Hallo !
Kann mir jemand sagen, ob es gesetzliche Regelungen gibt, wann ein „normales“ Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein muß ? ( Standard-Situation )
Merci
Stephan
Hallo !
Kann mir jemand sagen, ob es gesetzliche Regelungen gibt, wann ein „normales“ Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein muß ? ( Standard-Situation )
Merci
Stephan
Versuch!
Hi!
Im BGB steht nur, dass es bei einer Vergütung für Zeitabschnitte auch für diese zu entrichten ist (also: monatliches Einkommen muss monatlich gezahlt werden). § 614, glaube ich
Im HGB steht (gilt allerdings nur für Angestellte), dass die Vergütung zum Monatsende erfolgen muss. Das soll dann wohl heißen, der letzte Tag im Monat. § 64
Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass gewisse Banken (ich denke da jetzt an eine große gelbe ) nicht ganz so schnell mit der Verarbeitung sind. Wenn wir die Gehaltszahlungen am viertletzten Arbeitstag überweisen, dauert es bei den meisten Banken zwei Tage, ist also am vorletzen gutgeschrieben. Bei der einen genannten Bank dauert es schon mal bis zum ersten Arbeitstag des Folgemonats…
Grüße
Guido
Hallo
Nach BAT muss der Angestallte am 15. des Monats über das Geld verfügen können. D.h. der Arbeitgeber hat das Geld entsprechend rechtzeitig abzusenden (bei der gelben Bank womöglich etwas früher)
Gruß Andreas
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Nachtrag
Hi!
Was steht denn im Tarifvertrag - oder, wenn es keinen gibt, im Arbeitsvertrag?
Grüße
Guido
Hi Stephan,
bei einem Arbeitnehmer, der nicht im öffentlichen Dienst tätig ist (Beamte erhalten ihr Gehalt am Monatsanfang, Angestellte am 15.), gilt zunächst der Arbeitsvertrag. Wenn dort keine eindeutige Regelung enthalten ist, muß das Gehalt oder der Lohn zum Monatsende gezahlt werden. So steht es im BGB. Monatsende heißt eindeutig, dass das Geld am letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto sein muß. Der Arbeitgeber kann sich nicht damit herausreden, dass die Banküberweisung so lange dauert. Dann muß er das Geld entsprechend früher anweisen, damit es sicher am Monatsletzten auf dem Konto ist.
Aber zuerst ist der Blick in den Arbeitsvertrag wichtig. Manche Arbeitgeber, vor allem wenn nach Stundenlohn mit Zulagen gezahlt wird, überweisen zum Monatsende eine Pauschale und rechnen den tatsächlichen vollen Lohn zum 10. oder 15. des Folgemonats ab. Dies muß aber im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein.
Gruß,
Francesco
Tja das ist der Punkt - neuerdings kommt das Geld erst um den 5. rum, aber mein Vermieter möchte die Miete ( mal ganz ab von anderen regelmäßigen Zahlungen ) gern am 1. sehen.
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Hallo Stephan,
der § 614 BGB besagt:
§ 614 [Fälligkeit der Vergütung] Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Also es ist ein Zeitraum festzulegen und sofort danach zu bezahlen. Monatslohn am Ende des Monats. Besteht der Lohn aus variablen kann ein spätere Zeitpunkt festgelegt werden. Dies erfolgt durch den Arbeitsvertrag (möglicherweise auch Betriebliche Übung), Betriebsvereinbarung (wenn Betriebsrat vorhanden) oder Tarifvertrag (wenn keine Betriebsvereinbarung vorhanden).
Der § 64 Handelsgesetzbuch sagt:
§ 64 [Gehaltszahlung] Die Zahlung des dem Handlungsgehilfen zukommenden Gehalts hat am Schlusse jeden Monats zu erfolgen. Eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehalts später erfolgen soll, ist nichtig.
Das heißt, besteht Deine Entlohnung aus einem festen Gehalt so ist der am Monatsletzten zu entrichten.
Grüße
Michael
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Spezieller
Hi!
Tja das ist der Punkt - neuerdings kommt das Geld erst um den
5. rum, aber mein Vermieter möchte die Miete ( mal ganz ab von
anderen regelmäßigen Zahlungen ) gern am 1. sehen.
Was steht denn im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag?
Hast Du Euer Personalbüro schon mal darauf angesprochen?
Grüße
Guido
Außertariflich ( Hüstel ).
Arbeitsvertrag legt nur nachschüssige Zahlungsweise fest, keine weiteren Spezifizierungen.
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Dann Gesetz
Hi!
Wenn kein Tarifvertrag, keine Betriebsvereinbarung oder kein Arbeitsvertrag besteht, in dem das geregelt ist, dann greift halt HGB, bzw. BGB - Monatsende!
Da solltest Du dann mal freundlich im Personalbüro fragen, warum das so ist…
Grüße
Guido