Hallo,
nächsten Monat werden meine Kollegen und ich in Einzelgesprächen gefragt, ob wir mit Gehaltskürzung von 5-10 % einverstanden sind. Ja/nein… In Versammlungen vorher wurde bereits die mangelhafte Ertragslage des UnternehmensTEILS (ProfitCenter) angemahnt. Dies würde vorrangig an unseren viel zu hohen Gehältern liegen. Dazu muss gesagt werden, dass viele Einstellungen erst in den letzten 1-3 Jahren getätigt wurden!
Was also kann an Konsequenzen folgen, wenn ich mich weigere, die Gehaltskürzung anzunehmen? Ich gehe davon aus, dass unsere Einheit eh geschlossen wird. Allerdings handelt es sich hier um ein Riesenkonzern, die MA werden also irgendwohin verschoben werden können. Allerdings wird sicherlich versucht, zu kündigen. Welche Handhabe hat man, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich nicht schlecht geht, nur diesem Teilbereich eben?
Sorry, für konfuse Fragestellung, aber klare Gedanken sind mit momentan etwas fern…
Greetinx
Ernie
Hallo.
Was also kann an Konsequenzen folgen, wenn ich mich weigere,
die Gehaltskürzung anzunehmen?
– Am Sinnigsten wäre ein Änderungskündigung (mit dem gleichen Angebot, welches Du ausschlägst), welche zur Beendigungskündigung wird, wenn Du nicht zustimmst. Allerdings kannst Du auch binnen 3 Wochen ab Zugang (es sei denn vertraglich sind wirksam kürzere Fristen vereinbart) dagegen klagen.
Allerdings handelt es sich hier
um ein Riesenkonzern, die MA werden also irgendwohin
verschoben werden können.
– Kommt bei Schließung des Betriebsteiles auf die vertraglichen Inhalte an. Möglicherweise muß der AG die AN gar nicht umverteilen.
Welche Handhabe hat man, wenn es dem Unternehmen
wirtschaftlich nicht schlecht geht, nur diesem Teilbereich
eben?
– siehe oben: soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (Betrieb > 5AN, Betriebszugehörigkeit > 6 Monate), kann man binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü Klage beim ArbG einreichen, um eine evtl vorzunehmende Sozialauswahl gerichtlich überprüfen zu lassen.
Kleiner Hinweis: ich bin generell der Meinung, daß man in den seltensten Fällen auf Gehalt verzichten soll. Man kann den Betrag auch stunden, so verliert man den Anspruch nicht und kann das Ganze später immer noch einklagen.
Gruß,
LeoLo
Hallo Ernie,
solche Zustimmungen zu Gehaltskürzungen sind vor einiger Zeit bei HP von den Mitarbeitern eingefordert worden. Wenn ich mich recht erinnere haben ca 80% der Mitarbeiter zugestimmt. Kurze Zeit später wurden vielen Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt.
Die Ermittlung der Höhe der Abfindungen basierte dann auf den niedrigeren Gehältern. Lass dich lieber nicht auf Kürzungen ein,
denn dein Arbeitslosengeld ist dann auch niedriger. Dein neuer Arbeitgeber wird dich auch nach deinem bisherigen Einkommen fragen und sein Angebot evtl. danach ausrichten. Arbeitsplätze durch Gehaltskürzungen retten? Hat fast nie geklappt.
Habt Ihr keinen kompetenten Betriebsrat?
Gruß Manfred