Gehaltszahlung aus mtl. Gewinn

Hallo zusammen,
angenommen, man wäre Geschäftsführer einen kleinen GbR mit überschaubarem Gewinn, kann man mtl. einen Teil des Gewinns als ‚Gehalt‘ entnehmen und damit die Steuerlast drücken?
Lassen sich noch andere Versorgungsleistungen steuerlich berücksichtigen (Rücklage für’s Alter etc.)?
Vielen Dank!

Hallo,

Nein!
Die GbR ist keine Körperschaft und kann somit nicht Gehälter an Gesellschafter auszahlen.
Das, was sich der Gesellschafter entnimmt schmälert nicht den steuerlichen Gewinn der GbR.
Um die obigen Folgen erreichen zu können, muss die GbR aufgelöst und daraus eine GmbH gegründet werden.

Gruß
Lawrence

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Nachfrage:ist Geschäftsführer auch Gesellschafter?
Hi !

Wenn der Geschäftsführer auch Gesellschafter der GbR ist, treffen die Aussagen der ersten Antwort zu. Ist es jedoch ein Fremd-Geschäftsführer, ist selbstverständlich eine gewinnmindernde Gehaltszahlung möglich.

BARUL76

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Wenn der Geschäftsführer auch Gesellschafter der GbR ist,
treffen die Aussagen der ersten Antwort zu. Ist es jedoch ein
Fremd-Geschäftsführer, ist selbstverständlich eine
gewinnmindernde Gehaltszahlung möglich.

Hallo Barul,

stimmt! Die Alternative hatte ich gar nicht bedacht. Gut, wenn manchmal noch jemand für einen mitdenkt.

Gruß
Lawrence

Um die obigen Folgen erreichen zu können, muss die GbR
aufgelöst und daraus eine GmbH gegründet werden.

Ich glaube auch dann erreicht der Fragende nicht die gewünschten Folgen. Hier scheint ja jemand zu glauben, entnommene Gewinne wären nicht zu versteuern oder wie sehen Sie das?

§ 34a EStG mal ganz außen vor gelassen, so muss der Geschäftsführer einer GmbH sein Gehalt natürlich auch versteuern. Der Fragende meint offenbar, Geld was nicht mehr da ist (entnommen wurde) mindert den Gewinn. Leider falsch gedacht.

Naja, was genau der Fragende wissen möchte, ist mir nicht so ganz klar zumindest mindern Privatentnahmen den Gewinn nicht, was ja nun schon hier festgestellt wurde, § 4 Abs. 1 EStG.