Gehaltskürzung / Krankengeld

Hallo,

wenn die neue Krankheit während des Laufs der alten Krankheit aufgetreten ist oder die Zeiten nahtlos sind (kein Moment der Arbeitsfähigkeit dazwischen), wäre hier nicht der AG zuständig, sondern die Krankenkasse, weil sie wieder einmal nichts von der sog. Einheit des Versicherungsfalls wissen (will).

http://www.4personaler.de/de/arbeitsrecht_lohnabrech…

Bevor man also beim AG Porzellan zerbricht, sollte man mal klären, ob man überhaupt bei der richtigen Stelle ist. Krankenkassen neigen ja - wen wundert’s - dazu, beim Krankengeld den eigenen Etat im Auge zu behalten und wenn möglich, Ansprüche auf AG abzuwälzen. Honi soit qui mal y pense…

VG
EK