Gehaltsstundung

Hallo,

folgender fiktiver Fall:
Firma Maier&Huber hat finanzielle Probleme und geht auf eine Auswahl an Mitarbeitern zu, mit dem Vorschlag bzw. der Bitte einer Gehaltsstundung (aktueller Monat). U.a. Frau Müller wird angesprochen, möchte dies unterstützen und unterzeichnet das entsprechende Dokument.

Frage: muss sich Frau Müller jetzt schon bei der Arbeitsagentur melden?
Falls ja: da „arbeitslos“ vmtl. nicht in Betracht kommt, als „arbeitssuchend“?

Alternativ: kann oder sollte sie sich dort melden (oder ist auch das nicht empfohlen, da noch ein aktives Beschäftigungsverhältnis besteht)?

Danke,
max

Hallo,

sie kann sich als arbeitssuchend melden. Und wenn es absehbar ist, dass es auf eine Arbeitslosigkeit zusteuert, soll sie das auch unbedingt tun. Ob sie das jetzt schon muss? Vermutlich nicht, denn es wurde ihr nicht gekündigt.

Viele Grüße
Christa

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Man kann sich jederzeit arbeitssuchend melden, und wenn es der Fima so elend geht, sollte man das auch tun

Hallo,

uns bevor man als AN auf so eine „Stundung“ eingeht, sollte man/frau sich fachanwaltlich beraten lassen.
Denn im Fall einer Insolvenz ist dann das „gestundete“ Entgelt idR futsch, da derartige Forderungen in der Rangliste ziemlich weit unten stehen.
Dann lieber Insolvenz ohne wenn und aber, denn dann bekommt man/frau ggfs. Insolvenzgeld-

&tschüß
Wolfgang

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