Gehaltsnachzahlung bei Ruheständlern

Ein Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sei bis Ende März 2013 als Landesbediensteter tätig gewesen und ist per 01.04.2013 Vorruheständler.
Zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern wurde eine Gehaltserhöhung von 2,65% für dieses Jahr, rückwirkend vom 01.01.2013 ausgehandelt. Bekommt dieser ehemalige Mitarbeiter den Betrag der Gehaltserhöhung für die 3 Monate noch nachgezahlt?

Sofern es sich nicht um einen Bediensteten des Landes Hessen handelt: Ja