Gehaltskürzung

Guten Tag,

darf ein Arbeitgeber (Kleinbetrieb unter 5 Personen) willkürlich den von ihm zu zahlenden Arbeitslohn auf den im Arbeitsvertrag festgelegten Betrag senken, obwohl der derzeitige Arbeitslohn durch mehrjährige Betriebszugehörigkeit inzwischen viel höher ist ?

Danke und Grüße,
schnauzentapir

Nein das was im Arbeitsvertrag steht muss er auch bezahlen.

Danke, aber das war schon klar.
Aber kann der Lohn, der inzwischen erreicht ist (durch lange Betriebszugehörigkeit) wieder auf den Lohn, der im Arbeitsvertrag ausgewiesen ist, abgesenkt werden ?

Morgen,

hat der AN die Lohnerhöhungen schriftlich und wenn ja, wie sind diese Formuliert?

schönes Wochenende

Hallo,

nein, die Gehaltserhöhungen erfolgten jeweils durch mündliche Absprachen und wurden nicht schriftlich nachgereicht.

Danke und Grüße.

Hallo,

im Kleinbetrieb gibt es keinen Kündigungsschutz, also braucht der Arbeitgeber weder für eine Änderungskündigung noch für eine Beendigungskündigung einen Grund. Wenn er also die Kündigungsfrist einhält für die Änderung, gibt es - von Extremfällen abgesehen - keine Möglichkeit, sich hiergegen erfolgreich zu wehren.

VG
EK