Angenommen, ein Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Gehaltszahlungen z .Bsp. vom April 2003, November 2003, Dezember 2003 sowie z.Bsp. eine Restgehaltsschuld vom Oktober 2003.
Weiter angenommen, der Arbeitgeber hat aber offiziell das Gehalt nach aussen gezahlt, weil die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden und auch der Lohnzettel ausgeteilt wurde.
Kann ein Arbeitnehmer hier noch Schuldzinsen einfordern, und zwar über das geschuldete Bruttogehalt?
Liebe Grüsse,
Martin
Nochmal Hallo,
Angenommen, ein Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer
Gehaltszahlungen z .Bsp. vom April 2003, November 2003,
Dezember 2003 sowie z.Bsp. eine Restgehaltsschuld vom Oktober
2003.
Weiter angenommen, der Arbeitgeber hat aber offiziell das
Gehalt nach aussen gezahlt, weil die
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden und auch der
Lohnzettel ausgeteilt wurde.
Kann ein Arbeitnehmer hier noch Schuldzinsen einfordern, und
zwar über das geschuldete Bruttogehalt?
…und noch mal Hä??
( vorweg:
- komischen Arbeitgeber, den du, äh Arbeitnehmer da ha(s)t.
- wovon hast du, äh Arbeitnehmer, gelebt? )
Aber okay…???
Sollte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Gehalt schulden, so ist es die Aufgabe des Arbeitnehmers, dieses Gehalt ( leider ) notfalls gerichtlich einzuklagen (hoffentlich Rechtsschutz versichert):
Das der Arbeitgeber Sozialabgaben bezahlt und Lohnzettel ausgeteilt hat, beweist ja noch nicht, daß er auch dein Gehalt überwiesen hat. Auf dem Lohnzettel sollte deine Bankverbindung stehen. Wenn du nix gekriegt hast, ist ja auch kein Zahlungseingang auf deinem Konto feststellbar, oder? Er muß (vor Gericht) belegen können, daß du es erhalten hast.
Schuldet er dir das Gehalt, kannst du auch Zinsen geltend machen.
Liebe Grüsse,
Martin
Grüß dich auch
J.
Moien!
Mal ein kleiner Tip! Du bekommst vom Arbeitsamt 3 Monate rückwirkend Konkursausfallgeld, wenn der Arbeitnehmer pleite geht. Von daher würde ich darauf bestehen, daß bei Überweisungen der Gehälter erst die „alten“ überwiesen werden.
Ich gehe halt davon aus, daß du ansonsten die ausstehenden Gehälter nicht bekommst…
Bernd
Antwort von mir:
…und noch mal Hä??
( vorweg:
- komischen Arbeitgeber, den du, äh Arbeitnehmer da ha(s)t.
--------- es laufen noch mehr Dinge, die da komisch sind. Leiden alle darunter.
- wovon hast du, äh Arbeitnehmer, gelebt? )
— von meiner Frau.
Aber okay…???
Sollte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Gehalt schulden, so
ist es die Aufgabe des Arbeitnehmers, dieses Gehalt ( leider )
notfalls gerichtlich einzuklagen (hoffentlich Rechtsschutz
versichert):
Das der Arbeitgeber Sozialabgaben bezahlt und Lohnzettel
ausgeteilt hat, beweist ja noch nicht, daß er auch dein Gehalt
überwiesen hat. Auf dem Lohnzettel sollte deine Bankverbindung
stehen. Wenn du nix gekriegt hast, ist ja auch kein
Zahlungseingang auf deinem Konto feststellbar, oder? Er muß
(vor Gericht) belegen können, daß du es erhalten hast.
Schuldet er dir das Gehalt, kannst du auch Zinsen geltend
machen.
----- geht leider nicht so ganz. Hab mich mit einem Anwalt noch getroffen. Wenn Sozialabgaben gezahlt wurden, vom AG, habe ich enorme Probleme, Zinsen zu verlangen. Das ist Einzelfallentscheidung bei eventuellem Prozess. Und Rückwirkendes Geld gibt es daher beim Arbeitsamt erstmal auch nicht. Man ist echt angeschmiert bei solch einer Sache. Und man kann höchstens Zinsen auf das geschuldete NETTO-Gehalt geltend machen, soviel ist auf jeden Fall sicher.
Trotzdem Danke für Hilfe.