Gehaltspfändung bei Arbeitnehmerwechsel

Hallo

Man hat einen Halbtagsjob und kann den Unterhalt des Kindes nicht zahlen, weswegen das Gehalt gepfändet wird. Dem Schuldner wird dann alles gepfändet, was über ca. 780 Euro liegt.

Nun hat der Schuldner die Möglichkeit zu einem Vollzeitjob zu wechseln. Dort verdient er zwar weniger Stundenlohn, aber es ist wenigstens Vollzeit.

Allerdings ist diese Arbeit mit viel (selbst zu finanzierender) Fahrtzeit verbunden. Also auf Montage. Es muß also viel Geld ausgelegt werden und das Fahrzeug wird ebenfalls entsprechend mehr beansprucht.

Daher meine Fragen:
Bleibt dem Arbeitnehmer auch weiterhin nur 780 Euro (netto)?

Wird das Gehalt automatisch beim neuen Arbeitgeber gepfändet, oder wird man dann vom Amt angeschrieben, bzw. können neue Abzahlungsmethoden ohne Pfändung ausgehandelt werden.

Vielleicht weiß da ja jemand bescheid.

Mit freundlichen Gruß
Andreas

Hallo

Allerdings ist diese Arbeit mit viel (selbst zu
finanzierender) Fahrtzeit verbunden. Also auf Montage. Es muß
also viel Geld ausgelegt werden und das Fahrzeug wird
ebenfalls entsprechend mehr beansprucht.

Daher meine Fragen:
Bleibt dem Arbeitnehmer auch weiterhin nur 780 Euro (netto)?

Nein / Ja, erhöhte Werbungskosten können unterhaltspflichtig in Abzug gebracht werden, wobei allerdings der Unterhaltsempfänger auf den bisherigen Unterhaltsbetrag bestehen kann, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel mit Netto „mehr“ für den Unterhaltsempfänger „weniger“ übrig bleibt.

Wird das Gehalt automatisch beim neuen Arbeitgeber gepfändet,

Nein, der Unterhaltsempfänger müsste den neuen Arbeitgeber kennen und eine neue Pfändung dort anbringen lassen, wobei man dies umgehen kann, in dem man selber den Unterhalt abführt.
Man könnte auch argumentieren, dass bei einem neuen Arbeitgeber eine Pfändung zur Beendigung des neuen Arbeitsverhältnis führen könnte und folgedessen auf eine Pfändung verzichtet werden sollte, sofern der Unterhalt selber überwiesen wird.

oder wird man dann vom Amt angeschrieben,

wenn es das Jugendamt ist, wäre es möglich, dass diese den neuen Arbeitgeber erfahren wollen, wobei man zur Auskunft nicht unbedingt verpflichtet ist, sofern man den Unterhalt selber bezahlt.

bzw. können neue

Abzahlungsmethoden ohne Pfändung ausgehandelt werden.

Ja, mit obiger Argumentation.

schönen Tag noch.