Gehaltszahlung bei Kündigung in Probezeit!

Hallo zusammen,

ich wurde mitten im Monat während meiner Probezeit gekündigt - nun ist meine Frage wann der Arbeitgeber verpflichtet ist zu zahlen wenn morgen mein offiziell letzter Arbeitstag ist - üblicher Zahlungslauf für die Löhne jedoch immer der letzte Arbeitstag im Monat ist…

Wer kann mir helfen?

Lieber Gruß

Hallo,

an welchem Tag im Monat Du Deinen letzten Arbeitstag hast ist für die Gehaltszahlung unerheblich. Gezahlt wird immer dann, wann es vereinbart ist - in Deinem Fall also am Ende des Monats. Vorher hast Du auch keinen Anspruch darauf. (Bsp. Ich selber hatte heute auch meinen letzten Arbeitstag und bekomme das Gehalt für den Monat auch erst Ende nächster Woche :wink:

LG,
Michaela

Liebe Michaela,

vielen Dank für die Antwort - ich war noch nie in der Situation und wusste das einfach nicht!

Lieben Dank dir für die Antwort!!!

Lieber Gruß

Oliver

ich muss mich schon wundern, wofür ich alles experte sein soll. hoffe das beantwortet deine frage…

ich muss mich schon wundern, wofür ich alles experte sein soll. hoffe das beantwortet deine frage…

Hallo, das hängt davon ab was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Handelt es sich um eine Monatsvergütung musst Du leider warten, bis der Monat zu ende ist. Schau in Deinem Arbeitsvertrag nach, was da zur Fälligkeit Deines Lohnes steht. Genaue Auskunft über Fälligkeit von Lohn gibt die der § 614 BGB. Den kannst Du über das Netz abrufen und einsehen.
Gruß
Ella

Hallo,
die Zahlung für den Lohn ist u. bleibt der normale Zahlungslauf zum Ende oder zum 15. eines Monats, wie du es auch immer sonst erhalten hast. Es ist geltendes Arbeitsrecht. Es ist nicht üblich eine Extraabrechnung zu veranlassen, da dies nach den Umstellungen mit der Finanzamt-DFÜ-Übertragung mit Abrechnungszwang zum 20.igsten eines jeden Monats ein irrer Aufwand wäre. Also Abrechnung normal wie immer, nur zu dem Stichtag deines letzten Arbeitstages. Und mit dem Wissen des Ausscheidens ist von dir deine zuständige Arbeitsagentur zu benachrichtigen, ansonsten gefährdest du dein Arbeitslosengeld 1.
Alles Gute für die Zukunft!!! Toi, toi, toi. Grüße von Katharina aus Würzburg

Hallo,
die Gehaltzahlung läuft ganz normal mit der eigentlichen Zahlung. Wenn ihr zum letzten des Monats Geld bekommt, gilt bei einer Kündigung das gleiche.
HG Circan