Hallo zusammen!
Angenommen ein Angestellter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der keinem Tarif angeschlossen ist und der in einem kleinen Betrieb (
Hallo
Frage: kann der AG das einseitig bestimmen?
Nein
Angenommen der AN
ist zu keinen weiteren Gehaltseinschränkungen bereit und
erhält seine Kündigung: kann der AN die 10 % Einbußen
zurückfordern, da es nichts schriftlich gibt?
Kommt auf den Wortlaut des AV an, insbesondere die Frage, ob alle Vertragsänderung uneingeschränkt der Schriftform bedürfen.
Gruß,
LeoLo