Gehaltszahlung 8 bis... Tage zu spät!

Hallo,
ich bin seit Mai 2011 Angestellt bei einer 3 Mann Firma.
Mein Gehalt wird immer zu spät überwiesen.
In meinem Arbeitsvertrag steht kein Zeitpunkt an dem das Geld bei mir sein muß. Mein Chef hat immer andere ausreden. Von seinen Kunden bekommt er das Geld 8-10 Wochen später.

Meine frage: Kann ich verlangen erst meine Überstunden abzubauen und wieder arbeite wenn das Geld auf meinen Konto ist??

  • Was kann ich noch tun ohne zu Kündigen.

Fur eine Antwort vielen Dank.

papabär-biene

Hallo! Grundsätzlich: Ist im Arbeitsvertrag beispielsweise eine Monatsvergütung vereinbart, muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. „am ersten“ Tag des folgenden Monats zahlen. An diesem Tag wird also nach dem Gesetz das Monatsgehalt fällig. Da kein Zeitpunkt vereinbart ist, ist das Gehalt eben am 01. des Folgemonats fällig. Die Frage mit den Überstunden kann ich nicht verlässlich beantworten. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage und da kommt es immer drauf an.
Gruß
Ella

Hallo,

schau doch bitte noch mal genau nach, ob nicht doch ein Zeitpunkt für die Zahlung im Vertrag angegeben ist.

Normalerweise ist das ja immer am Monatsende, d. h. es muss auch am Monatsende bei Dir auf dem Konto sein, spätestens am 01. (bis 03.) des Folgemonats. („Denn die Vergütung ist mit dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte, für den sie geschuldet ist, fällig gemäß § 614 BGB.“) Ansonsten gerät der Arbeitgeber in Verzug - sollten Dir hier Kosten entstehen (z. B. überzogenes Konto, Rücklastschriftgebühren o. ä.), dann kannst Du das dem Arbeitgeber in Rechnung stellen.

Dass seine Kunden auch erst 8 - 10 Wochen später bezahlen ist für die Gehaltszahlung unerheblich.

Rechtliche Grundlagen findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Zunächst einmal die Übertunden abzubauen ist auch noch eine Möglichkeit, die aber erst mit dem Chef abgeklärt werden muss. Das hilft Dir aber nicht, wenn Du das eigentliche Gehalt immer noch nicht bekommen hast :wink:.

Sprich doch noch mal mit Deinem Chef, ansonsten lass Dich bitte noch mal ausführlicher von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten (klären, ob diese Kosten dann auch dem AG zu berechnen sind).

Viel Erfolg erst mal,
Michaela

Hallo,
vielen Dank für die Info.
Jetzt muss ich noch einen Weg finden wie ich schneller mein Geld bekomme.

papabär-biene

Hallo michaela,
danke auch Dir für die Tipps.
Ich habe bereits mit meinem Chef gesprochen.
Er erzählt mir von seinen Lohnnebenkosten die er bei mir hat und wieder von Kosten die er als Chef vorstrecken muß… usw.
Danke

papabär-biene

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung gibt, so solltest du erst mal schauen ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Da kannst du nämlich rauslesen, wann die Zahlung erfolgen müsste. Wenn nicht , so ist es nach meines Wissens die Zahlung im selben Monat bzw. am 1. des folge Monat fällig. Wenn dein Arbeitgeber zu spät zahlt, so ist er im Verzug und verletzt hierbei auch seine Arbeitgeberpflichten. Egal ob seine Kunden zahlen oder nicht! Das sind zwei Paar Schuhe und hat mit seiner Verpflichtung gegenüber seinem Mitarbeiter nichts zu tun. Wenn du freiwillig ihn entgegenkommen willst , ist es deine Sache:smile:) Ich würde an deiner Stelle Ihm auf seine Pflichten hinweisen. Du musst ja schließlich deine auch einhalten.

Überstunden einfach nehmen, und nicht in die Arbeit gehen, na ob das so gut ist? Wenn nichts hilft, könntest du den Rechtsweg einschlagen.

Ich hoffe ich habe dir ein wenig helfen können.
Gruß
Kancicegiii

Hallo, vielen Dank für Dein Danke. Ich weiß aus eigener Erfahrung in welcher Situation Du Dich befindest. Was nützt Dir das Recht auf Deiner Seite, wenn Du es realistisch nicht durchsetzen kann. Dann bist Du nämlich aller Wahrscheinlichkeit Deinen Job los. Ich habe seinerzeit (meine Situation hat sich durch einen Firmenwechsel gebessert) mit meinem Chef persönlich gesprochen und ihn eindringlich auf meine eigenen Zahlungsverpflichtungen hingewiesen. Den ein und anderen Monat hat es geholfen. Vielleicht hilft so ein Gespräch ja auch bei Deinem Chef.
Viel Erfolg.
Gruß
Ella

Guten Morgen,

generell hat der Chef Zeit, dass Gehalt bis spätestens am 15. des Folgemonats zu zahlen. Das steht so im Gesetz. Ist das also der Fall, dann hat ihr Chef Recht. Ist das nicht der Fall, dann würde ihc erst einmal auf einen festen Zahltag drimmen und mir dies schriftlich geben lassen, ansonsten gilt nämlich automatisch das Gesetz. Mit seinen Ausreden kommt ihr Chef bei GEricht auch nicht weiter, denn es interessiert keinen Angestellten, ob der Kunde pünktlicho der nicht pünktlich zahlt. Das ist das unternehmerische Risiko, was der Chef allein trägt. Aber richtig etwas machen, als ihn ständig aufzufordern, bitte aber schriftlich, ist nur noch kündigen oder zum Anwalt gehen. Doch wenn es sich nur um ein paar Tage handelt, sollte man sich gütlig einigen. LG