gehaltspfändung auch im ausland?

Hallo ich hätte da mal paar fragen zum thema auswandern schulden und gehaltspfändung .

ich wohne und arbeite in wien bin im minus auf der bank € 2500 und von handyverträgen auch wiener wohnen habe icvh schulden insgesamt ca 15000 euro deswegen kommt auch öfters mal ein gerichtsvollzieher und schaut nach ob es etwas zu pfänden gibt.

auch habe ich eine gehaltspfändung .

meine frage jetzt ich habe vor nach deutschland zu ziehen und dort zu arbeiten wird dort mein lohn auch gepfändet bis zum existenzminimum ?

dann wollte ich noch wissen ob ich für die erste zeit in deutschland arbeitslosengeld bekomme denn muss ja zuerst mal ne wohnung suchen damit ich ein konto eröffnen kann und arbeit suchen ? wenn ja von deutschland oder vom ams in wien ?

danke für eure antworten

michi

Hallo Michi!

Von Erfahrung aus wuerde ich dir raten, nicht vor Deinen Schulden davon zurennen. Die holen dich irgendwann dann doch wieder ein! ;o)

Versuche alles so gut es geht zu klaeren. Vielleicht habt ihr ja auch sowas wie eine Schuldenberatung vor Ort? Die helfen einem weiter und machen einen Actionplan mit dir.
So kannst Du sicher gehen, das deiner „Auswanderung“ nach Deutschland nichts im Wege steht, auch im Nachhinein nicht mehr.
Weiss nicht genau, wie das mit der Uebersiedlung laeuft. Aber es waere sicher von Vorteil, wenn du dir bevor du dann ganz rueberziehst einen Job suchst.
Eine Wohnung ist meistens schnell gefunden, gerade, wenn man keine Kinder hat und allein stehend ist.
Wuensche Dir viel Glueck!
Jeannette

Guten Tag,

wegen Schulden müssen Sie bei einem Schuldnerberater in Österreich nachfragen.

Ansonsten fragen Sie in Ihrem Amt mal nach, ob Sie Geldleistungen mit ins Ausland nehmen können.
Wenn man von Deutschland ins Ausland auswandert, kann man unter gewissen Umständen Arbeitslosengeld dort beziehen.

Hallo,

leider habe ich schlechte Nachrichten für Dich. Innerhalb der EU mußt Du zahlen. Durch die Ummeldung haben die Gläuber die neue Adresse.

Je nachdem wie ernst die Gläuber es meinen, mußt Du die Zusatzkosten (wie Kontaktaufnahme mit einen Inkassofima im gleichen Land in das Du ziehst usw.) zahlen.

Und ohne daß Du in Deutschland - oder in einem anderen Land - mindestens 1 Jahr gearbeitet hast - bekommst Du keine Unterstützung vom Staat.

Was hälst Du von einem Schuldenberater?
Viele verstehen ihr Bereich. Selbst keine Erfahrung gemacht aber von Bekannten - die diese Hilfe in Anspruch genommen haben - positive Berichte gehört. Gibt es in jeder größeren Stadt.

Grüße vom

Lebenskünstler

Zur Gehaltspfändung kann ich sagen, ja auch in deutschland wird das Gehalt gepfändet. Das weiß ich leider auch aus eingener Erfahrung in meiner Familie.
Da du in Wien gearbeitet hast, weiß ich leider nicht in wie weit du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Das Arbeitsamt erteilt dir hier aber auch vorab Auskunft. Einfach mal anrufen.

Weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Hallo Michi,
deine Fragen sind sicherlich nicht als einfach zu bezeichnen. Ich vermute, dass innerhalb der EU dich die Pfändung verfolgen wird. In wie weit du Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland hast entzieht sich meiner Kenntniss. Vermutlich wirst bis zur Klärung aller Details Sozialhilfe oder auch ALG2 gennant erhalten. Jedoch solltest du diese Fragen der Agentur für Arbeit stellen oder einem Profi der sich damit sehr genau auskennt. Schau doch mal im Netz nach Foren.

Wieso willst du eigentlich nauch Deutschland? Hier ist der Arbeitsmarkt nun nicht wirklich interessant!
Hoffe dir ein wenig weiter geholfen zu haben.

Grüße Bo

Hallo Michi,
da du noch in Österreich lebst, gibt es auch dort die Möglichkeit ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beschreiten. Man muss im Laufe von, ich glaube von xxx Jahren, 10% der Schuldsumme abtragen (Mindestquote). In Deutschland gibt es keine Mindestquote.
Inwieweit österreichisches Arbeitslosengeld nach Deutschland gezahlt wird, kann ich nicht sagen, es kommt mir allerdings unwahrscheinlich vor. In Deutschland kannst du kein deutsches Arbeitslosengeld bekommen, da Versicherungsleistung einer deutschen Sozialversicherungskasse, in die du nicht eingezahlt hast. Arbeitslosengeld II (anderes Wort für Sozialhilfe) kannst du auch nicht bekommen, da du nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein kannst, um in Deutschland zu leben. Du musst also eine Arbeit haben, um hier dauerhaft leben zu können. Ausländer dürfen nicht von vornherein auf deutsche Sozialleistungen angewiesen sein. Außerdem brauchst du als EU-Ausländer eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung, die du nur erhältst, wenn du nachweisen kannst, dass du deinen Lebensunterhalt ohne deutsche Sozialleistungen bestreiten kannst.
Solltest du in D arbeiten, wäre ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach deutschem Recht sehr gut denkbar, d.h. keine Mindestquote. Aber die wichtigste Verpflichtung ist die, sich nachweislich und dokumentiert !!! um Arbeit zu bemühen, solltest du nach einer gewissen Zeit auch in D arbeitslos geworden sein. Die weitere wesentliche Verpflichtung ist, das pfändbare Einkommen, gemäß deutscher Pfändungstabelle, zur Schuldentilgung zur Verfügung zu stellen für die Dauer von 6 Jahren. Danach gibts die Restschuldbefreiung, die in ganz EU-Ausland gilt, also auch für deine österreichischen Schulden.
Viele Grüße
Micha

Hallo Michi

Sorry, daß ich so spät antworte. Leider kann ich deine Fragen nicht richtig beantworten.
Was Pfändung angeht, würde ich einen Anwalt fragen…
Und bzg. des Arbeitslosengeldes: wir mußten VOR der Anmeldung unseres Wohnsitzes im Ausland eine Erklärung unterschreiben, das wir über genug Mittel verfügen und dem Staat nicht auf der Tasche liegen werden :smile: Ich denke in Deutschland ist das ähnlich… Aber ich weiß es nicht genau…

Viele Grüße