Gehaltszahlung

Hallo Zusammen,

eine Person die bei der Firma X arbeitet, bekommt ihr monatliches Gehalt erst immer einen halben Monat später ausgezahlt.

Also z.B. bekommt Sie das Gehalt vom 01. Juni - 30. Juni erst am 15. Juli aufs Konto überwiesen. Immer 15 Tage später.
Ist das rechtens? Ist es nicht so, dass dem Mitarbeiter dadurch 15 Tage Zinsen entgehen bzw., der Chef 15 Tage zu unrecht sich am ausstehenden Gehalt „bereichert“ durch die Zinseinnamen? Der Chef macht das nämlich bei allen seinen Azubi’s so.
Außerdem ist es doch so, dass man am/zum ersten eines Monats seine Miete, Versicherungen, usw. zahlen muss. Dann kann der Chef doch das Geld nicht einfach noch behalten.
Oder seh ich das falsch??

Der Chef selbst meint, dass es egal sei wann er es überweist, „ob am 5. am 7. oder am 15. ist egal“.

Wenn es rechtens ist, warum?!
Wenn nicht, was kann man dagegen tun??

Schönen Gruß
Axl

Arbeitsvertrag, Vorschuß Re: Gehaltszahlung
Hallo Alleine,

eine Person die bei der Firma X arbeitet, bekommt ihr
monatliches Gehalt erst immer einen halben Monat später
ausgezahlt.

Bei manchen Zeitarbeitsfirmen ist das normal.
Man kann aber einen Vorschuß beantragen und diesen jedesmal auf sein Konto überweisen lassen. Meist ist das im Arbeitsvertrag näher geklärt.

Wenn es rechtens ist, warum?!
Wenn nicht, was kann man dagegen tun??

im Arbeitsvertrag nachsehen

Tschüüüs

Olaf

hallo

Bei manchen Zeitarbeitsfirmen ist das normal.
Man kann aber einen Vorschuß beantragen und diesen jedesmal
auf sein Konto überweisen lassen. Meist ist das im
Arbeitsvertrag näher geklärt.

also hier dandelt es sich nicht um eine zeitarbeitsfirma.
und im vertrag ist hiervon keine rede.

axl

Hallo Axl,

zunächst einmal gilt der Grundsatz:
„Ohne Vergütung keine Arbeit…“
Also ist der Monat um,hättest Du normalerweise Anspruch,das am 1.des
Folgemonates dein Arbeitslohn auf deinem Girokonto ist…

Jedoch gibt es in fast allen Branchen in Deutschland Tarifverträge,die
vorsehen,das dein Arbeitslohn am XX.des Nachmonates zu zahlen ist.
Das hat auch ganz praktische Gründe,denn wenn du zum B.im Schichtdienst arbeitest,hast du ja nicht jeden Monat dieselbe Stundenzahl…oder du arbeitest im Stücklohn…
Um nur einige Beispiele zu nennen…
Deswegen ist es in den meisten Branchen üblich,das zwischen dem 06. und 15.des Nachmonates gezahlt wird,damit du halt auch deinen „Kompletten“ Lohn erhälst…
Die Alternative dazu wäre eine „Abschlagszahlung“ am 1. und die endgültige Abrechnung dann einen Monat Später…das wäre dir aber
glaube ich,noch viel weniger Recht…:smile:

mfg

Frank

hallo,

erstmal danke für deine antwort.

bei dem job handelt es sich aber um einen minijob. es gibt also jeden monat das gleiche geld.

gruß axl

„Ohne Vergütung keine Arbeit…“

Äh… nee…!

§ 614 S. 1 BGB

Levay

Hi

Also z.B. bekommt Sie das Gehalt vom 01. Juni - 30. Juni erst
am 15. Juli aufs Konto überwiesen. Immer 15 Tage später.
Ist das rechtens?

wo bitte habe ich denn nu schon wieder nicht aufgepasst??? Ich habe mein Gehalt noch niemals anders bekommen, ich habe es immer erst zur Monatsmitte des Folgemonats bekommen (und ich hab schon einiges im Lebenslauf stehen…). Das stand bei mir auch immer so im Arbeitsvertrag. Ich bin im Glauben aufgewachsen und arbeiten gegangen, dass das so normal ist! Ist es also nicht???

Ich überlege mir immer, dass eben in vielen Berufen nicht jeden Monat die gleiche Stundenzahl gearbeitet wird (bzw. Schichtzulage, Überstunden etc.) und ich stelle mir immer den armen Chef vor, der in der Nacht vom 30. auf den 1. für 50 Leute die Abrechnungen erstellen müsste und seine Bank anflehen müsste, die Gehälter innerhalb von 2 Stunden auf die Konten seiner Mitarbeiter zu verfrachten, damit sie auch ja am 1. ihr Geld haben…

Also, ich bitte um Aufklärung: Bin ich einfach nur blöd, dass ich immer bis zur Monatsmitte auf mein Geld warten muss oder ist das wirklich normal, wie ich bisher dachte?

Liebe Grüße
Timi

Hallo Axl!

Was ist daran so schlimm, das Geld erst am 15. zu bekommen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und da bekommt man das Geld auch erst am 15. Hatte aber deswegen noch nie Probleme, Miete oder Versicherungen zu bezahlen. Du musst dir das Geld halt so einteilen, dass du nicht vom 15. - 31. schon alles ausgegeben hast :smile: Dann langts am 1. auch noch für die Miete etc. Dein Problem damit, kann ich ehrlich gesagt, nicht verstehen.

Viele Grüße
Flo

die Welt ist eben ungerecht :wink:
Moin,

immer erst zur Monatsmitte des Folgemonats bekommen
(und ich hab schon einiges im Lebenslauf stehen…). Das stand
bei mir auch immer so im Arbeitsvertrag. Ich bin im
Glauben aufgewachsen und arbeiten gegangen, dass das so normal
ist! Ist es also nicht???

obs normal ist oder nicht kann ich nicht sagen, aber die meisten Bankangestellten erhalten ihr Monatsgehalt am 15. des jeweiligen Monats. Auf lange Sicht ist das zwar das gleiche, aber bei mir hatte es den Charme, daß ich nach 5 Tagen Arbeit schon mein erstes Gehalt auf dem Konto hatte. :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Flo!

Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und bekomme mein Geld auch am 15. Allerdings am 15. des Monats indem das Geld auch verdient wird (Gehaltszahlung am 15.8 für August). Also wird mein Gehalt für zwei Wochen rückwirkend und für zwei Wochen im voraus gezahlt. Diese Regelung dürfte Bundeseinheitlich sein.

Dem Grunde nach kann dem Initiator des Artikels in der Weise zugestimmt werden, dass der Arbeitgeber knapp 2 Wochen mit dem Geld arbeiten (Zinsen) kann. Bei 100 Beschäftigten kommt das auf das Jahr gesehen ein stolzes Sümmchen zusammen.

Flo kann ich in der Weise zustimmen, dass es ganz egal ist, wann das Gehalt gezahlt wird. Hauptsache es kommt einmal im Monat :smile:!!!

Gruß
Carsten

Hallo

Also z.B. bekommt Sie das Gehalt vom 01. Juni - 30. Juni erst
am 15. Juli aufs Konto überwiesen. Immer 15 Tage später.
Ist das rechtens? Ist es nicht so, dass dem Mitarbeiter
dadurch 15 Tage Zinsen entgehen bzw., der Chef 15 Tage zu
unrecht sich am ausstehenden Gehalt „bereichert“ durch die
Zinseinnamen?

Wenn das ausdrücklich vereinbart oder aber betriebsüblich ist, dann ist das in keinster Weise zu beanstanden und verstößt auch gegen kein Gesetz, da von § 614 BGB vertraglich abgewichen werden kann. Man könnte also sagen: weder ungewöhnlich noch verboten.

Gruß,
LeoLo

Hallo Flo,

Achtung - da ist ein Unterschied - Du bekommst Dein Gehalt einen halben Monat vor Ende des gearbeiteten Monats - also quasi einen halben Monat im VORAUS, während hier die Rede für einen halben Monat NACHDEM gearbeitet worden ist.

Früher bekamen Beamte ihr Geld am 1. (also quasi im voraus bezahlt), Angestellte im öffentlichen Dienst am 15 (also ein halber Monat Vertrauensvorschuß) und Arbeiter am 30. (also erst nachdem sie ihre Arbeit geleistet haben).

Grüße

Wendy

Hi Timid,

keine Panik, ich kriege mein Geld auch „erst“ zum 15. des Folgemonats.
Allerdings bekomme ich am 1. schon immer eine Abschlagszahlung, ich kriege also praktisch 2x Geld :smiley:

Viele Grüße
Anja

Hallo Wendy!

Das ist mir durchaus bekannt. An der Sache selbst, d. h. wann ich das Geld auf dem Konto habe, ändert sich doch deswegen nichts. Das einzige worüber man sich aufregen könnte, ist wirklich nur, dass der AG 2 Wochen lang die Zinsen für das Geld kassiert…

LG
Flo