Ein Mann muß Unterhalt für ein Kind beahlen. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten konnte er das damals - wie heute - nicht.
Er hatte einen kleinen Laden, der nicht viel abwarf. Deswegen hatte er auch noch eine kleine Halbtagsstelle, wo er damals etwa 800-900 Euro verdiente.
Das Amt hatte ihm dann irgendwann das Gehalt gepfändet, so das ihm noch 500 Euro blieben. Da das Geschäft nur so viel abwarf, das es gerade sich selbst trug, war das schon ziemlich heftig. Der Mann nahm sich damals einen Anwalt und der erreichte, das ihm 800 Euro blieben.
Das ist nun schon etwa 11-12 Jahre her, das Kind ist jetzt 13.
Vom Jugendamt bekommt der Mann schon seit Jahren keine Briefe mehr. Früher bekam er noch Bescheid, das sich der Unterhaltsrahmen veränderte oder so.
Wobei er nie irgendwelche Anweisungen bekam, wo das Geld nun hin überwiesen werden sollte. Am Telefon sagte man ihm damals, das es einfach auf das Konto dort überwiesen werden mußte. Das war ihm aber zu waghalsig, einfach eine Überweisung ohne zuweisbarem Betreff zu machen… Das aber nur so nebenbei.
Mittlerweile verdient der Mann etwas mehr Geld - so 900-1000 Euro. Und der Pfändungsrechtbetrag liegt noch bei 19.000 Euro.
Den Laden hat er schon seit Jahren nicht mehr.
Er hatte in der Vergangenheit sich sagen lassen, das er keine Aussicht auf mehr Geld hat, da er nur einen Halbtagsjob hat. Hätte er einen Vollzeitjob würde ihm mehr Geld zustehen.
Da er aber seinen gelernten Beruf seit über 15 Jahren nicht mehr ausübt, gilt er als ungelernt. Das Arbeitsamt gibt ihm keine Umschulung, da er in einem Beruf ist.
Als „Hilfskraft“ bekommt er hingegen bei anderen Firmen für 8 Stunden arbeit genauso viel ausbezahlt wie jetzt bei 4-5 Stunden am Tag, von daher lohnt sich das meistens auch nicht.
Da würde es mich jetzt mal interessieren, ob es sich wohl mittlerweile lohnen würde noch mal einen Anwalt zu beauftragen und ob ihm vielleicht doch mehr Geld zusteht als bisher.
Auf der einen Seite findet er es zwar gut, das der Pfändungsbetrag abgebaut wird, aber wenn man ständig auf das Geld von Verwandten angewiesen ist, ist das auch nicht so schön.
Zur Person kann ich noch sagen, der Mann ist alleinstehend und Single, wohnt in einer 62m² Wohnung, weswegen er auch kein Wohngeld beantragen kann, weil diese zu groß ist, wobei er sich kürzlich hat sagen lassen, das die Quadratmeterzahl mittlerweile nicht mehr ausschlaggebend ist… Schwarzjobs oder Nebenjobs hat er nicht.
Hallo,
erstmal ist festzuhalten, dass nach der Düsseldorfer Tabelle, wenn man in Vollzeit arbeitet, mind. 1000 € zzgl. 5% vom Netto als Mehraufwand ( Fahrtkosten, Arbeitskleidung, etc. ) als Selbstbehalt verbleiben muss. Was darüber hinaus verdient wird, wird und kann ggf. als Unterhalt genommen werden und zur Schuldentilgung genutzt und gepfändet werden.
Der Kindesunterhalt ist grundsätzlich auf das Konto der Kindesmutter zu überweisen! Es sei denn, dass es eine schriftliche Vereinbarung gibt, in der das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, Bestätigung der Mutter erforderlich!
Allerdings kann einem Unterhaltspflichtigen ggf. zugemutet werden, sich zusätzlich zum Vollzeitjob, einen Nebenjob zu suchen um den Regelsatz zu gewährleisten.
Bei den angehäuften Schulden wäre es vieleicht auch ratsam, eine Stundung oder eine Privatinsolvenz in Augenschein zu nehmen.
Zum Selbstbehalt sei noch gesagt, dass wenn man arbeitssuchend/ arbeitslos ist, einem 770€ zustehen.
Dies wissen die Ämter aber normalerweise.
Für weitere Fragen, gerne nochmal anschreiben.
LG
Hallo,
im Gegensatz zu Ingo6379 ist zu sagen, daß die Düsseldorfer Tabelle kein rechtsverbindliches Instrument ist und daher die Angaben in Ihr nur Anhaltspunkte sind. Wenn von Seiten eines Gerichtes die Pfändungsgrenze auf 800 € festgelegt ist, ist das Fakt und was in der Düss. Tab. steht, ist NICHT anzuwenden.
Ich habe einen ähnlichen Fall, allerdings bin ich die andere Seite = der Unterhaltsberechtigte. Wenn der Mann „nur“ 4 - 5 Stunden tgl. arbeitet, warum hat er sich nicht schon längst einen Nebenjob auf 400 €-Basis gesucht um den Unterhaltsrückstand abzubauen ? Ich sehe hier in der Fragestellung nur, daß der Zahlungspflichtige sich aus seiner Pflicht herausdrehen will, nicht daß er seine „Schuld“ begleichen will. Warum ?
Wenn er besser verdienen möchte, um selbst besser leben zu können, sollte er sich Gedanken über das Gesamte machen und sich vom Jugendamt beraten lassen, z.B. wenn er einen Zusatzjob aufnimmt, ob eine Regelung getroffen werden könnte, daß er nicht dann das volle Einkommen des Nebenjobs an die Gläubigerin zahlen muß, als sog. Anreiz den Job aufzunehmen.
Noch nebenbei gesagt, Unterhaltsschulden verjähren NIE, daher sollte schon der Gedanke an den Abbau der Schulden gedacht werden.
Der Vorschlag einer Privatinsolvenz von Ingo6379 sollte nicht ernst genommen werden, da (soweit ich weiß) in einer solchen Insolvenz Unterhaltschulden an minderjährige Kinder NICHT hineinfallen und durch eine solche NICHT dann weg sind.
Laß dich beraten, dafür sind die Jugendämter da, nicht nur für die Gläubiger, auch für die Schuldner.
Gruß Tscho70
kann hier nur zustimmen. Das Gericht kann einen auf 800 Euro Selbsterhalt setzen, da hat die D. Tabelle gar nichts mehr mit zu tun. Auch in einer Privat Insolvenz kann man den Unterhaltschuldner weiter pfänden lassen, denn diese Schulden sind nicht dadurch weg. Anders ist es wenn der Berechtigte sich lange nicht darum kümmert, ob das Geld kommt, da gibt es nämlich schon sehr viele Gerichtsurteile, da der Unterhalt dann verwirkt ist. Unterhalt muss zeitnah gefordert werden, sonst gilt auch ein minderjähriges Kind als nicht Unterhaltsberechtigt, denn das Kind kommt auch ohne Unterhalt aus.
Hallo! Selbstbehalt für erwerbsttätige ist 1000.-Euro 800.- ist oder war für erwerbslose. Mehr zu arbeiten kann einen niemand zwingen. Es gibt gewisse Grundrechte. Wegen Unterhaltsschulden von dem Unterhaltsvorschuß wahrscheinlich, genügt auch 20.-Euro im Monat zu zahlen.
Ist das eine Meinung oder eine fundierte Aussage?
Weil der besagten Person damals vom Jugendamt durchaus gesagt wurde, das sie (neben Halbtagsjob und Selbstständigkeit) einen weiteren Job für den Unterhalt zu suchen ist.
Das mit den 20 Euro im Monat zahlen klingt für mich auch etwas sonderbar…
Er würde sogar 50 Euro bezahlen, wenn damit die Pfändung aufgehoben wurde (zumal teilweise schon dieser Betrag als Pfändungsgebühr entrichtet wird).
Wie lange er dann mit der Abzahlung beschäftigt wäre ist ja eine ganz andere Frage.
Wie lange muß er überhaupt Unterhalt zahlen? Manche sagen das mit 14 Jahren Kindesalter das Jugendamt aufhört zu zahlen. Dann wieder heißt es bis 18 und dann wieder bis das Kind einen eigenen Beruf hat…