Gehaltspfändung eines Lehrers

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

angenommen, das Gehalt eines Lehrers wird auf Grund von Schulden gepfändet. Ist dies ist ein Kündigungsgrund?
Der besagte Lehrer ist bereits seit 20 Jahren im Schuldienst und davon 10 Jahre in der gleichen Schule.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Lieber Gruß von der Ostsee
Kathi

Hallo Kathi,

Erst mal will ich betonen, daß das nur meine persönliche Meinung ist. …

NEIN !!! :wink:

Private Schulden haen nicht ursächlich etwas mit dem Leherberuf zu tun. Eine Zivilrechtliche Pfändung hat nicht 'mal etwas mit dem Strafrecht zu tun. Probleme würde es beim Hauptkassierer einer Bank geben, der wegen Unterschalagung verurteilt wird, da ist ein Zusammenhang erkennbar.

Mal 'ne dumme Frage zurück, gab’s da nicht mal 'ne Gewerkschaft? In so einem Fall würde ich bei meiner Gewerkschaft fragen, Auskunft bekommen und bei Bedarf auch einen Anwalt. … OK, ich arbeite in einem Metall-Betrieb, aber so viel schlechter können die anderen auch nicht sein. … :wink:

Oder gibt’s die und Du bist nicht Mitgleid? Dann farg doch mal, wie es ist, wenn Du das änderst. :wink:

Dabei fällt mir ein, wie ich zum ADAC gekommen bin.
Das Formular habe ich um 03.00 Uhr auf der Autobahn unterschrieben, war 'ne gute Idee. …

Zurück zur Frage:
Wenn die Kündigung schon ausgesprochen ist, sofort zum Anwalt!
Gerade wenn die Arbeiststelle bei gelichbelibendem AG leicht gewechselt werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Job erhalten bleibt recht hoch. Daß das Arbeitsverhältnis dann wegen Unzumutbarkeit gegen Abfindung aufgelöst wird, halte ich für unwahrscheinlich. Da ist wohl eine Versetzung wahrscheinlicher. … Noch 'mal, das ist geraten, nicht gewußt! :wink:

Rede mit Deiner Gewerkschaft oder ersatzweise mit einem Anwalt.

(Gewerkschaft hast Du schon bezahlt, Anwalt wirst Du zahlen. :wink: Die Summe wird ähnlich sein. … ‚g‘

cu Rainer

angenommen, das Gehalt eines Lehrers wird auf Grund von
Schulden gepfändet. Ist dies ist ein Kündigungsgrund?
Der besagte Lehrer ist bereits seit 20 Jahren im Schuldienst
und davon 10 Jahre in der gleichen Schule.

Nein, natürlich nicht. Es gibt im gewerblichen Bereich Arbeitgeber, wo die Lohnbuchhaltung so unter der Last der Lohnpfändungen ächzt, dass diese Arbeitnehmer mit Lohnpfändungen gerne entlassen, um der Arbeit zu entgehen. Oft trifft dies die Bereiche der Lohnarbeit oder ähnliche Zwecke, wo Arbeitnehmer beliebig austauschbar sind. Bei einer Schule dürfte dies wohl nicht zutreffen und auch unangemessen sein. Die Kündigung macht jedes Arbeitsgericht schon im ersten Termin zunichte.

Viele Grüße

Jens