Zu 1) Ihre Gehaltsvorstellungen und der Tariflohn sollten nicht zu stark differieren. Im akademischen Bereich sind zudem bei entsprechender Qualifikation durchaus übertarifliche Entlohnungen üblich. Der Tarif stellt daher nur die vertragliche Unterkante dar.
zu 2) Geben sie den gewünschten Monatslohn an. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass bei Akademikern normalerweis ein Jahresgehalt verhandelt wird. Auch dabei müssen sie beachten, dass dieses häufig in 13 Gehältern gezahlt wird. Evtl. sollten sie bedenken, wie lange der erste Einsatz geplant ist. Auf jeden Fall rate ich Ihnen, offen über ihre Gehaltsvorstellungen zu reden. Eine gute Disponentin/ein guter Disponent werden Ihnen schon sagen, wenn sie zu hoch liegen. Wenn sie sich dagegen am Anfang zu „preiswert“ verkaufen, sind spätere Korrekturen praktisch nicht möglich. Ein Kompromiss wäre es, über ein Anfangsgehalt zu verhandeln und gleichzeitig verbindlich eine Anhebung um ca. 10 % nach Beendigung der Probezeit zu vereinbaren. Hier zählt aber nur, was schriftlich vereinbart ist, verlassen sie sich keinesfalls auf mündliche Zusagen.
zu 3) Ihre Rechnung kommt in etwa hin, auf reiner
Stundenbasis schwankt ihre Monatsarbeitszeit zwischen 140 und 154 Stunden, deswegen meine Einschränkung.
Wie weit Zeitarbeitstariflöhne „Hungerlöhne“ sind, unterliegt natürlich einer individuellen Betrachtugsweise. Für die Branche wäre es kein Problem, höhere Löhne zu zahlen, wenn die Kundenbetriebe das mitmachten. Viele auch namhafte Kunden nutzen Zeitarbeit zur Kostenreduzierung, was eigentlich nicht im Sinne des Erfinders ist. Es gibt aber auch Ausnahmen, wo Kunden Wert darauf legen, dass zwischen ihren eigenen Mitarbeitern und AÜG Kräften keine Lohnunterschiede herrschen. Aber viele Kunden geben vor, was eine „Leihkraft“ max. pro Stunde kosten darf. Sie zwingen dann das Zeitarbeitsunternehmen praktisch dazu, Mitarbeiter nicht tarifkonform zu bezahlen, wenn sie den Auftrag bekommen wollen. Entgegen der Überzeugung vieler Arbeitnehmer liegt die Effektivmarge für die Zeitarbeitsunternehmen max. zwischen 3 - 4 € die Stunde, wenn sie die vom Stundenverrechnungssatz abziehen, können sie errechnen, wir hoch ihr Stundenlohn inkl. Lohnnebenkosten dann sein kann. Jetzt können sie hoffentlich nachkalkulieren,
wie sich ihr Gehalt in etwa errechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Richter