Gehaltszahlung fällt auf ein Wochenende

Hallo!

Mich würde interessieren, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, das Gehalt vor dem vereinbarten Termin (zum 1. eines Monats) auszuzahlen, wenn der 1. auf ein Wochenende fällt.

Bsp: Der 1. fällt auf einen Samstag. Muss dann das Gehalt bereits am 30./31.(Freitag) auf dem Konto sein, oder darf der Eingang auch am darauffolgenden Montag (3.) erfolgen?

Viele Grüße Melle

Hi!

Wenn das Entgelt zum 1. auf dem Konto sein muss, dann ist der 3. zu spät.

Allerdings ist eine solche Verzögerung nun wirklich kein Grund zur Beschwerde, da es sich im Bereich „geringfügig“ abspielen dürfte!

LG
Guido

Hallo,

bist Du Dir da wirklich sicher? Nach § 193 BGB tritt an die Stelle eines Samstags, Sonntags oder Feiertags der nächste Werktag.

Chrissie

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