Gehaltszahlung bei Beendigung von AV

Hallöchen,

hier mal ne Frage die vielleicht nicht wichtig ist, aber interessieren tut es uns trotzdem.

Ein AN bekam sein Gehalt (so stand es auch im Arbitsvertrag) immer zum 01. eines jeden Monats.
Nun wurde aber das Arbeitsverhältnis zu einem 15. gekündigt.

Frage 1: Wann müßte das letzte (hälftige) Gehalt gezahlt sein? Gleich, also am 15. oder erst wie sonst auch zum nächsten 1.?

Frage 2: In diesem Fall wäre der Arbeitnehmer erstmal Arbeitssuchend.
Bis wann müßte der Arbeitgeber Lohnsteuerkarte und Bescheinigung dem AN aushändigen? Müßte der Arbeitgeber diese Papiere direkt nach dem 15. dem AN aushändigen oder kann er sich da auch bis zu dem Zeitpunkt Zeit lassen wo er sonst auch die Abrechnungen macht?
Wenn ja, hätte der AN ja ein Problem. er würde vom AA keine pünktlichen Zahlungen erhalten können da er, bis er die papiere nicht hat auch kein Arbeitslosengeld beantragen könnte.

Gruß
Claudia

Ahoi, Claudia

imho, Antwort zu einer, nicht ganz unwichtigen, theoretischen Frage…

Neben der Lohnsteuerkarte, dem Sozialversicherungsnachweis, der Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, muß der AG dem AN bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch eine Bescheinigung für die Höhe des bereits erteilten Urlaubs aushändigen…

Diese Arbeitspapiere/Zeugniss wird bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

Mögliches Formulierungskonzept…
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=8165

LG JSP

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und wie sieht es mit dem Zeitpunkt der Zahlung des Gehaltes aus?
Muß der Arbeitgeber das direkt nach dem 15. zahlen oder darf er das wie er das sonst auch gemacht hat erst am 01. überweisen?

Danke

Fällig ist es mit Austritt - aber durchsetzen…
Hi!

Und wie sieht es mit dem Zeitpunkt der Zahlung des Gehaltes
aus?
Muß der Arbeitgeber das direkt nach dem 15. zahlen oder darf
er das wie er das sonst auch gemacht hat erst am 01.
überweisen?

Lass es mich mal so sagen:
Bis man irgendetwas bei Gericht WIRKSAM durchgedrückt hätte, wären die zwei Wochen eh vorbei.

Ich halte es auch für nicht zumutbar, dass ein Unternehmen für einen einzelnen Mitarbeiter einen Extra-Gehaltslauf anstoßen soll.

Irgendwo hat mich allerdings mal jemand (den ich übrigens hier im Forum sehr vermisse) mit Quelle aufgeklärt, dass das Gehalt wohl tatsächlich mit dem Austritt fällig ist.

LG
Guido

Hallo,

ich würde sagen, fällig ist es so wie im Arbeitsvertrag vereinbart. Was bringt dich zu der Erkenntnis, dass es bei Ende des AV zu zahlen ist?

Gruß

S.J.

  1. In diesem Fall hätte der AG dem AN aus betrieblichen Gründen zum 15. gekündigt. Also ist das doch nicht das Problem des AN wenn der AG ne einzelne Abrechnung auf den Weg schicken muß, oder?

Außerdem, wenn der AG die Abrechnung, die Lohnsteuerbescheinigung und die Arbeitsbescheinigung (die er ja erst machen kann wenn er die Gehaltsabrechnung gemacht hat)nicht gleich fertig macht, bekommt der AN seine Papiere erst am nächsten 1. oder noch deutlich später.
Der muß aber innerhalb dieser 14 Tage bis zum Monatsende diese ganzen Papiere (hier wichtig Lohnsteuerkarte und Bescheinigung) beim Arbeitsamt vorlegen um Arbeitslosengeld zu erhalten.
So erhält er erst weit nach dem 01. das AG und kommt dadurch zu weiteren Problemen wie zum Beispiel eigener Zahlungsverzug.

Kann das Sinn der Sache sein?

Und außerdem, warum kündigt der Arbeitgeber auch zum 15. und nicht zum 01.? Dann wäre die Frage gar nicht aufgekommen :smile:))

Asche auf mein Haupt
Hi!

Ich fürchte, dass ich da was ignoriert habe - die Tatsache des vereinbarten Zahlungstermins.

Sorry und danke!

LG
Guido

ALG
Hi!

  1. In diesem Fall hätte der AG dem AN aus betrieblichen
    Gründen zum 15. gekündigt. Also ist das doch nicht das Problem
    des AN wenn der AG ne einzelne Abrechnung auf den Weg schicken
    muß, oder?

Es ist auch nicht das Problem des AG, dass der Mitarbeiter mit seinem letzten Gehalt nicht einen vollen Monat auskommt. (böse „argumentiert“)

Außerdem, wenn der AG die Abrechnung, die
Lohnsteuerbescheinigung und die Arbeitsbescheinigung (die er
ja erst machen kann wenn er die Gehaltsabrechnung gemacht
hat)nicht gleich fertig macht, bekommt der AN seine Papiere
erst am nächsten 1. oder noch deutlich später.
Der muß aber innerhalb dieser 14 Tage bis zum Monatsende diese
ganzen Papiere (hier wichtig Lohnsteuerkarte und
Bescheinigung) beim Arbeitsamt vorlegen um Arbeitslosengeld zu
erhalten.

Blödsinn - sorry!
Wichtig zur Berechnung wäre die Arbeitesbescheinigung (die auch vorher schon erstellt werden kann - halt nur nicht vollständig). Die Steuerkarte reicht jedem mir bekannten Arbeitsamt (und das sind mittlerweile sehr viele) zunächst in Kopie. Mehr als eine Kopie nehmen die eh nicht zu den Akten.

LG
Guido

Hallo zusammen,

nur der Vollständigkeit halber…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

was natürlich nur in der Theorie Bedeutung hätte…

Gruß und Tschuss
Oli M.

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