Hallo Forum!
Ein Angestellter besitzt seit etlichen Jahren, nehmen wir als Beispiel mal 1999, eine Kapitallebensversicherung mit einer Restlaufzeit von nunmehr etwa 30 Jahren.
Jetzt möchte er die Beiträge nicht mehr wie bisher aus seinem versteuerten und sozialversicherten Nettoeinkommen aufbringen, sondern plant eine Gehaltsumwaldung in entsprechender Höhe. Die Frage ist: Geht das? Wenn ja, wie? Ich bin mir unsicher, ob ein Übertrag des Vertrags auf den Arbeitgeber erfolgen muss.
Ziel soll sein, dass der Arbeitgeber aus dem laufenden Lohn oder aus Einmalzahlungen die Beiträge im Sinne einer unpfändbaren Gehaltsumwandlung auf diese Lebensversicherung überweist.
Gruß
Sven
Hallo Sven
Die Frage ist: Geht das? Wenn ja, wie?
Vermutlich geht das nicht. Üblicherweise gibt es für private Lebensversicherungen (so eine hast Du) und für bAV (so eine willst Du) unterschiedliche Tarife. Frag Deinen Versicherer, ob sich Dein Vertrag umwandeln läßt.
Ich bin mir unsicher,
ob ein Übertrag des Vertrags auf den Arbeitgeber erfolgen
muss.
Das müßte er, aber für Dich bedeutet das kein Risiko. Wenn das Geld aus Deinem Brutto kommt, sind Deine Ansprüche unverfallbar.
Hallo,
das Ganze geht leider nicht. Seit 2005 müssen Direktversicherungen bei neu vereinbarten Entgeltumwandlungen (natürlich auch bei Arbeitgeberfinanzierung) definitiv Rentenversicherungen sein, die dann auch noch bestimmte Kriterien erfüllen müssen.
Eine Kapitallebensversicherung fällt somit aus, da der Zeitpunkt der Zusage bzw. der Entgeltumwandlungsvereinbarung maßgeblich ist.
Viele Grüße
Thomas