Geheime Dokumente verkaufen

Hallo,

angenommen, jemand hat sich nicht durch eine strafbare Handlung (also z.B. Betrug, Einbruch oä), sondern eher durch Zufall Dokumente verschafft, die für die Medien von hohem Interesse sind. Er ist im Besitz von Honorarverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungsschreiben von Spitzensportlern, Finanzierungs- und Zahlungsplänen von Radrennställen, Auswertungsprotokollen der in Spanien bei den Dopingärzten durchgeführten Hausdurchsuchungen, Protokollen von behördlich abgehörten Telefongeschprächen, Terminierungslisten von Dopinggaben (wann, wer, welches Mittel) samt der von den Sportlern dafür gezahlten Preise, Kopien des Schriftverkehrs der Rechtsanwälte von Spitzensportlern sowie zahlreicher weiterer Dokumente, für die größtenteils absolute Vertraulichkeit zwischen den Vertragsparteien zugesichert wurde. Dieser „Jemand“ möchte diese Dokumente an die Presse oder andere Medien verkaufen. Er selbst hat sich nie zur Verschwiegenheit verpflichtet, da er nie einen Vertrag mit irgendeinem der Beteiligten abgeschlossen hat.

Fragen:
Macht er sich strafbar?
Kann er mit den Medien ganz offiziell einen Kaufvertrag abschließen, so daß der vereinbarte Kaufpreis nach Herausgabe der Dokumente eventuell auch einklagbar wäre?

Danke Ebi

Hallo,

m.E. sind die Unterlagen nicht frei von Rechtsmängeln, dass heisst der Besitz ist nicht auf legalen Weg erworben wurden. Deshalb ist eine Weiterverwertung legal nicht zulässig.

Christian

Hallo Christian,

m.E. sind die Unterlagen nicht frei von Rechtsmängeln, dass
heisst der Besitz ist nicht auf legalen Weg erworben wurden.
Deshalb ist eine Weiterverwertung legal nicht zulässig.

Die Dokumente können im Abfall gefunden worden sein.
Zumindest hat sie dann der Besitzer aufgegeben, wodurch die Aneignung von dieser Seite her legal ist.
Die andere Seite ist welche Ansprüche der Entsorger an das Gut stellt.

Ein ganz anderes Problem ist der Tatbestand der „Strafvereitelung“. Nach Kenntnisnahme des Inhalts, müssten die Unterlagen der zuständigen Staatsanwaltschaft, als Beweise, übergeben werden.

MfG Peter(TOO)

Strafvereitelung als Privatperson?
Hi,

Ein ganz anderes Problem ist der Tatbestand der
„Strafvereitelung“. Nach Kenntnisnahme des Inhalts, müssten
die Unterlagen der zuständigen Staatsanwaltschaft, als
Beweise, übergeben werden.

Strafvereitelung wenn man als Privatperson etwas nicht anzeigt?

Ist das echt so?

Gruß
Nick

Ist das echt so?

Nein.

Levay

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Danke! beruhigend! owT
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