Gehaltsvorstellung Zeitarbeit, IGZ-Tarif

Hallo,

ich habe eine interessante Stellenanzeige gefunden, auf die ich mich gerne bewerben würde. Leider bei einer Zeitarbeitsfirma. Gefordert ist u.a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Mein Profil passt eigentlich sehr gut auf die Stelle. Sie ist mit 35 Wochenstunden ausgeschrieben. Vergütung nach IGZ-Tarif. Nun habe ich im Internet eine Entgelttabelle gefunden, laut der man mit einem Hochschulstudium in Entgeltgruppe 8 oder 9 fällt. Entgeltgruppe 8 wären 16,61 Euro pro Stunde. Nach meiner Rechnung wäre das ein Monatslohn in Höhe von ca. 2500 Euro.

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Wenn es schon einen Tarif und Entgeltgruppen gibt, warum möchten sie meine Gehaltsvorstellung wissen?

  2. Soll ich meinen gewünschten Monatslohn oder die Entgeltgruppe angeben?

  3. Ist meine Rechnung überhaupt richtig? Ich dachte immer, sie zahlen nur Hungerlöhne…

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe!

Zu 1) Ihre Gehaltsvorstellungen und der Tariflohn sollten nicht zu stark differieren. Im akademischen Bereich sind zudem bei entsprechender Qualifikation durchaus übertarifliche Entlohnungen üblich. Der Tarif stellt daher nur die vertragliche Unterkante dar.

zu 2) Geben sie den gewünschten Monatslohn an. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass bei Akademikern normalerweis ein Jahresgehalt verhandelt wird. Auch dabei müssen sie beachten, dass dieses häufig in 13 Gehältern gezahlt wird. Evtl. sollten sie bedenken, wie lange der erste Einsatz geplant ist. Auf jeden Fall rate ich Ihnen, offen über ihre Gehaltsvorstellungen zu reden. Eine gute Disponentin/ein guter Disponent werden Ihnen schon sagen, wenn sie zu hoch liegen. Wenn sie sich dagegen am Anfang zu „preiswert“ verkaufen, sind spätere Korrekturen praktisch nicht möglich. Ein Kompromiss wäre es, über ein Anfangsgehalt zu verhandeln und gleichzeitig verbindlich eine Anhebung um ca. 10 % nach Beendigung der Probezeit zu vereinbaren. Hier zählt aber nur, was schriftlich vereinbart ist, verlassen sie sich keinesfalls auf mündliche Zusagen.

zu 3) Ihre Rechnung kommt in etwa hin, auf reiner
Stundenbasis schwankt ihre Monatsarbeitszeit zwischen 140 und 154 Stunden, deswegen meine Einschränkung.
Wie weit Zeitarbeitstariflöhne „Hungerlöhne“ sind, unterliegt natürlich einer individuellen Betrachtugsweise. Für die Branche wäre es kein Problem, höhere Löhne zu zahlen, wenn die Kundenbetriebe das mitmachten. Viele auch namhafte Kunden nutzen Zeitarbeit zur Kostenreduzierung, was eigentlich nicht im Sinne des Erfinders ist. Es gibt aber auch Ausnahmen, wo Kunden Wert darauf legen, dass zwischen ihren eigenen Mitarbeitern und AÜG Kräften keine Lohnunterschiede herrschen. Aber viele Kunden geben vor, was eine „Leihkraft“ max. pro Stunde kosten darf. Sie zwingen dann das Zeitarbeitsunternehmen praktisch dazu, Mitarbeiter nicht tarifkonform zu bezahlen, wenn sie den Auftrag bekommen wollen. Entgegen der Überzeugung vieler Arbeitnehmer liegt die Effektivmarge für die Zeitarbeitsunternehmen max. zwischen 3 - 4 € die Stunde, wenn sie die vom Stundenverrechnungssatz abziehen, können sie errechnen, wir hoch ihr Stundenlohn inkl. Lohnnebenkosten dann sein kann. Jetzt können sie hoffentlich nachkalkulieren,
wie sich ihr Gehalt in etwa errechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Richter

hallo,

  1. die entgeltgruppe beziehen sich immer nur auf die anforderungen des jobs, beispiel: wenn ein herzchirurg putzen geht, wird er nur als putzkraft bezahlt, nicht als arzt.

  2. bruttojahreslohn angeben, da es noch weihnachts- und urlaubsgeldzahlungen gibt.

  3. es ist alles verhandlungssache. nenn deinen preis etwas höher, zeig verhandlungsbereitschaft und ganz wichtig: frag nach den übernahmemöglichkeiten (überhaupt geplant, nur kurzfristiger einsatz, übernahme nach 3 monate, 6 monaten, max. 12 monaten ist eigtl. üblich, wenn der entleiher eine langfristige position anzubieten hat).

grüße, brewster

Hallo Munky,

zu 1.
Es gibt natürlich einen Tarifvertrag usw. ABER es handelt sich augenscheinlich um eine Stelle, die auch für das Zeitarbeits-Unternehmen wichtig ist, so daß man bereit ist, Dich über-tariflich zu bezahlen.

zu 2.
Zwei Möglichkeiten:
a) Du legst Wert auf Sozialversicherung (also Rente, etc.), dann gibst Du Ihnen am besten Dein MonatsBRUTTO, das Du erreichen möchtest.
b) Du legst keinen Wert auf SV, dann gibst Du Ihnen das Monats-NETTO, das Du haben willst.
Hintergrund: In der Zeitarbeit kann man mit Netto-Reisekosten (sog. Auslöse) den einen oder anderen Euro netto an den Mann/die Frau bringen. Außerdem haben die Tarifverträge noch die eine oder andere Gestaltungsmöglichkeit - insoweit ist Netto besser für das ZA-Unternehmen, dann können die lustig hin- und her-rechnen.

zu 3.
Definieren wir zunächst „Hungerlöhne“ :wink: Entgeltgruppe 1 (ungelernte Kräfte/Helfer) erhält um die 8 Euro/h.
Selbst wenn man dies mit den 161,67 Stunden des BZA-TV multipliziert, kommt brutto 1293,36 Euro raus, also netto ca. 850 Euro.
Das betrachte ich in Anbetracht der negativen Entwicklung der letzten 20 Jahre (Teuerungsrate, Sozial-Abbau, Schere zwischen Arm und Reich) als Hungerlohn. Aber bleiben wir bei Ihrem Problem:
35 h / Woche heisst 7 h / Tag => 21 Tage x 7 h = 147 h x 16,61 = 2441,67 Euro brutto. Wenn Sie mehr Stunden arbeiten, kommen diese Beträge auf Ihr Zeitkonto, das Sie in Freizeit oder Euro ausgleichen können.
Insoweit haben Sie also richtig gerechnet. Meiner Meinung nach sind brutto 2500 Euro für Ihre Qualifikation aber zu wenig, wobei die Höhe vielleicht auch bundesland-abhängig ist.

Hoffe, ich konnte helfen

Harry

Zu 1.
Viele haben keine konkreten Vorstellungen zum Tarif wohl aber eigene Vorstellungen. Wenn diese jedoch vom Tarif zu weit abweichen macht ein Gespräch keinen Sinn. Es hat also letzendlich was mit einer Vorauswahl zu tun.

Zu 2.
Geben Sie Ihre Vorstellungen an. Natürlich bezogen auf das Stellenangebot und nicht auf Ihre eventuellen Abschlüsse.

Zu 3.
Wenn ich nichts anständiges lernen will kann ich auch nicht verlangen das ich das gleiche wie ein Facharbeiter bekomme. Das ist aber nicht nur in der Zeitarbeit so sondern auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Viel Erfolg.
Michael

Hallo,

  1. Es ist üblich, dass der Bewerber seinen Preis nennt. Das ist normal. Kuam ein Arbeitgeber handelt da am Preis rum.

  2. Immer den Gehaltswunsch angeben, nie die Entgeltgruüppe, dann ist vielleicht mehr drin.

  3. die 35 Stundenwoche ergibt 151,67 Stunden pro Monat. Ich denke aber dass das eine 40 Studnewoche ist. Die Rechnung stimmt schon. Wenn der Job im süddetuschen Raum ist, dann sind vermutlich noch Fahrskosten oder Verpflegungsmehraufwand drin.

Das Thema Gehaltshöhe kommentiere ich einfach nicht. Das Bild der Öffentlichkeit stimmt zu 90 Prozent nicht mit der Realität überin. Die bösen Geshichten lassen sich halt leichter „vermarkten“ als die guten Nachrichten. Aber lieber noch etwas höher ansetzen (je nach Bundesland, und je nach Studium ist da noch etwas Luft nach oben drin.

Viel Erfolg beim Verhandeln

Hallo Munky,

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Wenn es schon einen Tarif und Entgeltgruppen gibt, warum möchten sie meine Gehaltsvorstellung wissen?

Manche Zeitarbeitsfirmen zahlen auch übertariflich, wenn die Qualifikation usw. perfekt passt. Die Bezahlung der ZA-Firma richtet sich oftmals auch danach, wieviel der Entleihbetrieb bereit ist zu zahlen. Daher ist der Tarifvertrag nur ein Anhaltspunkt, der Rest ist Verhandlungssache.

  1. Soll ich meinen gewünschten Monatslohn oder die
    Entgeltgruppe angeben?

Ich würde die gewünschte Gehaltsvorstellung angeben.

  1. Ist meine Rechnung überhaupt richtig? Ich dachte immer, sie zahlen nur Hungerlöhne…

In den letzten Jahren hat sich auch bei den Zeitarbeitsfirmen und deren Tarifverträgen einiges zum Positiven verändert. Natürlich gibt es auch ungelernte Hilfskräfte, die nur 8 Euro/Stunde verdienen (Hungerlöhne) aber eben auch Ingenieure oder andere Fachkräfte, die durchaus über 20 Euro/Stunde verdienen können.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Stellensuche.

Viele Grüße
Christina

nein man gibt seinen geünschten brutto monatslohn an. wenn sie 2500 euro brutto haben wollen dann sagen sie das so. 16,61*151,67=2519,24 (rechnung ist richtig)
wenn ich irgendwo anfangen will gebe ich das jahresgehalt an…
es interessiert einen bewerber nicht welche entgeltgruppen es gibt… deshalb erwähnt man den brutto monats oder jahreslohn.

hallo munky,
zeitarbeitsfirmen haben einen schlechteren ruf, als ihnen vorauseilt.
die entgeltgruppen sollen auf jeden fall der orientierung dienen. wie bei direkten arbeitgebern kommt es immer auf die ausbildung und erfahrung und sonstige kenntnisse des mitarbeiters an, wie viel gezahlt wird.
wenn die frage nach dem gehalt gestellt wird, würde ich diese auch ehrlich beantworten. die zeitarbeitsfirma kann und wird darauf reagieren. 2500 € br finde ich durchaus auch angemessen als Einstiegsgehalt.
Vielleicht bietet die Zeitarbeitsfirma aber auch an, Fahrtgelt und/oder Verpflegungsmehraufwand VMA zu zahlen. Beides interessante Punkte, da sie das das Nettoeinkommen betroffen. Auf den ersten Blick hat man zwar weniger Brutto, aber unterm Strich bleibt mehr übrig.
Hier hängt es von der Konsumpräferenz ab: möchte man kurzfristig mehr oder legt mehr Wert auf zukünftige Einkommen/Rente. Denn durch das niedrigere Brutto werden auch weniger Abgaben in die Rentenversicherung eingezahlt. Also einfach abwägen.

Viel Erfolg beim Bewerben!
viele Grüße

Hallo Munky,

das ist nicht so leicht zu beantworten, da Zeitarbeitsfirmen nach einem ausgeklügelten System Gehälter zahlen. :smile: Auch wenn das immer niemand glaubt…

Grundsätzlich ist es so, dass die Entgeltgruppen keinerlei Relevanz haben, außer es gibt Mindestlöhne wie z.B. bei Malern. Das heißt aber nicht (unbedingt), dass man nur einen Hungerlohn bekommt. Im hochqualifizierten Bereich, in dem Sie sich befinden, wird häufig EG 2 oder 3 mit Zuschlägen bezahlt, so dass man damit auf ein ganz gutes Einkommen kommen kann. Grund dafür ist, dass es für beide Seiten steuerlich günstiger ist, z.B. mehr Fahrgeld zu zahlen, da dieses nicht besteuert wird. So bleibt mehr Netto vom Brutto. Umso höher das Grundgehalt, umso höher ist auch die Besteuerung, damit wird das umgangen.

Ich würde Ihnen empfehlen, die Gehaltsvorstellungen monatlich anzugeben. Der Grund dafür ist, dass im hochqualifizierten Bereich häufig größere Spielräume für die Kundentarife sind, so dass man den Kunden sozusagen „erpressen“ kann. Wenn jemand Sie einstellen möchte, kann er dies eben nur zu einem bestimmten Tarif. Zu beachten ist allerdings: Umso höher die Gehaltsvorstellung, desto geringer ist die Chance, vermittelt zu werden. Letztendlich geht es den Kundenunternehmen nur um den Preis. Andererseits möchte die Zeitarbeitsfirma (jedenfalls war das bei mir so) nicht, dass sie davon nicht leben können. Dann springen Sie ja direkt wieder ab und meist sind diese Stellen für einen längeren Zeitraum geplant. Das wiederum würde dann den Kunden verärgern. Es ist also immer ein Drahtseilakt sozusagen :wink: Aber Sie werden wahrscheinlich nicht so viel verdienen wie in der freien Wirtschaft, aber Zeitarbeitsjob sind auch nichts für die Ewigkeit. Dafür sind die Übernahmequoten in Ihrem Bereich recht hoch.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen, wünsche noch einen schönen Abend und bei Fragen einfach melden.

Viele Grüße,

Paula

Hallo Munky,

zu deinen Fragen.

  1. Nicht jeder erkundigt sich schon im Vorfeld über die gängigen Tariflöhne in der Zeitarbeit. Daher kann es auch öfter vorkommen, dass die Gehaltsvorstellungen der Bewerber viel zu hoch sind für die ZA-Firma. Diese Bewerber muss man dann gar nicht erst zum Gespräch einladen. Das spart Zeit - für den Bewerber und für das ZA-Unternehmen.

  2. Gib am besten deinen gewünschten Monatslohn an. Die entsprechende Eingruppierung oder die Zusammensetzung deines Lohns kannst du dann der ZA-Firma überlassen.

  3. Deine Rechnung ist korrekt. Falls du in die 8. Entgeltgruppe eingruppiert wirst, sind das bei 151,67 Monatsstunden (35 Wochenstunden) etwas über 2500,- Euro.

Was das Thema Hungerlöhne betrifft, ist das eines von vielen negativen Vorurteilen, die es über die Zeitarbeit gibt. Es ist zwar in mehr als der Hälfte der Fälle so, dass man in der Zeitarbeit nicht so viel verdienen kann wie bei einer Direktanstellung im Unternehmen, jedoch gibt es auch Beispiele bei denen die Zeitarbeiter mehr verdienen als die Festangestellten im Unternehmen. Da kommt es dann auch vor, dass ein Übernahmeangebot ausgeschlagen wird.

Viele Grüße

Ukyo

Hallo

meistens will der Bewerber ja mehr verdienen als der Tariflohn es vorschreibt, so dass es meist zu übertariflichen Zahlungen kommt. Allerdings bei einem Zeitarbeitsunternehmen ist mir das auch neu. Es kann sich bei der Stellenausschreibung einfach um eine allgemeine Floskel handeln.
Ob ihre Gehaltsrechnung richtig ist laut Internet kann ich Ihnen nicht sagen - ab besten sie bewerben sich und beim Vorstellungsgespräch können Sie diese Frage dann klären. Sie sollten sich im Vorfeld genau überlegen was Sie verdienen wollen auch wenn es höher ist als die Firma zahlen will - wenn die Firma Sie haben will findet man eine Einigung.
Alles Gute

Hallo,
zB.: Wir suchen einen Schlosser. Im BZA hat der in der EGG3 (Entgeltgruppe) einen Stundenlohn von 9,84 (BZA west). Der Bewerber hat aber eine Vorstellung von 13,00 Euro pro Stunde. Da diese Vorstellung für diese Tätigkeit und an diesen Standort marktüblich ist, bekomme ich vom Kunden auch einen Verrechnungssatz der es möglich macht das ich diese 13 Euro zahlen kann. Der Tarifvertrag definiert also nur ein Minimum. Auch Abweichungen im Urlaubsanspruch sind in diesen Bereich möglich (zB bis 30 Tage) usw. VG

Halo und moin moin,

sorry für meine verspätete Antwort… Ihre Fragen sind sehr umfangreich… klar gibt es darauf Antwórten… Sollten Sie bisher keine befriedigende Antwort erhalten haben… melden Sie sich bitte erneut!!!
Grüße marineblau