Gehaltsschulden vs. Firmenbeteiligung ?!?

Guten Morgen.

Angenommen, ein Arbeitgeber schuldet seinem Arbeitnehmer Gehälter und Sonderzulagen in Höhe von ca. 10.000.- EUR seit 2002.
Weiter angenommen, der Arbeitnehmer hat bisher auch keine Zinsen angefochten und ihm liegt sehr viel an der Firma.
Der Firma geht es inzwischen wieder besser, die fehlenden Gehälter könnten langsam beglichen werden.

Der Arbeitnehmer möchte aber gerne Teilhaber der GmbH werden, zumal der Arbeitgeber dies schon vor längerer Zeit vorschlug. Welche Anteile kann er mindestens verlangen bzw. nach welchem Schlüssel kann eine Schuldenlast gegen eine Beteiligung eingelöst werden oder ist das Verhandlungssache?
Richtet sich des ev. nach der Stammeinlage der GmbH?, z.Bsp. in erwähntem Beispiel 25.000.- EUR? Demnach wäre 10.000.- EUR ja fast die Hälfte.
Ist es sinnvoller mit oder ohne Mitspracherecht bzw. wie sehen die Haftungen für einen stillen Teilhaber hier aus?

Für Hilfestellung dankbar.

Martin

Hallo Martin

Bei allem Respekt… Wenn Du wirklich der Meinung bist, in eine GmbH eintreten zu wollen und als „Grundwissen“ irgendwelche Postings aus einem Forum miteinzubringen, dann lass die Finger davon! Das ist absolut unseriös, wenn Du deine Fragen hier klären willst. Suche Dir zum Beispiel ein gutes und vor allem renomiertes Steuerbüro in Deiner Nähe und lasse Dich kostenpflichtig beraten und mindestens bis zur Anteilsübernahme beratend begleiten! Alles andere ist völliger Quatsch!

Gruß,
LeoLo

Der Arbeitnehmer möchte aber gerne Teilhaber der GmbH werden,
zumal der Arbeitgeber dies schon vor längerer Zeit vorschlug.
Welche Anteile kann er mindestens verlangen bzw. nach welchem
Schlüssel kann eine Schuldenlast gegen eine Beteiligung
eingelöst werden oder ist das Verhandlungssache?
Richtet sich des ev. nach der Stammeinlage der GmbH?, z.Bsp.
in erwähntem Beispiel 25.000.- EUR? Demnach wäre 10.000.- EUR
ja fast die Hälfte.
Ist es sinnvoller mit oder ohne Mitspracherecht bzw. wie sehen
die Haftungen für einen stillen Teilhaber hier aus?