Ein Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sei bis Ende März 2013 als Landesbediensteter tätig gewesen und ist per 01.04.2013 Vorruheständler.
Zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern wurde eine Gehaltserhöhung von 2,65% für dieses Jahr, rückwirkend vom 01.01.2013 ausgehandelt. Bekommt dieser ehemalige Mitarbeiter den Betrag der Gehaltserhöhung für die 3 Monate noch nachgezahlt?
Sofern es sich nicht um einen Bediensteten des Landes Hessen handelt: Ja