Danke für die Mithilfe in folgender Sache.
Obwohl ich am dem 31. März mein Arbeitsverhältnis planmäßig beendet habe, erhielt ich jetzt eine Gehaltsabrechnung für den Monat April und die entsprechende Überweisung. Es wurden alle gesetzlichen Abgaben getätigt und die Abrechnung sieht aus wie die vom Monat März. Anscheinend ist die Information meines Ausscheidens nicht an die Zahlungstelle weitergeleitet worden. Ist das nun ein Fehler seitens der Firma? Muß ich das Geld zurücküberweisen, oder reicht es aus nur den Fehler zu melden? Es sind ja schon Alle Abgaben (Kranken,-und Rentenversicherung, Lohnsteuer)gezahlt. Das ist doch nicht rückgängig zu machen, oder? Kann man das auch als Prämie bzw. Abfindung betrachten?
Vielen Dank für die Hilfe
ich denke, dass das ein Fehler der Personalabteilung vorliegt und Du dies zurück zahlen musst.
Setze Dich umghende mit der Personalabteilung in Verbindung und kläre dies. Zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge können entsprechend umgebucht werden.
dieser Vorgang wird im rechtlichen „Ungerechtfertigte Bereicherung“ genannt (§812 ff. BGB). Der AG hat einen Herausgabeanspruch. Jedoch nur solange, als der Bereicherte noch nicht „entreichert“ ist (§818 Abs.3 BGB). Das heißt das Geld ausgegeben hat. Bei Kenntnis über den Mangel, dass der AG zuviel überwiesen hat obwohl er dies nicht rechtlich hätte tun müssen, gibt es jedoch eine verschäfte Haftung und man kann sich nicht auf die „Entreicherung“ berufen §819 BGB.
Meist sind kurze Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag geregelt (ca. 3 Monate).
Das Geld einfach mal nicht ausgeben, und die Ausschlussfristen abwarten.
wenn Sie für das Geld nicht gearbeitet haben, ist auch kein Anspruch auf Lohnzahlung entstanden. Es sei denn Sie haben noch weitere Forderungen. Aus diesem Grunde müssen Sie das Geld zurück zahlen. Zu erst müssen Sie den Fehler melden und danach das Geld zurück zahlen. Es sei den Sie bekommen noch eine Prämie. Klären Sie dass bitte mit der Personalabteilung.
tut mir leid, aber aus arbeitsrechtlicher Sicht kann ich dazu nichts sagen, es handelt sich um eine rein privatrchtliche Sache. Wenn eine Leistung - hier die Nettolohnüberweisung für den Monat April mit korekter Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuerbeträge auf das persönliche Bankkonto überwiesen wird, ohne das eine persönliche Arbeitsleistung erbracht wurde, klingt das irgendwie wie eine Fabel.
Was ist das für eine „Firma“. Rein rechtlich haben Sie keine Verpflichtungen die Sache aufzuklären, das Geld dürfen sie, rein rechtlich gesehen, aber auch nicht behalten. Die Firma kann es zurückfordern, muß aber eventuelle Aufwendungen Ihreseits ersetzen.
Hallo Souris,
wenn es sich tatsächlich um eine Überzahlung handelt, müssen Sie den Betrag zurück überweisen und können ihn nicht als Abfindung betrachten. Fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach.
Mit freundlichen Grüßen
Ice