Gehaltsverhandlung

Hallo,

ich möchte neben meiner Vollzeittätigkeit eine zusätzliche Nebenbeschäftigung aufnehmen.

Mein potenzieler „Nebenbeschäftigungs-Arbeitgeber“ fragte mich nach meiner Vortsellung, wie viele Std. ich für 400-EUR zu arbeiten bereit bin.

Dann habe ich meine Vorstellung geäußert.

Der AG reagierte dann folgendermaßen:

Wenn diese Tätigkeit über Lohnsteuerkarte laufen würde, ist dies an angemessener Std.-Gehalt.

Da diese Nebentätigkeit als Mini-Jobs läuft, sparen Sie sich den Abzug von Steuern+Soz-Vers.Beiträgen.

Dann meinte er, dass ich nach Abzug von 20% meines vorgestellten Stundengehaltes immer noch spare, da ich diese Tätigkeit nicht versteuern brauche.

Meine Frage:
Wie kann man den AG freundlich darauf drängern das „normalen“ Std.-Gehalt zu zahlen? Er hat ja keine Nachteile dadurch im Vergleich zu einer Beschäftigung auf LSt-Karte.

Ich muß noch sowieso eine e-Mail an den AG schicken und meine Arbeitszeit mitteilen. Da habe ich gedacht, auch nochmal diesen Punkt anzusprechen.

Meine Qualifikationen sind schließlich beim Arbeitgeber gefragt. So einfach findet er sowieso nicht jemanden anders, der die gleichen Qualifikationen mitbringt wie ich. Geld hat er auch genug.

Außerdem sagte er, dass er dringend zusätzliches Personal benötigt.

Wie kann ich auf meine vorgestellte Std.-Anzahl freundlich bestehen?

Wie würdet ihr vorgehen?

LG

Gabriela

Hallo Gabriela,

stellen wir uns doch mal vor, ich ginge zu meinem Chef, um ihn um eine Gehaltserhöhung zu bitten. Mein Argument: ich habe so hohe Abzüge in Steuerklasse 1, meine Anfahrt ist so lang, und sie Wohnung muss schließlich auch bezahlt werden.

Vielversprechend? Bestimmt nicht. Er wird sich zurecht darauf zurückziehen, dass er den Wert meiner Arbeit entlohnt und leider keine Rücksicht darauf nehmen kann, wie ich das Geld dann verwende.

Die gleiche Argumentation würde ich hier verwenden: er bezahlt schließlich eine Leistung, die seinem Unternhemne zu gute kommt. Diese Leistung hat einen bestimmten Wert und eben auch einen Preis, den er dafür bezahlen muss. Ob Du davon Deine krebskranke Mutter versorgst oder shoppen gehst ist ihm ja schließlich auch egal. Seine Zuständigkeit hört mit Zahlung für Leistung doch auf.

Vielleicht hilft Dir der Anstoß ja.

Gruß

Ramona

Also ich möchte nur so viel sagen: Die Argumentation des AG ist einfach nicht richtig.
Die Tätigkeit sollte genauso bezahlt werden wie jede andere Tätigkeit (Vollzeit) auch. Wenn in diesem Job, gemessen an der Qualität der Tätigkeit, der übliche Stundensatz X ist, dann ist er es auch bei einer Nicht-Vollzeit-Tätigkeit; und nicht X - 20%.
Nur weil es geringfügige Beschäftigung heisst, ist es ja nicht gleichzusetzen mit geringfügiger Qualität der Arbeitskraft.
Der AG erwartet genauso viel Leistung wie pro Stunde wie bei einem Vollbeschäftigten. Das ist das auschlaggebende.

Ggf. gilt hier sogar ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Und übrigens hat der TZ-Beschäftige den gleichen Urlaubsanspruch nach BUrlG wie ein VZ-Beschäftigter! Das sagt schon alles.

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