Hallo,
angenommen, jemand hat sich nicht durch eine strafbare Handlung (also z.B. Betrug, Einbruch oä), sondern eher durch Zufall Dokumente verschafft, die für die Medien von hohem Interesse sind. Er ist im Besitz von Honorarverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungsschreiben von Spitzensportlern, Finanzierungs- und Zahlungsplänen von Radrennställen, Auswertungsprotokollen der in Spanien bei den Dopingärzten durchgeführten Hausdurchsuchungen, Protokollen von behördlich abgehörten Telefongeschprächen, Terminierungslisten von Dopinggaben (wann, wer, welches Mittel) samt der von den Sportlern dafür gezahlten Preise, Kopien des Schriftverkehrs der Rechtsanwälte von Spitzensportlern sowie zahlreicher weiterer Dokumente, für die größtenteils absolute Vertraulichkeit zwischen den Vertragsparteien zugesichert wurde. Dieser „Jemand“ möchte diese Dokumente an die Presse oder andere Medien verkaufen. Er selbst hat sich nie zur Verschwiegenheit verpflichtet, da er nie einen Vertrag mit irgendeinem der Beteiligten abgeschlossen hat.
Fragen:
Macht er sich strafbar?
Kann er mit den Medien ganz offiziell einen Kaufvertrag abschließen, so daß der vereinbarte Kaufpreis nach Herausgabe der Dokumente eventuell auch einklagbar wäre?
Danke Ebi