Gehaltszahlungen GmbH-Geschäftsführer?

Hallo,

wir haben eine GmbH gegründet, die aus 3 Gesellschaftern / Geschäftsführern besteht.

Da wir nun als Selbständige nicht all unser Geld dem Fiskus in den Rachen werfen wollen die Frage:

Wie behält man selber am meisten Geld? Gehaltszahlungen (und damit verbundene Sozialabgaben) Pflicht? Oder kann man sich Privatentnahmen
genehmigen, die dann lediglich versteuert werden müssen, wovon man auch seine private Vorsorge/Rente/Krankenversicherung bezahlt?

Danke,
Murphy

Hallo,

bei der gmbh gibt es keine privatentnahmen - ihr müsst eure vergütung über gehalt, gewinnausschüttung, tantieme oder vertragliche regelungen über nutzungsvergütungen (miete, pkw, etc.) abwickeln…dabei aber immer im rahmen, wie es unter „fremden dritten“ üblich wäre…

wenn ihr alle die gleichen anteile und stimmrechte an eurer gmbh haltet kommt ihr als sozialversicherungsfrei durch - d.h. keine sozialabgaben aus dem beschäftigungsverhältnis…private vorsorge angesagt !

solltet ihr schon einen überblick über eure vorauss. gewinnsituation haben könnt ihr die gehälter so anpassen, dass bei der gmbh kein großer gewinn entsteht und somit keine oder nur geringe Körperschaft- bzw. gewerbesteuer anfällt - wobei das mit den gehältern so eine sache ist - überzogene vergütungen werden bei der betriebsprüfung u.u. als verdeckte gewinnausschüttung deklariert…

ferner könnt ihr der gmbh darlehen gewähren und die zinsen einstreichen, wobei hier auch bez. des zinssatzes relativiert werden muss - geld aus der gmbh könnt ihr auch in form von entnahmen über ein gesellschafterverrechnungskonto tätigen - muss verzinst und in jedem fall zurückgezahlt werden…kann zuf falle bei insolvenz der gmbh werden, da ihr die kohle auf jeden fall wieder zurückzahlen müsst…

…hat euch das euer steuerberater nicht gesagt ?

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Hallo,

bei drei Gesellschaftern und bei gleichen Beteiligungsverhältnissen
(33,33%) besteht Sozialversicherungspflicht bei den angestellten Gesellschafter-Geschäftsführern. Ich würde das durch die zuständige Krankenkasse unbedingt prüfen lassen, damit es hinterher kein grausames Erwachen gibt.

Ihr solltet unbedingt alle Fragen bezüglich der GmbH mit einem Steuerberater abstimmen, damit alle Verträge lupenrein ausgearbeitet werden.

Gruß
Walter Cremer

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Hallo,

bei drei Gesellschaftern und bei gleichen
Beteiligungsverhältnissen
(33,33%) besteht Sozialversicherungspflicht bei den
angestellten Gesellschafter-Geschäftsführern. Ich würde das
durch die zuständige Krankenkasse unbedingt prüfen lassen,
damit es hinterher kein grausames Erwachen gibt.

  • wenn alle 3 gesellschafter als geschäftsführer mit gleichen beteiligungsverhältnissen und entsprechenden weisungsbefugnissen fungieren besteht nicht automatisch aufgrund der minorität ein sozialversicherungspflichtiges beschäftigungsverhältnis…aber eine vorabprüfung durch den sozialversicherungsträger sollte auf jeden fall
    gemacht werden…

Ihr solltet unbedingt alle Fragen bezüglich der GmbH mit einem
Steuerberater abstimmen, damit alle Verträge lupenrein
ausgearbeitet werden.

  • dito

gruß inder

Gruß
Walter Cremer