darf ein Arbeitgeber (Kleinbetrieb unter 5 Personen) willkürlich den von ihm zu zahlenden Arbeitslohn auf den im Arbeitsvertrag festgelegten Betrag senken, obwohl der derzeitige Arbeitslohn durch mehrjährige Betriebszugehörigkeit inzwischen viel höher ist ?
Danke, aber das war schon klar.
Aber kann der Lohn, der inzwischen erreicht ist (durch lange Betriebszugehörigkeit) wieder auf den Lohn, der im Arbeitsvertrag ausgewiesen ist, abgesenkt werden ?
im Kleinbetrieb gibt es keinen Kündigungsschutz, also braucht der Arbeitgeber weder für eine Änderungskündigung noch für eine Beendigungskündigung einen Grund. Wenn er also die Kündigungsfrist einhält für die Änderung, gibt es - von Extremfällen abgesehen - keine Möglichkeit, sich hiergegen erfolgreich zu wehren.