Geheime Begründungen eines Gerichtsbeschlusses

Liebe Experten, liebe Mitarbeiter in Amtsgerichten,

gibt es so ein Prinzip, daß die Begründung eines Gerichtsbeschlusses (z.B. in einer Betreuungssache) vollständig zu sein hat?

(Klar, daß bei einer gerichtlichen Entscheidung auch Intuition im Spiel ist, die nicht in Worte zu fassen ist.)

Aber dürfen in den Akten Geheimbegründungen mitlaufen, gegen die sich ein Betroffener nicht wehren kann, weil sie ihm nicht offiziell zur Kenntnis gebracht werden, die aber Berufungsentscheidungen beeinflussen können?

Vielen Dank im voraus

Hi Wolfgang,

das kann nicht sein. Es würde den Prinzipien der deutschen Gerichtsbarkeit widersprechen.
Wenn bestimmte Informationen nicht an die Öffentlichkeit sollen, dann kann ein Gericht die Öffentlichkeit bei der Verhandlung ausschließen (sog. nichtöffentliche Verhandlungen). Weitere Einschränkungen sind nicht zulässig.

Gruß,
Francesco