Gehaltskürzung wegen einem Arbeitsfehler

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bereich Arbeitsrecht. Da ich nicht weiß, ob man diese personalisiert stellen darf, formuliere ich Sie neutral:

Arbeitnehmer N erhält bei Arbeitgeber G ein Gehalt, dass aus einem Fixum und einem Provisionsteil besteht. N muss Termine vereinbaren und erhält pro Termin eine Provision. Beides ist im Arbeitsvertrag so festgehalten. Arbeitgeber G meinte kürzlich, mit einem Arbeitsvorgang von N nicht zufrieden zu sein und will ihm deswegen die komplette Provision für den entsprechen Arbeitsmonat streichen. Meine Frage: ist sowas rechtlich zulässig oder nicht? Ich freue mich über Antworten, gerne auch mit einem Paragrafen oder einem entsprechen Gerichtsurteil.

Juristische Ratschäge kann u darf nur der Anwalt geben!

Aber lies mal genau den Vertrag: Niemand darf Äpfel mit Birnen vergleichen. Daraus ergibt sich schon mal ein Teil der Anfrage, wenn die geschilderten Tatsachen stimmen.
Und so einfach kürzen darf man auch nicht. Außerdem muss, wenn es ein schwerer Verstoß ist, sowieso erstmal abgemahnt werden u in gr. Firmen dazu der Betriebsrat einbezogen werden.
Hoffe, das hilft mal etwas weiter. Rede mal mit deinem Chef. Eine Abmahnung muss zeitnah erfolgen. Genaue Hilfe gibt nur der Jurist.

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bereich Arbeitsrecht. Da ich nicht
weiß, ob man diese personalisiert stellen darf, formuliere ich
Sie neutral:

Arbeitnehmer N erhält bei Arbeitgeber G ein Gehalt, dass aus
einem Fixum und einem Provisionsteil besteht. N muss Termine
vereinbaren und erhält pro Termin eine Provision. Beides ist
im Arbeitsvertrag so festgehalten. Arbeitgeber G meinte
kürzlich, mit einem Arbeitsvorgang von N nicht zufrieden zu
sein und will ihm deswegen die komplette Provision für den
entsprechen Arbeitsmonat streichen. Meine Frage: ist sowas
rechtlich zulässig oder nicht? Ich freue mich über Antworten,
gerne auch mit einem Paragrafen oder einem entsprechen
Gerichtsurteil.

Hallo Herr T.
ich bin kein Anwalt kann nur soviel sagen, dass bei einem nicht zustande gekommenen Termin, so interpretiere ich Ihre Mail, nicht die komplette Provision gekürzt werden darf. Wenn überhaupt, dann der nicht zustanden gekommene Auftrag. Ich hoffe, Sie bekommen eine passende Antwort. Sonst gibt es noch „Frag den Anwalt“. Oder gehen Sie direkt zu einer Rechtsberatung. Das erste Gespräch kostet um die 50 - 100 €, vorher fragen. Dann wissen Sie das auch für die Zukunft.
Viel Erfolg
Poltmann

Hallo, das kann man ohne Vorlage der vertraglichen Vereinbarung nicht so ohne Weiteres beurteilen. Hier ist die Gesamtsituation maßgeblich. §§ gibt es hier nicht. Wir haben in Deutschland kein direktes Arbeitsrecht. Arbeitsrecht wird oft als Richterrecht bezeichnet. Es ist ein Sammelsurium aus verschiedenen Gesetzen. Sorry, diese Auskunft wird Dir nicht viel helfen.

Hi,

Leider habe ich null erfahrung in diesem Art von vergütung. Ich gehe Satrk davon aus aber, das die Abzug des kompletten Monats Provision nicht Rechtens sein kann.

Wenn mann vorher einer erleistung erbracht haben, unde dies ist im AV festgehalten zu vergüten, dann sollte mann für geleistete Arbiet vergütet werden.

Über die einer Abschluß das der AG nicht zufrieden war, könnte mann daruber Streiten. Es müsse festgehalten was hat deine AG zu beanstandaen? War das einer Arbeitsvertraglichen Leistung Bruch oder könnte mann das nicht vorhersehen?

Wenn einer Betriebsrat oder einer zuständige Gewerkschaft in betrieb vertreten ist, dann Sprich die Angelegenheit mit dene. Wenn nicht, schreib deine chef an, und sage ihm das du das nicht Richtig findest und das du einspruch einlegst.

Im ersten fall wird er Nichts machen, aber du hast wenigstens, zeit gerecht und im Schriftform ihm erklärt das du das nicht für Richtig findest. Diese Schrieben, dann gibt dir luft und zeit um nachzuforschen und Rechtliche Rat zu holen vo einer Fachanwalt.

Mehr kann ich nicht Sagen, Sorry.

JFW

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bereich Arbeitsrecht. Da ich nicht
weiß, ob man diese personalisiert stellen darf, formuliere ich
Sie neutral:

Arbeitnehmer N erhält bei Arbeitgeber G ein Gehalt, dass aus
einem Fixum und einem Provisionsteil besteht. N muss Termine
vereinbaren und erhält pro Termin eine Provision. Beides ist
im Arbeitsvertrag so festgehalten. Arbeitgeber G meinte
kürzlich, mit einem Arbeitsvorgang von N nicht zufrieden zu
sein und will ihm deswegen die komplette Provision für den
entsprechen Arbeitsmonat streichen. Meine Frage: ist sowas
rechtlich zulässig oder nicht? Ich freue mich über Antworten,
gerne auch mit einem Paragrafen oder einem entsprechen
Gerichtsurteil.

beantwortet? War im Urlaub.:

Hallo,

ich habe eine Frage zum Bereich Arbeitsrecht. Da ich nicht
weiß, ob man diese personalisiert stellen darf, formuliere ich
Sie neutral:

Arbeitnehmer N erhält bei Arbeitgeber G ein Gehalt, dass aus
einem Fixum und einem Provisionsteil besteht. N muss Termine
vereinbaren und erhält pro Termin eine Provision. Beides ist
im Arbeitsvertrag so festgehalten. Arbeitgeber G meinte
kürzlich, mit einem Arbeitsvorgang von N nicht zufrieden zu
sein und will ihm deswegen die komplette Provision für den
entsprechen Arbeitsmonat streichen. Meine Frage: ist sowas
rechtlich zulässig oder nicht? Ich freue mich über Antworten,
gerne auch mit einem Paragrafen oder einem entsprechen
Gerichtsurteil.