Gehaltsnachverhandlung

Hallo,
ich habe nach Studienabschluss nach acht Monaten Diplompraktikum nun einen festen Arbeitsvertrag bei diesem AG. Zu Anfang habe ich mich, auch aufgrund meines Diplomstress, bei den Gehaltsverhandlugnen doch etwas „über den Tisch ziehen“ lassen. Nun würde ich nach ca. 10 Monaten Tätigkeit mein Gehalt nachverhandeln (was auch mündlich bei Vertragsabschluss vereinbart wurde), da mein jetziges nicht zum Leben und zum Sterben reicht. Nun frage ich mich, wie ich da argumentieren soll und wie und welche Gehalftsforderungen ich stellen kann - soll ich mich da eher am Bestandsgehalt oder am marktüblichen Gehalt orientieren?
Und wie geht man bei so etwas vor?

busy (der Gehaltsverhandlungen hasst)

da mein jetziges nicht zum Leben und zum Sterben reicht.

Du willst Dein Gehalt verhandeln, weil Deine Leistungen ein höheres Gehalt rechtfertigen. Was Du meinst, zum Leben zu brauchen, wird Deinen AG nicht interessieren.

soll ich mich da eher am Bestandsgehalt
oder am marktüblichen Gehalt orientieren?

Je nachdem, wie groß der Unterschied ist. Mit dem marktüblichen Gehalt kann man sicherlich argumentieren. Allerdings wird Dein AG beispielsweise keiner Gehaltserhöhung von 50 % zustimmen, selbst wenn dann erst das Marktübliche erreicht würde.

Realistischer bei z.B. 2.000 EUR Ist-Gehalt und 3.000 EUR marktüblichem Gehalt wäre eher eine Erhöhung um 400 EUR. Nach einem guten Jahr (sieh zu, daß Du da zwei Jahre voll bekommst) kannst Du dann immer noch den AG wechseln und dann auf ein marktübliches Niveau aufschließen.

Und jetzt schon den AG zu wechseln (abgesehen davon, daß das viel zu früh wäre), funktioniert auch nicht. Der neue AG wird auch keine 50 % draufpacken.

Ich nehme an, daß Dein AG ein kleiner Betrieb ist?

Mein AG ist eine GmbH der öffentlichen Hand mit ca. 30 MA

Mein AG ist eine GmbH der öffentlichen Hand mit ca. 30 MA

Dann stellt sich auch die Frage, ob Du ein marktübliches Gehalt der freien Wirtschaft mit Deiner BAT-Einstufung vergleichst. Denn das führt zu nichts. Entsprechend der BAT-Stufen wird dann auch nach Bewährung befördert, also von beispielsweise BAT Vc bis hin zu IVa mit den entsprechenden Zwischenschritten. Bei besonderer Bewährung dann halt bis III.