Gehaltszahlungen nach Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine grundsätzliche Frage:
Würde meine Frau ihr normales Gehalt von ihrer Firma bekommen wenn sie gar nicht wieder anfängt nach der Elternzeit+Resturlaub(man merkt die Schwangerschaft im Resturlaub z.B.) zu arbeiten(2.Baby), weil sie ein sofortiges Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommt(in Ihrer Branche üblich)? Ist die Firma verpflichtet ihr bisheriges Gehalt zu zahlen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo Syncmaster23,

ich weiß jetzt nicht, in welcher Branche Deine Frau arbeitet, aber bei uns ist das so, daß sie mit ihrem normalen angepassten Gehalt weiterbezahlt werden muß, für die Zeit, in der sie Anspruch darauf hat.

Lieber Gruß

wolfwoman

Normalerweise, wird den Durchschnitt von letzten 3 Monaten ausgezahlt, da der Elternzeit zu Ende ist und Beschäftigungsverbot erteilt wird muss die Firma ihr Gehalt weiterzahlen (sicherheitshalber beim Krankenkasse nachfragen)

Gruß
Marinel1

Vielen Dank für deine Antwort.

Das bedeutet,wenn Sie in Ihrem Resturlaub nach der Elternzeit wieder Schwanger ist und ein Beschäftigungsverbot bekommt(Branche Chemie),müsste Sie ihr normales Gehalt weiter bekommen,da sie ja im „normalen Arbeitsprozess“ ist.Richtig?

Also so weiß ich das, Schwangere dürfen nicht benachteiligt werden.

Hmmm…
Ich würde sagen, die ersten 6 Wochen ja… Denn die Resturlaubszeit wird ja normal bezahlt… Aber…

Wenn es wirklich so wäre und z.B. eine vorsätzliche Täuschung dahinter stehen würde, dann könnte der Schuss sehr schnell nach hinten los gehen…

MfG
Harley