Gehaltszahlung nach Insolvenz

Hallo,

wenn eine Firma insolvent wird, wie jetzt z. B. Karstadt, bekommen die Angestellten ja noch drei Monate lang das volle Gehalt von der Agentur für Arbeit weitergezahlt.

Gilt das auch für Aushilfskräfte?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

Gilt das auch für Aushilfskräfte?

warum nicht? Aushilfskräfte sind auch Arbeitnehmer.

… drei Monate lang das volle Gehalt …

Nein, sie bekommen das Insolvenzgeld was in der Höhe dem AlG I entspricht. Seit 1. Januar 2004 ist das Insolvenzgeld in der Höhe begrenzt.
Zur Vertiefung: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/Navigation/zen…

Gruß Termid

Hallo,

Gilt das auch für Aushilfskräfte?

warum nicht? Aushilfskräfte sind auch Arbeitnehmer.

Sie zahlen aber keinen Beitrag indie Arbeitslosenversicherung, deshalb hätte es gut sein können, dass sie nichts bekommen.

Zur Vertiefung:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/Navigation/zen…

Danke, der Link ist gut. Auf die Idee hätte ich eigentlich auch kommen können.

… drei Monate lang das volle Gehalt …

Nein, sie bekommen das Insolvenzgeld was in der Höhe dem AlG I entspricht.

Das stimmt allerdings nicht. Der Link führt auch zu der Seite http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/zentraler-Cont…, wo es heißt: „Insolvenzgeld wird in Höhe des in dem Insolvenzgeldzeitraum ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gewährt.“

Im Weiteren heißt es dann aber: „begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung“. Die habe ich noch nicht gefunden. Ich vermute aber, dass das eine Höchsterstattungsgrenze ist, die Karstadt Verkäufer und vor allem Aushilfskräfte gar nicht betrifft.

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

Das stimmt allerdings nicht. Der Link führt auch zu der Seite …
wo es heißt: „Insolvenzgeld wird in Höhe des in dem
Insolvenzgeldzeitraum ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts
gewährt.“

bitte entschuldige meine Unaufmerksamkeit. Hier die Beitragsbemessungsgrenze:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/versicheru…

Gruß Termid