Hallo miteinander! Ich habe eine Rechtsfrage an euch …
Ein Angestellter schließt zu einem Tag X (bsp. 01.02.) einen Arbeitsvertrag ab, welcher die gewöhnlichen Klauseln (Urlaubstage, Gehalt, Arbeitszeiten usw.) beinhaltet. Dieser wird natürlich vom Firmenschef auch gegengezeichnet.
Die Firma ist ansässig im Ausland und gründet hier in Deutschland eine neue Firma (neuer Name) und nach den deutschen Normen (Eintragung ins Handelsregister etc.) rechtliche GmbH.
Das Problem:
Der tatsächliche Dienstantritt verschiebt sich durch angebliche Lieferengpässe immer wieder. Nun soll besagter Angestellter erst einen Monat später seine Arbeit aufnehmen, der Arbeitsvertrag gilt aber schon ab dem Vormonat.
Meine Frage:
Kann jemand sagen, wie nun die Rechtsgrundlage ist? Kann die Firma aus irgendwelchen Gründen das Gehalt verweigern und erst zum Folgemonat zahlen?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten!