Hallo!
Meine Situation ist folgende - hatte bisher nur mündlichen Arbeitsvertrag - das Geld kam - mehr oder weniger pünktlich. Nun habe ich seit Mai einen schriftlichen Vertrag. Wann kann ich den AG für April in Verzug setzen?
Im §614 BGB heisst es, Entlohnung erfolgt nach der Leistung der Arbeit, ggf in Zeitabschnitte gegliedert. Die Auslegung dazu im Internet hiess - wenn ein Monatsgehalt vereinbart ist, ist der Lohn zum ersten des nächsten Monats fällig. Es heisst aber auch, es können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abweichende Regelungen stehen. Es gibt zwar einen Tarifvertrag, in dem aber ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass man sich nur auf ihn beziehen kann, wenn man (sowohl AG als auch AN) tariflich organisiert ist. Ob der AG tariflich organisiert ist, weiss ich nicht, ich jedenfalls bin es nicht. D.h. es gilt BGB und somit ist der Lohn seit 1. Mai im Verzug? Oder muss ich noch was beachten?
Vielen vielen Dank!!!
Hallo Sanja,
mein Fachgebiet ist nur die Lohnabrechnung. Dein Problem ist eher ein juristisches Thema. Da bin ich leider nicht qualifiziert. Frag doch einfach mal einen Juristen. Davon treiben sich ja hier auch ein paar rum
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LG Corinna
Hallo Sanja,
standardmäßig Folgendes:
Lohn muss am dritten Bankarbeitstag nach dem Monatsende auf deinem Konto sein.
Das wäre z.B. bei Monatsende an einem Freitag, 31. dann zählt Samstag, 1. und Sonntag, 2. des Folgemonats nicht.
Darauf kommt Montag, Dienstag, Mittwoch 5. des Folgemonats. Sollte der 5. dann unglücklicher Weise noch ein Feiertag sein, ist erst Donnerstag, 6. der erste Bankarbeitstag des Folgemonats der für dich maßgeblich ist.
Hast du schon mit dem Arbeitgeber über deine Situation gesprochen, dass du deine Miete, etc. rechtzeitig überweisen musst, bevor du einen schriftlichen Verzug machst.
Hallo, ob Dein Arbeitgeber tariflich organisiert ist lässt sich ja wohl herausfinden. Zu prüfen ist noch, ob der Tarifvertrag Allgemeingültigkeit hat. Wenn ja, ist der Tarifvertrag gültig wenn nicht kannst Du Dich auf das BGB beziehen.
Gruß
Ella