Gehaltsstundung

Hallo,

folgender fiktiver Fall:
Firma Maier&Huber hat finanzielle Probleme und geht auf eine Auswahl an Mitarbeitern zu, mit dem Vorschlag bzw. der Bitte einer Gehaltsstundung (aktueller Monat). U.a. Frau Müller wird angesprochen, möchte dies unterstützen und unterzeichnet das entsprechende Dokument.

Frage: muss sich Frau Müller jetzt schon bei der Arbeitsagentur melden?
Falls ja: da „arbeitslos“ vmtl. nicht in Betracht kommt, als „arbeitssuchend“?

Alternativ: kann oder sollte sie sich dort melden (oder ist auch das nicht empfohlen, da noch ein aktives Beschäftigungsverhältnis besteht)?

Danke,
max

Hallo,

sie kann sich als arbeitssuchend melden. Und wenn es absehbar ist, dass es auf eine Arbeitslosigkeit zusteuert, soll sie das auch unbedingt tun. Ob sie das jetzt schon muss? Vermutlich nicht, denn es wurde ihr nicht gekündigt.

Viele Grüße
Christa

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