Gehaltsschulden und Fernbleiben

Hallo, wieder ich. Dieser hypothetische Fall spitzt sich jetzt zu.

Angenommen, ein Arbeitgeber (im folgenden AN genannt), schuldet seinem AN ca. 6 Monate Gehalt (aufgelaufen innerhalb von drei Jahren).

Weiter angenommen, der AG kuendigt nun diesem AN. Der AN hat daraufhin beim Arbeitsgericht gegen Auszahlung geklagt, das Verfahren laueft jetzt an.
Im Arbeitsvertrag steht jedoch, dass Ansprueche aus dem Vertrag schriftlich innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht werden muessen, sonst Verfall. Der AN hat aber den schriftlichen Bescheid des AG per Mail, dass er die offenen Posten zahlen wird. Der AN weiss aber durch die Erfahrung von anderen bereits gekuendigten AN, dass eine solche Auszahlung ohne Zinsen (obowhl zugesagt) und innerhalb von 24 Monaten erfolgte. Darauf moechte sich aber der aktuell gekuendigte AN nicht einlassen und fordert die sofortige Auszahlung.

Der AN hat sich wegen Geburt seines Sohnes den kompletten Maerz freigenommen und es wurde muendlich mit dem AG vereinbart, fuer diesen Monat ein offenes Gehalt zu streichen. Durch die Kuendigung waehrend des Urlaubs hat sich die Situation jedoch geaendert, der AN moechte jetzt seinen fuer 2005 bereits zustehenden 6 Tage Urlaub anrechnen, und von 2004 einen Resturlaub nehmen.

Der AG reagiert folgendermassen, dass er meint, eine Urlaubsuebernahme sei nicht moeglich, der AN solle bei klaren Linien bleiben. Ausserdem wuenscht er, dass ich den April 2005 auch fernbleibe und ein weiteres Gehalt dafuer gestrichten wird.
Ausserdem gibt er an, dass der AN bereits fuer 2005 viermal unentschuldigt gefehlt hat, und der AG diese Tage anrechnen wird. Der AN hat tatsaechlich gefehlt, weil er in diesen Tagen Rat gesucht hat bei Anwaelten und Steuerberatern.

Jetzt die Preisfrage fuer diesen abstrusen Fall:

Ein AN kann doch bei Gehaltsschulden der Arbeit unentschuldigt fernbleiben, soweit ich weiss. Wenn ja, kann er also auch den April (Kuendigung ist fuer Mai 2005) fernbleiben, weil die Schulden nicht beglichen sind, und es entsteht keiner oder nur geringfuegiger Schaden fuer den AN?

Welche Konstellationen sind da moeglich?

Es gruesst SIMBABWE

nun, ich denke das Zurückhalten der Arbeitskraft ist für die ausstehene Summe korrekt. Wie vorab geschildert ist ja angemahnt worden. Ein Gespräch fand diesbezüglich nicht statt. Gehe von Nichtzahlung aus.