Gehaltsnachweis bei bestehender privater KV

Angenommen ein Arbeitnehmer (AN) ist seit 2002 privat krankenversichert. Sein Einkommen lag seitdem immer über der entsprechenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Der AN hat zu Beginn 2008 den Arbeitgeber (AG) gewechselt. Auch im neuen Beschäftigungsverhältnis liegt sein Einkommen über der JAEG.
Wegen einer angeblichen Änderung der Sozialgesetze verlangt der AG vom AN einen Nachweis über die Höhe der Jahresgehälter der letzten drei Jahre. Der AG will prüfen, ob der AN berechtigt privat krankenversichert war, denn nur so sei (nach Aussage des AG) eine Fortführung der privaten Krankenversicherung möglich.
Der AN weigert sich aus datenschutzrechtlichen Gründen, dem neuen AG diesen Nachweis zu erbringen. Der AN wurde somit zwangsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, obwohl der AN über eine private Krankenversicherung verfügt.
Ist dieses Vorgehen des AG rechtmäßig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage stützt sich dieses Vorgehen?

Ist dieses Vorgehen des AG rechtmäßig?

Ja.

Auf welcher
gesetzlichen Grundlage stützt sich dieses Vorgehen?

SGB V § 6

Ebenfalls grußlos
Guido

Guido,

danke für die schnelle, aber knappe Antwort.

Nach $ 6 (1) Nr. 1 SGB V sind Angestellte, deren regelmäßiges Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in den letzten drei Jahren überstiegen hat, versicherungsfrei.

Daraus verstehe ich nicht, warum nach einem Arbeitgeberwechsel der neue AG die Jahresarbeitsentgeltgrenze der vergangenen drei Jahre anhand von Gehaltsnachweisen des früheren AG prüfen will.

Reicht es nicht, dass der neue AG prüft, ob aktuell die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird und sich darauf verläßt, dass der verherige AG die Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls korrekt geprüft hat (sonst wäre der AN ja nicht in der privaten KV)? Ist der AG überhaupt dazu berechtigt / verpflichtet, das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze nachträglich zu prüfen, oder machen das die Sozialversicherungsträger, denen die Gehälter am Jahresende immer mitgeteilt werden?

Wo steht genau geregelt, dass der neue AG bei privat krankenversicherten AN immer die Gehaltsnachweise des alten AG anfordern muss ( und somit auch erfährt, wie hoch die Gehälter sind, die die Mitbewerber zahlen)?

Grüße

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Hi!

Ist der AG überhaupt dazu berechtigt /
verpflichtet, das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
nachträglich zu prüfen,

Der AG ist _verantwortlich_ dafür, dass er korrekt geprüft hat.
Ich würde mich definitiv nur dann auf der Vorarbeitgeber verlassen, wenn ich regelmäßig mit ihm ein Bier trinken würde.

oder machen das die
Sozialversicherungsträger, denen die Gehälter am Jahresende
immer mitgeteilt werden?

Genau hier liegt das Problem.
Die SV-Träger geben dem AG keine Auskunft (zumindest offiziell), weil sie dem Datenschutz genügen wollen.
Der AG ist also auf die Mithilfe des AN angewiesen.

Wo steht genau geregelt, dass der neue AG bei privat
krankenversicherten AN immer die Gehaltsnachweise des alten AG
anfordern muss ( und somit auch erfährt, wie hoch die Gehälter
sind, die die Mitbewerber zahlen)?

Nirgends. Der AN ist in der Pflicht, die Nachweise zu bringen. Wie diese aussehen, ist flexibel.

VG
Guido