Hallo zusammen,
für eine wissenschaftliche Stelle in Österreich brauche ich einen Tarifrechner (promovierter Wissenschaftler, in Deutschland entspricht BAT IIa oder TVöD 13). Für Deutschland haben wir einen tollen BAT- bzw. TVöD-Rechner, aber nicht für Österreich.
Kann mir jemand sagen, wieviel man ungefähr bekommt, wenn man als promovierter Wissencshaftler in Österreich arbeitet?
Danke
Deniz
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wieviel man ungefähr bekommt, wenn man
als promovierter Wissencshaftler in Österreich arbeitet?
Wo? Bei einem privaten Dienstgeber? Oder beim Bund? Bei einem Land (bei welchem)? Vertragsbediensteter? Werkvertrag? Universitätsstelle, Landesklinik o.ä.? Was für eine Einstufung (ich kenne Fälle, in denen Akademiker im öffentlichen Dienst als Nichtakademiker eingestuft und bezahlt werden)? usw.
Mit Begriffen wie „BAT“ oder „TVöD“ kann man hierzulande nichts anfangen.
Grüße, Peter
Das ist eine Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Doktorat im Forschungs- und Lehrbetrieb an der Universität für Bodenkultur in Wien (Beschäftigungsausmaß= 40 Std/Woche).
Hallo Deniz,
ich habe mich jetzt durch die komplexen Rechtsvorschriften gewühlt, mit dem Ergebnis, dass ich nichts auch nur annähernd Konkretes sagen kann. Dies liegt daran, dass es verschiedene Formen von „wissenschaftlichen Mitarbeitern“ gibt, vor allem aber sind hier (mangels eines an sich nach § 108 Universitätsgesetz zu schaffenden, aber offensichtlich noch immer nicht existierenden Kollektivvertrages) primär die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) maßgeblich, die eine sehr komplexe Ausgestaltung der einzelnen Gehälter vorsehen. Zudem gibt es noch verschiedene Zulagen. Schließlich ist auch allenfalls die Vertragsautonomie der Universität zu berücksichtigen.
Die Homepage der Boku schweigt sich ziemlich aus. Vielleicht können diese Infos anderer österreichischer Universitäten weiterhelfen oder zumindest eine Richtschnur darstellen:
http://www.uni-graz.at/en/print/evpwww_bv__wup.pdf
http://www.i-med.ac.at/betriebsrat1/info/gehalt2006-…
Hier einschlägige Bestimmungen des VBG. Ob sie tatsächlich in dieser Form zum Tragen kommen, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen:
http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/wissensc…
(bei Monatsgehältern ist auf die österreichische Besonderheit hinzuweisen, dass diese aus steuerlichen Gründen - § 67 EStG - 14x jährlich bezahlt werden, hier als Sonderzahlungen im Sinne des § 8a Abs. 2 VBG).
Meiner Meinung nach kann dir deine Frage wirklich zuverlässig nur die Boku beantworten - http://www.boku.ac.at/.
Grüße, Peter
Hallo Peter,
danke, war echt nett von dir, dass Du so viel recherchiert hast. Ich habe deiner Empfehlung verfolgt und diese Frage direkt an BOKU geschickt. Mal sehen was heraus kommt.
Viele Grüße
Deniz