Hallo…vlt kann mir jemand helfen.
Muss ich meinem AG einen Gehaltsnachweis von einem Nebenjob vorlegen oder geht ihm das nix an?
Weiß da jemand genaueres ?
Danke schön
Hallo…vlt kann mir jemand helfen.
Muss ich meinem AG einen Gehaltsnachweis von einem Nebenjob vorlegen oder geht ihm das nix an?
Weiß da jemand genaueres ?
Danke schön
Hi Aviod,
Also wenn die Nebenbeschäftigung den Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt im Sinne von der Arbeitsleistung oder Konkurrenz, hat nichts dem Arbeitgeber zu interessieren, da die Sozialabgaben der Nebenjob Chef macht.
Gruß Frank
Hallo,
diese Frage kann ich nicht gesetzeskonform beantworten, da ich es nicht weiß. Aber, für was braucht der AG diesen Nachweis denn? Informationen die ihn nichts angehen könnten ja bei der Kopie geschwärtzt werden.
Liebe Grüße
Ich weiß es auch nich genau…meine Firma hat demnächst Kurzarbeit und viele MA’s wollen einen Nebenjob machen,bevor die KU anfängt.
Und der AG hat uns Nebenjobs von Anfang an untersagt und wir haben uns dann mit dem SGB gewehrt Nun wirds genehmigt aber wir sollen einen Gehaltsnachweis vom Nebenjob erbringen.Ich weiß halt nicht was das bringen soll und ob es Rechtens ist.
Danke für die Antworten
Also unter Vorbehalt, weil ich es nicht so ganz genau weiß:
Wenn der Nebenjob schon vor Beginn der Kurzarbeit bestanden hat, passiert garnichts. Wenn der Nebenjob erst nach Einführung der Kurzarbeit begonnen wird, wird er mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet. … Also gib doch eine Nebenjobabrechnung ab, wo nur deine persönlichen Daten und der Beginn des Nebjobverhältnisses ersichtlich ist. Alles andere (Summen) klebst du ab, und machst eine Kopie zu abgeben.
So würde ich vorgehen.
LG
Hallo Avoid!
Nein, das musst du ganz bestimmt nicht!
Du musst ihn nichtmal über deine weitere Beschäftigung informieren, wenn die Nebenbeschäftigung nicht dein Arbeitsverhältnis tangiert!
Der Arbeitsvertrag mit dem Hauptarbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer, die versprochenen Dienste innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit ist der Arbeitnehmer berechtigt, zu tun und zu lassen, was er möchte. Denn ein Arbeitnehmer stellt einem Arbeitgeber grundsätzlich immer nur einen Teil seiner Arbeitskraft zur Verfügung. Nur für die vertraglich bestimmte Arbeit und Arbeitszeit ist er verpflichtet, sich mit seiner Arbeitskraft uneingeschränkt - also in vollem Umfang - einzusetzen. Nach Ablauf der vertraglich bestimmten Zeitspanne steht es ihm jedoch frei, seine Zeit nach seinen Wünschen zu nutzen und z. B. seine Arbeitskraft anderweitig einzusetzen. Er kann seine Arbeitskraft für private Angelegenheiten - beispielsweise für den Bau einer Garage - verwenden oder eine weitere entlohnte Tätigkeit ausüben.
Dass Nebentätigkeiten grundsätzlich erlaubt sind, bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber jede Art von Nebentätigkeit hinnehmen muss. Der Arbeitnehmer darf nur solche Nebentätigkeiten aufnehmen, mit denen er nicht gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht aus dem Hauptarbeitsvertrag verstößt.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
Lg, Sandra.
Deinen AG geht es ggf. an ob Du einen Nebenjob hast aber bestimmt nicht wieviel Du verdienst. Warum auch, was arbeitest Du denn?
Hallo,
möglicherweise handelt es sich da um ein Missverständnis.
Wie begründet der Ag denn dass er einen Gehaltsnachweis möchte ?
Ist es nur Neugier, oder ist das andere Beschäftigungsverhältnis auch eine geringfügige Beschäftigung ?
Bitte erst noch einmal nachfragen, was der AG möchte und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage !!
Freundliche Grüße
Wenn es ein "normaler Nebenverdienst ist, dann geht es ihn nix an. Du musst natürlich nur angeben dass Du einen Nebenjob hast und er muss aufpassen das Du nicht über die gesetzlich geregelten Arbeitsschutzzeiten kommst. (nicht mehr als 10 Std. täglich und nicht mehr als 48 Std. wöchentlich und die Ruhepausen beachten usw.).
Mit normalem Nebenverdiest meine ich, es dürfte kein Minijob sein. Denn wenn Du zwei Minijobs hast (z.B. einmal 200€ und der andere 300€) werden beide addiert, wenn du über die 400€ Grenze kommst dann muss Dein zweiter Arbeitgeber dies normal versteuern und kann es nicht mehr über die Pauschale Lohnsteuer gemacht werden.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben.
LG
Ilayda
Hallo Sie müßen nur de AG bereitgeben das Sie einen Nebenjob haben nicht was Sie Verdienen.
…je nach Arbeitsvertrag ist eine Nebenbeschäftigung vom Arbeitgeber zu genehmigen oder ihm mitzuteilen, aber nicht der Erlös…Gruß Malook