Hallo,
schau doch bitte noch mal genau nach, ob nicht doch ein Zeitpunkt für die Zahlung im Vertrag angegeben ist.
Normalerweise ist das ja immer am Monatsende, d. h. es muss auch am Monatsende bei Dir auf dem Konto sein, spätestens am 01. (bis 03.) des Folgemonats. („Denn die Vergütung ist mit dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte, für den sie geschuldet ist, fällig gemäß § 614 BGB.“) Ansonsten gerät der Arbeitgeber in Verzug - sollten Dir hier Kosten entstehen (z. B. überzogenes Konto, Rücklastschriftgebühren o. ä.), dann kannst Du das dem Arbeitgeber in Rechnung stellen.
Dass seine Kunden auch erst 8 - 10 Wochen später bezahlen ist für die Gehaltszahlung unerheblich.
Rechtliche Grundlagen findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Zunächst einmal die Übertunden abzubauen ist auch noch eine Möglichkeit, die aber erst mit dem Chef abgeklärt werden muss. Das hilft Dir aber nicht, wenn Du das eigentliche Gehalt immer noch nicht bekommen hast
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Sprich doch noch mal mit Deinem Chef, ansonsten lass Dich bitte noch mal ausführlicher von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten (klären, ob diese Kosten dann auch dem AG zu berechnen sind).
Viel Erfolg erst mal,
Michaela