Liebe Experten, liebe Mitarbeiter in Amtsgerichten,
gibt es so ein Prinzip, daß die Begründung eines Gerichtsbeschlusses (z.B. in einer Betreuungssache) vollständig zu sein hat?
(Klar, daß bei einer gerichtlichen Entscheidung auch Intuition im Spiel ist, die nicht in Worte zu fassen ist.)
Aber dürfen in den Akten Geheimbegründungen mitlaufen, gegen die sich ein Betroffener nicht wehren kann, weil sie ihm nicht offiziell zur Kenntnis gebracht werden, die aber Berufungsentscheidungen beeinflussen können?
Vielen Dank im voraus