ein AN hat für die Alterssicherung sowohl eine Gehaltsumwandlung als auch eine Lebensversicherung, beide zur gleichen Zeit abgeschlossen.
Bei AG Wechsel muss der neue AG die Gehaltsumwandlung weiter führen,stimmt das?
Die Lebensversicherung könnte der AN selber weiter führen.
Da es ihm aber finanziell etwas eng wird, möchte er nur eines der Modelle weiter führen. Welches wäre da günstiger?
Danke für eure Tipps,
Anita
Guten Tag Anita,
ein neuer AG muss den Vertrag nicht weiterführen. Hier kommen
verschiedene Spezialregeln zur Anwendung, von denen die wichtigste
lautet, dass jeder AG zwar die Möglichkeit eines Abschlusses zur
Direktversicherung anbieten muss. Theorie und Praxis klaffen aber auseinander und nur im Ausnahmefall wird ein AN seinen AG auf
Einhaltung dieser Regel verklagen.
Ein Betroffener muss individuell abklären, ob ein neuer AG seinen
wie auch immer gestrickten Vertrag weiterführen will.
Was günstiger fortzuführen ist, kann hier nicht geklärt werden, weil da ganz unterschiedliche Belange eine Rolle spielen. Versicherungssumme, Laufzeit, steuerliche Behandlung, eingeschränkte
Verwendungsmöglichkeiten und so weiter.
Vom Abschlussvertreter bzw. der Gesellschaft mündlich und schriftlich die Folgen einer Kündigung erklären lassen und dann entscheiden.
Gruß
Günther
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Bei AG Wechsel muss der neue AG die Gehaltsumwandlung weiter
führen,stimmt das?
Nicht unbedingt, es ist aber die Regel.
der Modelle weiter führen. Welches wäre da günstiger?
Das läßt sich nicht mit einem Satz sagen. Bei der Gehaltsumwandlung sind die Beiträge steuer- und mit hoher Wahrscheinlichkeit sozialversicherungsfrei. Dafür werden die Auszahlungen versteuer und der Krankenversicherung unterworfen.
Bei der privaten Versicherung wird nur der Ertragsanteil versteuert (ca. 15 bis 18 % der rente, jenachdem wann Du in Rente gehst).
Jetzt mußt Du selber überlegen, was günstiger ist.