Gehaltszahlungen bleiben ständig aus

Liebe/-r Experte/-in,

nehmen wir folgenden Sachverhalt an.

Mann X ist Arbeitnehmer und bekommt in der Regel sein Gehalt am 5 oder 6 Werktag des Monats.
Seit etwa einem Jahr kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei den Gehaltszahlungen.
D.h. er bekommt bspw das Januargehalt erst im März oder April.
Er muss also teilweise mehrere Monate mit dem kleinen Gehalt der Frau Y überbrücken oder auf kleine Rücklagen zurüchgreifen.
Gerade zur Weihnachtszeit merkt diese Familie aber, dass die Resourcen nicht mehr ausreichen.
Es steht novh immer das Novembergehalt aus.

Was kann der Arbeitnehmer in diesem Fall tun?
Er ist auf den Job angewiesen und kann sie keine Arbeitslosigkeit leisten.

Bisher hat er in Erfahrung gebracht, dass er nicht anmahnen braucht und von seinem „Rückbehaltsrecht“ gebrauch machen kann…also nichtz arbeiten gehen muss.

Aber wie genau solle er nun vorgehen?

ich bedanke mich für Ihren Rat.

Gruß

Guten Abend,
bitte größte Vorsicht beim sog. „Zurückbehaltungsrecht“: ArbeitgeberInnen legen das gern mal als Arbeitsverweigerung aus und Arbeitsgerichte machen das gern mal mit.
Besser:

  1. Im Arbeitsvertrag nachsehen, zu wann der Lohn fällig sein soll.
  2. Falls 1. ergibt, dass 5. o. 5. d. jew. Monats der Lohne fällig ist: Gespräch suchen und Angelegenheit einvernehmlich regeln.
  3. Falls 2. nicht hilft: Jedesmal Verzugszinsen ( = 5 % über dem Basiszins der EZB) und Verzugsschäden geltend machen, z.G. Dispozinsen o.ä.
    Hoffe, das war hilfreich.
    Viel Erfolg!
    Eifelwanderer (rapweiss.de)

Nehmen wir mal an… was soll das frag ich mich.
Wenn du mal etwas existezielles Reales hast, dann helfe ich dir gerne.
Aber auf so ne Texte, wie nehemen wir mal an::::::
Hab ich keinen Bock!!!4
Nonne 213

Hallo Pferdi,

das ist ein klarer Fall. Mann X wendet sich an die nächste Geschäftsstelle seiner Gewerkschaft und lässt sich sein Entgelt einklagen.

Mann X hat laut BGB ein Anrecht darauf für geleistete Dienste ein Entgelt zu bekommen. Diese Entgelt ist nach Ablauf der vereinbahrten Zeitabschnitte zu entrichten insofern die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist. Näheres hierzu regelt der für die Vertragspartner gültige Tarifvertrag.

Mann X braucht keine Angst vor den rechtlichen Schritten zu haben, da auch seinem Arbeitgeber klar ist, dass im Kapitalismus Gesetze gelten.

Meist reicht jedoch schon ein einfacher Brief in dem die richtigen Gesetze und anderweitigen Regelungen erwähnt werden. Dabei ist dem Mann X seine Gewerkschaft behilflich.

Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.

Liebe Grüße

df_

Und ich habe keinen Bock dir nun zu erklären warum ich „nehmen wir mal an“ geschrieben habe.

Man man man…was gibt es nur für verkappte Menschen.

Hallo Pferdi,
es stimmt, X hat ein Zurückbejaltungsrecht. Nur was bringt das? Keine Arbeit, keine Kohle. Ich würde ganz schnell zum Arbeitsamt gehen und denen die Situation schildern. Außerdem würde ich mich bei meiner Krankenkasse erkundigen, ob die Sozialbeiträge noch gezahlt werden.
Außerdem: Arbeitgeber anschreiben und mitteilen, dass die Situtation nicht länger hinnehmbar ist und sofortige Zahlung der Rückstände und künftig pünktliche Zahlung verlangen. Wenn AG antwortet, er kann nicht, Hinweis auf Insolvenzverschleppung.
Ich drücke alle Daumen!!! Trotzalledem ein frohes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr wünsche ich einen neuen Arbeitsplatz mit zahlungsfähigem Chef! Also: auf zum Arbeitsamt.
Gruß Brigitte

Hallo,

Max sollte sich unbedingt fachanwaltlich beraten lassen, da auch das sog. „Zurückbehaltungsrecht“ nicht so einfach ist, wie er glaubt.

&Tschüß
Wolfgang

Mal angenommen diesen Fall gibt es und niemand ahnt, dass der Schreiber trotz intensiver Verwendung des Konjunktiv persönlich betroffen ist …

Es ist schwer einen Rat zu geben. Natuerlich hat man möglicherweise eine Zurückbehaltungsrecht, aber was soll das bringen? Dadurch bekommt man sicher nicht sein Geld schneller, und im Gegenteil: Man erwirbt für die Zeiten in denen man nicht arbeiten geht auch keine weiteren Entgeltansprueche.
Sicher kann man auch zinsen geltend machen für die verzögerten zahlungen, doch auch diese muss man sich im Zweifel erstreiten, also sprich anwaltlich und / oder gerichtlich.
Zunächst würde ich das GEspräch suchen inwieweit dieser Zustand anhalten wird, sofern Besserung in Aussicht gestellt wird eine gewisse Zeit warten. Wenn diese Eintritt, dann ist es gut wenn nicht, wuerde ich mir einen anderen Job suchen.
Man kann vermutlich davon ausgehen, dass das Unternhemen nicht aus Böswilligkeit verschleppt, sondern vermutlich Liquiditätsprobleme hat. Von daher macht es langfristig - sofern sich keine Besserung einstellt - so oder so Sinn sich aus ungekündigter Stelle um einen anderen Arbeitgeber zu bemuehen.
Gruss
WG

Liebe/-r Experte/-in,

nehmen wir folgenden Sachverhalt an.

Mann X ist Arbeitnehmer und bekommt in der Regel sein Gehalt
am 5 oder 6 Werktag des Monats.
Seit etwa einem Jahr kommt es immer wieder zu Verzögerungen
bei den Gehaltszahlungen.
D.h. er bekommt bspw das Januargehalt erst im März oder April.
Er muss also teilweise mehrere Monate mit dem kleinen Gehalt
der Frau Y überbrücken oder auf kleine Rücklagen
zurüchgreifen.
Gerade zur Weihnachtszeit merkt diese Familie aber, dass die
Resourcen nicht mehr ausreichen.
Es steht novh immer das Novembergehalt aus.

Was kann der Arbeitnehmer in diesem Fall tun?
Er ist auf den Job angewiesen und kann sie keine
Arbeitslosigkeit leisten.

Bisher hat er in Erfahrung gebracht, dass er nicht anmahnen
braucht und von seinem „Rückbehaltsrecht“ gebrauch machen
kann…also nichtz arbeiten gehen muss.

Aber wie genau solle er nun vorgehen?

ich bedanke mich für Ihren Rat.

Das ist natürlich eine üble Situation.

Zwar existiert grundsätzlich ein Rückbehaltsrecht, aber bei Ausübung dessen wäre der Job dann wohl auch weg - also eher keine gute Idee - und ausserdem käme so natürlich auch kein Geld in die Kasse.

Ich würde mal die Sozialversicherungen fragen, ob denn eigentlich die Beiträge dort rechtzeitig eingegangen waren.

War das nicht der Fall, dann sollen die sich mal darum kümmern und das machen sie auch erfahrungsgemäss sehr schnell.

Grundsätzlich scheint es dem Unternehmen aber wohl eher schlecht zu gehen, sodass Du Dich sicherheitshalber schon mal nach einem neuen Job umsehen solltest.

Gruß

Hallo

unbedingt erst den Arbeitgeber anmahnen, mit der Konsequenz, das Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft in Anspruch zu nehmen.
Wenn das Geld weiterhin ausbleibt, hat man auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Such dir etwas neues, weil der Betrieb offensichtlich angeschlagen ist!!
Ach so… nach der Anmahnung, dass der Arbeitgeber seine Vertragspflichten einhalten soll, hat man auch die Möglichkeit, die Sollzinsen einzufordern.

Viel Glück!!

Hallo Pferdi,

ein Zurückbehaltungsrecht besteht meistens nicht. Denn:

Der Arbeitnehmer ist in der Regel vorleistungspflichtig. Also er muss arbeiten und erhält nach Ablauf des Monats sein Geld. Daher kann er wegen der noch nicht erhaltenen Vergütung die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 I) nicht erheben.

Wenn jedoch erkennbar wird, dass der Entgeltanspruch infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers gefährdet ist, können Sie die Unsicherheitseinrede des § 321 erheben.

§ 321 [1] Unsicherheitseinrede

(1) 1Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird.

Aber: Dagegen spricht, dass er bislang zumindest irgenwann gezahlt hat.

Sie können letztlich nur mahnen und Verzugszinsen geltend machen. Oder einfach klagen. Dann verliert er und hat die Gerichtskosten zu tragen. Jedoch haben Sie Ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen (§ 12 a ArbGG).

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Das ist zu heikel, ich würde einen Anwealt konsultieren

…den Arbeitgeber schriftlich in Verzug setzen, aber am besten vorher das Gespräch suchen. Oder die Alternative wählen, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Klingt bitter, aber mehr Alternativen gibt es nicht.