naja, nur ist der Basiszinssatz halt seit einiger Zeit negativ (da 0,88% unter der Bezugsgröße, die nunmehr nahe 0% ist)
Hallo,
AG zahlt sei mehreren Monaten kein Gehalt mehr. Da vorausgegangene Zahlungsaufforderungen ausgeblieben sind, hat sich AN nun einen Anwalt gesucht. Dieser hat gesagt, AN soll AG nochmal schriftlich per Einschreiben auffordern innerhalb 10 Tage zu zahlen. In der Aufforderung soll der ausstehende Lohn aufgelistet werden inkl. 5 % Verzugszinsen. Doch wie werden diese berechnet? Nettolohn ist 900 €. Wird der Zinssatz aufs Jahr gerechnet? Also 900€ x 5% / 365 Tage x ausstehender Tage?
Anwalt ist leider diese Woche auf Fortbildung daher nicht mehr erreichbar. AN möchte und sollte diese Aufforderung aber umgehend schicken.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Freundliche Grüße
Hallo,
wenn Du selbst den Anspruch geltend machen mußt, mußt Du im ersten Schreiben weder eine Summe noch einen Zinssatz nennen (5% wäre auch höchstwahrscheinlich falsch), sondern nur den Anspruch auf Verzugszinsen allgemein geltend machen. Die genaue Berechnung kann in einem zweiten Schreiben erfolgen.
Mich wundert aber die Aussage des Anwalts. Normalerweise gehören derartige Schreiben an AG einschl. Geltendmachung und Berechnung von Ansprüchen und Verzinsung zum Grundrepertoire jedes Anwalts.
Bist Du sicher, daß du bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gelandet bist ?
&Tschüß
Wolfgang
Völlig richtig.
Du kannst zur Vereinfachung auch volle Monaten mit 1/12 ansetzen und die Differenz der Tage des Monats mit 1/360.
Beispiel: Zinsen für 100€ vom 1. Januar bis 15 Juni (einschließlich):
100€ * 5% * [ 5Monate / (12 Monate/Jahr) + 15 Tage / (360 Tage/Jahr) ]
Damit braucht man nicht jeden Monat gesondert dessen Tage zu berücksichtigen. Gerade bei mehreren Beträgen bleibt es so übersichtlicher. Beispiel oben aber jeden Monat zum 1ten bis 15. Juni:
100€ * 5% * [ (5 + 4 +3 +2 +1) Monate / (12 Monate /Jahr) + 6 * 15 Tage / (360 Tage pro Jahr)]
= 100€ * 5% * (15/12 + 90/360) = 5€ * (5/4 + 1/4) = 5€ * 1,5 = 7,5€
- die 100€ vom Januar für 5 Monate und 15 Tage,
- die 100€ vom Februar für 4 Monate und 15 Tage,
- die 100€ vom März für 3 Monate und 15 Tage,
- die 100€ vom April für 2 Monate und 15 Tage,
- die 100€ vom Mai für 1 Monate und 15 Tage,
- die 100€ vom Juni für 15 Tage,
Hallo,
der Basiszinssatz wird nicht abgezogen, sondern addiert. Somit wären nach Deinem Link 5,83 % fällig.
&Tschüß
Wolfgang
Da auch ich mich aktuell mit der Thematik beschäftigen darf (AG zahlt immer weniger/unpünktlicher) habe ich das hier gefunden:
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
interessant ist allerdings: Was kann ich mit den mir in Rechnung gestellten Kosten bzgl. nicht möglicher Überweisungen/Rechnungsbezahlungen?
DIESE würde ich gerne ebenso in Rechnung stellen - schließlich habe ich den Verzug nicht zu verantworten.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html Absatz 5? Ansonsten sind die 5%(+0%) Zinsen ja auch ein Ersatz dafür, sich Geld entsprechend zu leihen…
Annahmeverzugslohn darf laut dem BAG NICHT aus der Summe einzelner Zeitabschnitte berechnet werden, er muss sich grundsätzlich aus einer Gesamtsumme bilden. Du musst also eine Gesamtsumme bilden aus den Zahlungen die offen sind - das Ergebnis ist die Basis für die Zinsberechnung, die GRUNDSÄTZLICH der Arbeitgeber vorzunehmen hat, du musst dich damit also überhaupt nicht beschäftigen!
Die Forderung muss im Kern lauten:
Hiermit mache ich Summe X brutto aus Annahmeverzug von a-z Zeitraum geltend, zzgl Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz EZB
Vorzugsweise sind die Zinsen auf das Netto geltend zu machen, das bringt ein paar Zinsen mehr. Da der Zinssatz negativ ist, sind das derzeit 4,17% per Anno - sprich auf das Jahr gerechnet. Hier wurde ja schon ein Link zu einem guten Verzugszinsrechner gemacht den ich auch selbst gerne nutze.
Hallo,
da hast Du recht und ich war zu voreilig… Asche auf mein Haupt.
&Tschüß
Wolfgang