Gehaltskürzung / 'freiwillige' Abgabe

ich arbeite in einem CallCenter als kleinerer Mitarbeiter.
im August informierte uns einer der 2 Geschäftsführer, dass das Unternehmen nicht die Gewinne erzielte die geplant waren. Die Investoren ( leider nicht genau bekannt welche :frowning: ) haben mit Gewinnen gerechnet, die eigentlich „schwachsinn“ waren ( tschuldigung für den Ausdruck aber ist so ).

Nun wurden alle 4500 Beschäftige in 2 Standorten zu Sitzungen gerufen, wo das Unternehmen auf die übliche schlechte Wirtschaftslage hinwies und den Mitarbeitern ein Angebot unterbreitete :

Jeder Mitarbeiter leistet eine freiwillige Abgabe von 25 € monatlich für 5 Monate oder eine Einmalzahlung von 125 € bzw. 20 Überstunden.
Mit dieser Abgabe sichert uns die Geschäftsführung keine Betriebsbedingten Entlassungen bis zum 31.12.04 und keine Streichung der freiwilligen Abgabe wie Urlaubs - und Weihnachtsgeld.

Außerdem die Zusagen, das bei erreichen eines gewissen Umsatzes ( genannt DBI ) eine 25%-Rückzahlung des geleisteten Abschlags wieder zurückzahlt.

Falls der / die Mitarbeiter diese freiwillige ( in meinen Augen freiwillig erpresste ) Leistung nicht an das Unternehmen gibt, kann das Unternehmen nicht versprechen, dass das Weihnachtsgeld für 2004 gezahlt wird und kommendes Jahr auch keine Streichung veranlasst wird.

Die Frage meinerseits : ist das rechtens ? Das CallCenter / eine Gruppe besser gesagt, hat u.a. seid 2004 einen Verdi- Rahmentarifvertrag.

Was kann man dagegen tun ? Eine Kollegin informierte sich bei AA und die teilten mit, das so etwas sittenwidrig sei.
Was für Nachteile kann eine Nicht-Leistung der Unterschrift bei dieser Abgabe für mich arbeitsrechtlich bedeuten, wenn zb. eine Kündigung meines Arbeitsplatzes erfolgt ? Wenn ich diese Abmachung nicht unterschreibe und mein Weihnachtsgeld gestrichen wird aber zb.
meinem Kollegen, der das Unterschrieben hat in der selben Abteilung gezahlt wird - ist das rechts ?

Leider viele Fragen, nur ich hoffe, das ich da eine kleine Klärung reinbekomm.

Gerne kann auch das Schreiben ( mit Firmendaten gelöscht ) eingescannt werden bei Bedarf !

lg BlueSin

Das ist insgesamt lächerlich.

Da individualvertragliche Vereinbarungen aber gemacht werden können, könnte es schon sein, dass derart Vereinbarungen gelten könnten. Also Vorsicht!!

Es gilt Gleichbehandlung. Wenn Weihnachtsgeld, dann an alle MA.
Wenn ihr einen Tarifvertrag habt, gilt der.

Aber ihr solltet das UNBEDINGT SOFORT der Gewergschaft melden !!!

Noch was anderes, überleg doch mal. Okt - Dez. = 3 Monate zugesicherter Kündigungsschutz, den du ohnehin hast, für 5 Monate bezahlen??

Wenn die Vereinbarung insgesamt nichtig ist, da sie gegen geltendes, zwingendes Recht verstößt, was ich aber nicht glaube, kannst du das unterschreiben. Nimm aber die Überstunden und lasse sie dir quittieren, dann kannst du sie als Freizeit nachfordern. Arbeitszeitgesetz - einfach mal googeln -

!! Angaben ohne Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung. Rat erfolgte durch persönliche Erfahrungen !!!

Gruß Maureen

Nachtrag:

Bei solch einer Betriebsgröße wird es mal Zeit für einen Betriebsrat !!!

Gruß Maureen

Hi

Ich hab die Überstunden angekreuzt, so dass diese dann verrechnet werden. Naja die haben des mit den 5 Monaten anders gerechnet. Letztendlich legen die die 125 € seid Schreiben von heute morgen auf die monatsabrechnungen Okt,Nov & Dez um.

Das mit den Überstunden hab ich quittieren lassen und auch die Vereinbarung kopiert ( gab’s leider nur als einfache Ausführung ).

D.h. also, dass wenn das Weihnachtsgeld nur an bestimmte MA gezahlt wird, ich dagegen angehen kann ? Was ist nun aber die Lage : ich hab unterschrieben, es unterschreiben aber nur ganz wenige dieses Teil… wenn dann kürzungen gemacht werden - kann man dagegen was tun ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist solch ein hahnebüchener Blödsinn!
Hi!

Das ist insgesamt lächerlich.

Ich nehme an, Du meinst Dein Posting!

Da individualvertragliche Vereinbarungen aber gemacht werden
können, könnte es schon sein, dass derart Vereinbarungen
gelten könnten. Also Vorsicht!!

Ja, was denn nun!?

Es gilt Gleichbehandlung. Wenn Weihnachtsgeld, dann an alle
MA.

Schwachsinn! Entschuldige bitte, aber wenn ich solch definitiv falsche Dinge lese, die einen Frager mit einer derart zur Schau gestellten Selbsicherheit in die falsche Richtung bringen, habe ich arge Probleme, eine weniger drastische Formulierung zu finden!

Wenn ihr einen Tarifvertrag habt, gilt der.

Ein Tarifvertrag gilt ausschließlich, wenn er allgemeinverbindlich ist, oder wenn der Arbeitgeber im entsprechenden Verband und der Arbeitnehmer Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft ist, oder das Teil fest im Arbeitsvertrag verankert ist (und selbst da kann es Einschränkungen geben)!

Die Tatsache, dass ein Tarifvertrag existiert heißt noch lange nicht, dass er für ALLE Mitarbeiter gilt!

Aber ihr solltet das UNBEDINGT SOFORT der Gewergschaft melden
!!!

Und Du glaubst, dass eine Gewer k schaft für Nichtmitglieder tätig wird?

Noch was anderes, überleg doch mal. Okt - Dez. = 3 Monate
zugesicherter Kündigungsschutz, den du ohnehin hast,

Diese Erkenntnis ziehst Du woraus?

Meine Güte: Das war Dein zweites definitiv falsches Posting innerhalb einiger Stunden! Wenn Du etwas nicht weißt, dann halte Dich bitte zurück!

Gruß
Guido

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Zu wenig Informationen!
Hi!

ich arbeite in einem CallCenter als kleinerer Mitarbeiter.
im August informierte uns einer der 2 Geschäftsführer, dass
das Unternehmen nicht die Gewinne erzielte die geplant waren.
Die Investoren ( leider nicht genau bekannt welche :frowning: ) haben
mit Gewinnen gerechnet, die eigentlich „schwachsinn“ waren (
tschuldigung für den Ausdruck aber ist so ).

Nun gut - das kommt nicht selten vor :frowning:

Mit dieser Abgabe sichert uns die Geschäftsführung keine
Betriebsbedingten Entlassungen bis zum 31.12.04 und keine
Streichung der freiwilligen Abgabe wie Urlaubs - und
Weihnachtsgeld.

Mal nicht das Rechtliche! Du sagst selbst, dass die Kalkulation Schwachsinn war! Was ist Deine Meinung? Ist es das WERT?

Außerdem die Zusagen, das bei erreichen eines gewissen
Umsatzes ( genannt DBI ) eine 25%-Rückzahlung des geleisteten
Abschlags wieder zurückzahlt.

Wie realistisch ist diese Rechnung?

Die Frage meinerseits : ist das rechtens ? Das CallCenter /
eine Gruppe besser gesagt, hat u.a. seid 2004 einen Verdi-
Rahmentarifvertrag.

Gilt dieser Vertrag für Dich (siehe meine Antwort unten)?

Und wenn ja: Was genau steht im Tarif?

Was kann man dagegen tun ? Eine Kollegin informierte sich bei
AA und die teilten mit, das so etwas sittenwidrig sei.

Ähm - vergiss das Arbeitsamt bei arbeitsrechtlichen Fragen!
Ich schätze die Mitarbeiter für das, was sie dort leisten müssen, da sie furchtbar unterbesetzt sind, aber sie sollten bei dem bleiben, wovon sie Ahnung haben - Arbeitsrecht ist das in der Regel nicht!

Was für Nachteile kann eine Nicht-Leistung der Unterschrift
bei dieser Abgabe für mich arbeitsrechtlich bedeuten, wenn zb.
eine Kündigung meines Arbeitsplatzes erfolgt ? Wenn ich diese
Abmachung nicht unterschreibe und mein Weihnachtsgeld
gestrichen wird aber zb.
meinem Kollegen, der das Unterschrieben hat in der selben
Abteilung gezahlt wird - ist das rechts ?

Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in der Vergangenheit unter Vorbehalt gezahlt hat (damit kein Rechtsanspruch durch eine betriebliche Übung entsteht) und der Tarif (so er denn für Dich gilt) genau diesen Passus auch bestätigt, dann halte ich es zumindest nicht für UNMÖGLICH, dass man solche Vereinbarungen treffen könnte…

Ich selbst hatte bislang nur eine Anstellung, in der ich Weihnachtsgeld nach Tarif bekam! In den anderen gab es zwar einen Tarif - der galt aber (zum Glück) nicht für mich…

Aber da hoffe ich jetzt mal einfach auf einen User namens LeoLo!

LG
Guido

Hi!

Das ist insgesamt lächerlich.

Ich nehme an, Du meinst Dein Posting!

Sehr sachlich !! Ich denke in einem Forum sollten persönliche Angriffe vermieden werden, oder habe ich die Forumsregeln falsch gelesen?

Da individualvertragliche Vereinbarungen aber gemacht werden
können, könnte es schon sein, dass derart Vereinbarungen
gelten könnten. Also Vorsicht!!

Ja, was denn nun!?

Ganz einfach -> ein bestehender Vertrag kann durch weitere schriftliche Vereinbarungen/Nebenabreden egänzt werden. Oder nicht? Falls nicht bitte Quellennachweis.

Es gilt Gleichbehandlung. Wenn Weihnachtsgeld, dann an alle
MA.

Schwachsinn! Entschuldige bitte, aber wenn ich solch definitiv
falsche Dinge lese, die einen Frager mit einer derart zur
Schau gestellten Selbsicherheit in die falsche Richtung
bringen, habe ich arge Probleme, eine weniger drastische
Formulierung zu finden!

Definitiv falsch ist es nicht!!! Allerdings zu wenig differenziert von mir geschildert. Wenn ihm Weihnachtsgeld vertragl. zugesichert ist, steht ihm, für den Fall, dass das Weihnachtsgeld an die anderen AN ausgezahlt wird, auch zu. http://www.dgb-bw.de/sixcms/detail.php?id=2360

Wenn ihr einen Tarifvertrag habt, gilt der.

Ein Tarifvertrag gilt ausschließlich, wenn er
allgemeinverbindlich ist, oder wenn der Arbeitgeber im
entsprechenden Verband und der Arbeitnehmer Mitglied
der entsprechenden Gewerkschaft ist, oder das Teil fest im
Arbeitsvertrag verankert ist (und selbst da kann es
Einschränkungen geben)!

Die Tatsache, dass ein Tarifvertrag existiert heißt noch lange
nicht, dass er für ALLE Mitarbeiter gilt!

Womit du einerseits absolut recht hast. Aber auch hier kann u. U. der Gelichbehandlungsgundsatz greifen.

Ihr solltet das UNBEDINGT SOFORT der Gewergschaft melden

!!!

Und Du glaubst, dass eine Gewer k schaft für
Nichtmitglieder tätig wird?

Wer hindert jemanden Mitglied zu werden?

Noch was anderes, überleg doch mal. Okt - Dez. = 3 Monate
zugesicherter Kündigungsschutz, den du ohnehin hast,

Diese Erkenntnis ziehst Du woraus?

Aus der Betriebsgröße. Ausnahme Probezeit, wovon ich versehentlich und zugegebenermaßen fälschlicherweise jedoch nicht ausgegangen bin

Meine Güte: Das war Dein zweites definitiv falsches Posting
innerhalb einiger Stunden! Wenn Du etwas nicht weißt, dann
halte Dich bitte zurück!
Gruß
Guido

Aber sicher doch „Meistro“.
Die Unwissenden mögen den Wissenden platz machen :wink:

Und übrigens. !! Ich weiß, warum ich folgenden Satz unter meine Postings setze !!!

Ich werde ihn aber gerne für dich modifizieren, damit alle erkennen, dass sie sich lieber an dich wenden sollten, da ich nicht kompetent bin. Sorry *bg*

!! Angaben ohne Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung. Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!!

Um eine gesicherte, rechtliche Einschätzung zu erhalten empfiehlt es sich, sich mit Guido in Verbindung zu setzen.

Gut so Meistro?

Hi! ein bestehender Vertrag kann durch weitere

schriftliche Vereinbarungen/Nebenabreden egänzt werden. Oder
nicht? Falls nicht bitte Quellennachweis.

Ähm - Du warst es, die geschrieben hat:
Das ist insgesamt lächerlich.
INSGESAMT heißt doch so viel, wie: In seiner Gesamtheit, also: KOMPLETT!

Definitiv falsch ist es nicht!!! Allerdings zu wenig
differenziert von mir geschildert. Wenn ihm Weihnachtsgeld
vertragl. zugesichert ist, steht ihm, für den Fall, dass das
Weihnachtsgeld an die anderen AN ausgezahlt wird, auch zu.
http://www.dgb-bw.de/sixcms/detail.php?id=2360

Und da Du den genauen Wortlaut aller im Betrieb befindlichen Arbeitsverträge kennst, wagst Du eine solche Aussage?
Nur dann könntest Du sie nämlich in dieser Form treffen!

Womit du einerseits absolut recht hast. Aber auch hier kann u.
U. der Gelichbehandlungsgundsatz greifen.

Schön, dass Du wenigstens jetzt schreibst: UNTER UMSTÄNDEN!
Da diese aber nicht bekannt sind…

Wer hindert jemanden Mitglied zu werden?

Was bringt es denn bei einer in der Regel geltenden Wartezeit für die Rechtshilfe?

Diese Erkenntnis ziehst Du woraus?

Aus der Betriebsgröße.

Na super! Dann solltest Du Dich mal eingehend mit dem § 622 BGB befassen!
Da der Fragende in keiner Weise erwähnt hat, dass er schon mindestens 5 Jahre nach Vollendung seines 25. Lebensjahres dort beschäftigt ist (2 Monate zum Monatsende - da der Oktober ja schon angebrochen war), scheinst Du ja seherische Fähigkeiten zu besitzen!

Ausnahme Probezeit, wovon ich
versehentlich und zugegebenermaßen fälschlicherweise jedoch
nicht ausgegangen bin

Deine Aussage wäre auch ohne Berücksichtigung einer Probezeit reine Spekulation!

Aber sicher doch „Meistro“.
Die Unwissenden mögen den Wissenden platz machen :wink:

Nö - es reicht eigentlich, wenn sie nichts Falsches hier posten! Diese Seite heißt: Wer WEISS Was und nicht: Wer stellt Spekulationen in den Raum!

Ich werde ihn aber gerne für dich modifizieren, damit alle
erkennen, dass sie sich lieber an dich wenden sollten, da ich
nicht kompetent bin. Sorry *bg*

Es gibt hier genügend Leute, die sich mit der Materie auskennen - da bin ich nur einer unter vielen!

Aber vielleicht solltest Du Dir mal ein gewisses Zitat von Dieter Nuhr zu Herzen nehmen!

!! Angaben ohne Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung.
Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!!

Dass es druntersteht, ist ja ganz nett! Aber hier wurde nicht nach einer (in Deinem Fall mit Kenntnis der vorhandenen Fakten falschen) Einschäzung gefragt, sondern ob es rechtens ist!
Außerdem ist es ein wenig kontraproduktiv, eine Antwort mit den Worten
Das ist insgesamt lächerlich. zu beginnen und mit dem Hinweis auf Deine persönliche Einschätzung zu beenden…

Um eine gesicherte, rechtliche Einschätzung zu erhalten
empfiehlt es sich, sich mit Guido in Verbindung zu setzen.

In diesem Fall wäre es in der Tat der bessere Hinweis gewesen!
Zumindest erzähle ich den Leuten hier keinen Humbug, sondern halte einfach meine Schnauze, wenn ich etwas nicht weiß!

Gruß