Liebe/-r Experte/-in,
nehmen wir folgenden Sachverhalt an.
Mann X ist Arbeitnehmer und bekommt in der Regel sein Gehalt am 5 oder 6 Werktag des Monats.
Seit etwa einem Jahr kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei den Gehaltszahlungen.
D.h. er bekommt bspw das Januargehalt erst im März oder April.
Er muss also teilweise mehrere Monate mit dem kleinen Gehalt der Frau Y überbrücken oder auf kleine Rücklagen zurüchgreifen.
Gerade zur Weihnachtszeit merkt diese Familie aber, dass die Resourcen nicht mehr ausreichen.
Es steht novh immer das Novembergehalt aus.
Was kann der Arbeitnehmer in diesem Fall tun?
Er ist auf den Job angewiesen und kann sie keine Arbeitslosigkeit leisten.
Bisher hat er in Erfahrung gebracht, dass er nicht anmahnen braucht und von seinem „Rückbehaltsrecht“ gebrauch machen kann…also nichtz arbeiten gehen muss.
Aber wie genau solle er nun vorgehen?
ich bedanke mich für Ihren Rat.
Gruß