Gehaltspfändung

Hallo zusammen,

mich würde mal folgendes interessieren: wenn einer Person das Gehalt vom Finanzamt in maximaler Höhe gepfändet wird, was passiert dann eigentlich mit bestimmten Verpflichtungen dieser Person?

  • Ausgaben für rechtsanwaltliche Unterstützung?
  • Ausgaben für Behandlung bei Krankheit/Unfall? (Privatanteil der Kosten)
  • Verpflichtungen zur Zahlung einer monatlichen Summe, die durch eine gerichtliche Bestimmung festgelegt wurde?
  • Gebühren für die Steuerberatung?

Das können ja u.U. recht hohe monatliche Posten sein. Ist eine Person in dieser Lage also schutzlos den rechtlichen oder faktischen Konsequenzen ausgesetzt?

Beispiele:

Wenn Sie z.B. keinen Steuerberater bezahlen können, können Sie u.U. auch keine Steuererklärung mehr machen. Das wiederum bedingt rechtliche Konsequenzen…

Oder Sie können eine eigene Forderung nicht beitreiben, weil Sie keine rechtliche Unterstützung bezahlen können, und die Forderung wird u.U. verjähren.

Sie haben vor Gericht einen Vergleich erzielt, eine größere Summe in Teilen zu zahlen. Sie können der gerichtlichen Anordnung aber nicht mehr Folge leisten. Auch das wird ja nicht konsequenzlos bleiben…

Welche Regeln gibt es dazu bezüglich des Finanzamtes?

Danke für eine Einschätzung und Grüße,
Chrizz!

Hallo,

Welche Regeln gibt es dazu bezüglich des Finanzamtes?

§§850ff. ZPO

Darauf ein Gurgleurp!

Hallo Gurgleurp,

danke für den interessanten Hinweis. Nach kurzer Übersicht der Paragraphen entenhme ich, daß keine der benannten Ausgaben vom FA anerkannt werden, und so die betroffene Person keine Wahl hat, die Konsequenzen zu tragen, oder?

Eine ärztliche Bahndlung im Krankheits- oder Unfallfalle muß ggf. dann also sogar aktiv abgelehnt werden, weil dies sonst ja einem Eingehungsbetrug gleichkäme?

Grüße,
Chrizz!

Hallo!

Wo ist das Problem? Es gibt einen Pfändungsfreibetrag. Des weiteren dürfte der Arbeitnehmer krankenversichert sein, weil er ja offensichtlich arbeiten geht…?

Gruß

derschwede77

Hallo Chrizz,

die Person kann sich an das zuständige Amtsgericht wenden und beantragen, den Freibetrag hochzusetzen. Allerdings müssen solche Anträge sehr genau belegen, warum der Schuldner nicht in der Lage ist, mit dem Pfändungsfreibetrag zu leben. Ob also Steuerberatungskosten oder Rechtsanwaltskosten darunterfallen, kann so nicht beurteilt werden.

Viele Grüße

Gesine