Hallo,
ein AN hat beim AG Ende März zum 30.06.07 mit dreimonatiger KD-Frist zum Monatsende gekündigt. Dem AN wurden vor seiner Kündigung 23 Tage Urlaub gewährt - diese hat er auch genommen.
Nach BurlG §5 Absatz 3 kann der zuviel genommene Urlaub nicht zurückgefordert werden.
Dem AN stehen laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub zu.
Frage 1: Geht es her nun um eine Zwölftelung von 30 Tagen oder von den gesetzlichen 20 Tagen bei einer 5 Tage Woche? Denn der AN hat zwar 6 Monate abgeleistet, steigt aber noch in der ersten Jahreshälfte aus.
Frage 2: Würde der AN in der zweiten Jahreshälfte aussteigen, würden ihm dann die gesetzlichen 20 Tage oder die vertraglichen 30 Tage zustehen? Der Arbeitsvertrag ist kein Tarifvertrag.
Der An möchte halt gerne wissen, wieviel Urlaub er „unrechtmäßig“ zuviel genommen hat und ob ihm beim neuen AG noch Urlaub für 2007 zusteht.
Da der AN beim alten AG einen Zusatzvertrag über Weiterbildung nicht einhält, wird der AN dem AG ca. 5000 € zurückzahlen müssen.
Frage 3: Kann der AG nun diese 5000 € vom Monatsgehalt (1600 netto) sukzessive pfänden oder muß er dem AN Rückzahlungsmodalitäten gewähren?
Im Zusatzvertrag steht lediglich: Die o.g. Kosten können vom AG voll oder teilweise zurückgefordert werden, wenn das Arbeitsverhältnis vom AN vor Ablauf des Jahres 2008 gekündigt wird."
Herzlichen Dank für die Hilfe!