - aber Herr A
wusste auch da nichts von einer 5 Tage-Frist.
Die Rechtsgrundlage findest Du irgendwo im §59 SGB V.
Gruß
Guido
Wieso KK ?
Hallo,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Herr A hat einen neuen Job und erleidet innerhalb der ersten 4
Wochen einen Arbeitsunfall (AU für 8 Tage).
Der AG weist den AN nicht daraufhin, dass es für diese Zeit
keine LFZ gibt und er sich an die Krankenkasse wenden müsse
und zieht das Gehalt mit der Erklärung „Wartezeit“ ab.
Wieso Krankenkasse ?
Bei mindestens 3-tägiger AU infolge Arbeitsunfall ist die BG zuständig.
Und für die AU-Zeit besteht Anspruch auf Verletztengeld gem. § 45 SGB VII - und zwar ohne 4-wöchige Wartezeit:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__45.html
Wollte hier etwa der AG eine Unfallmeldung vermeiden ?
Der AN sollte sich in dem geschilderten Fall sofort selbst an die BG wenden, falls noch keine Unfallmeldung an die BG erfolgt ist.
&Tschüß
Wolfgang