Geheimhaltungspflicht des Arbeitgebers

Hallo,

bei mir im Büro ist etwas skuriles passiert, bei dem ich Eure Unterstützung brauche …

Wir arbeiten mit einem unglaublich veraltetem EDV-System, bei dem eine abgestufte Berechtigungsvergabe nur schwer umzusetzen ist. Das will heißen, wenn man Mitarbeitern für ihre Tätigkeit eine spezielle Funktion freischalten möchte, so können diese als „Nebenprodukt“ auch weitere, für ihre Arbeit unrelevante Funktionen nutzen.

Es hat sich nun ergeben, dass eine externe Software hinzugekauft worden ist, die mit unserem EDV-System kommunzieren kann. Um jedoch diese Form der Kommunikation (Datenaustausch zwischen den beiden Programmen) gewährleisten zu können musste nun den Mitarbeitern „Masterberechtigung“ erteilt werden. Nun können diese Mitarbeiter aber auch dem Chef „in die Wäsche gucken“. Alle FiBu-Konten stehen zur Verfügung, so dass z.B. die Gehälter, vom Arbeitgeber gewährte Mitarbeiterdarlehen usw. quasi öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Es dürfte vielleicht nur eine Frage der Zeit sein, bis jemand Gehaltslisten oder sonstige vertauliche Daten ans Schwarze Brett hängt.

Hierzu nun die Frage: Kann man sich gegen das „beiläufige Freigeben“ der Daten rechtlich wehren? Auch wenn mein (hoffentlich) gesunder Menschenverstand dies bejaht, so brauche ich hierzu bitte Futter von Euch.

Sollte es relevant sein … einen Betriebsrat haben wir nicht.

Ich danke für Eure Hilfe.

Mit besten Grüßen
Berntas

Hallo,

ich glaube, daß es kein Land der Welt gibt, in dem aus Gehältern und ähnlichen Dingen, so ein Gewese gemacht wird, wie in Deutschland. In GB werden bspw. in Stellenanzeigen konkrete Angaben zum Gehalt gegeben. In Schweden sind Einkommensteuererklärungen für jeden einsehbar usw.

Wie dem auch sei: Es gibt in Deutschland keine Schweigepflicht für Gehälter uä. Eine spezielle Vertrauenspflicht sehe ich da eigentlich auch nicht und rechtliche Vorschriften fallen mir dazu im Augenblick auch nicht ein.

Gruß,
Christian

Hallo Berntas,

ich bin da zu Christian gegensätziger Meinung. Dies ist eine Sorgfaltspflichtverletzung des Datenschutzes des Arbeitgebers. Dies ist sogar gesetzlich verankert. In manchen Arbeitsverträgen gelten als Beispiel die Höhe des eigenen Gehalts einen Kollegen mitzuteilen als Verletzung des Betriebsgeheimnisses. Ich würde das partout nicht so locker sehen. Wenn Personen, die keine Berechtigung haben in die Finanzbuchhaltung der Firma Einblick haben, könnten da falsche Eindrücke erweckt werden, wenn der Betreffende keine Ahnung von der Materie hat. Man kann auf Lieferantenrechnungen Rückschlüsse ziehen und manipulabel derart eingreifen einen Mitbewerber bestimmte Preise seiner Konkurrenten mitteilen, damit dieser ein verbessertes Angebot abgeben kann und den Auftrag erhält. ect. ect.

Wenn ich als Geschäftsleitung derart schlampig mit den firmeninternen Daten umgehen würde, wären seitens des Gesellschafters meine Tage als GF gezählt und ich könnte aufgrund meines GF-Vertrages sofort die Kündigung berechtigterweise ohne wenn und aber erhalten.

Also, teile diese Argumente Deine Vorgesetzten mit, da dies nicht im geringsten für irgendjemanden zu Vorteil gereicht, was in Eurer Firma abläuft.

Allerdings gebe ich Christian Recht, was das Gewese um die Gehälter angeht. Ab dies ist trotzdem eine Verletzung des Datenschutzes eines jeden einzelnen Mitarbeiter, da der AG für den individuellen Datenschutz seiner AN zu Sorgen hat.

Gruß

Rolf

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Hallo,
zur technischen Seite. Man kann Daten verschlüsseln. PGP bietet z.B. Filesysteme an, die physisch die Daten kodiert ablegen. Mir scheint das bei einem unzureichenden Rechtesystem eine gute Lsg.

Gruss
Enno

Wo genau willst Du denn PGP da einbauen? o.w.T.

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Hallo,
hängt vom OS ab. Unter Linux gibt es mehrere „encrypted Filesystems“, die einfach gemountet werden. Unter Windows würde ich einfach auf PGP Disk setzen. Reinkommen sollte alles, was nicht der Allgemeinheit zugänglich sein sollte (administrative Daten, Privatdaten).

Gruss
Enno

Hallo Christian,
ich sehe es eigentlich auch so, aber leider verletzt der Chef das Datenschutzgesetz zumindest das Deutsche!
Man sollte dem Chef vielleicht mal einen kurzen Hinweis zukommenlassen, bevor er in die Mühlen der Justiz kommt!
Gruss
Hermann

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Hallo,

Allerdings gebe ich Christian Recht, was das Gewese um die Gehälter angeht.

gibt’s da Mitarbeiter, die ein Problem mit der Offenlegung haben ? Das dürfte üblicherweise eher die Geschäftsleitung sein, die kein Interesse hat, daß Mitarbeiter die Gehälter der Kollegen kennen - z.B. weil Gehälter bei gleichen Einsatzgebiet stark unterschiedlich ausfallen.

Gruss
Enno

gibt’s da Mitarbeiter, die ein Problem mit der Offenlegung
haben ? Das dürfte üblicherweise eher die Geschäftsleitung
sein, die kein Interesse hat, daß Mitarbeiter die Gehälter der
Kollegen kennen - z.B. weil Gehälter bei gleichen
Einsatzgebiet stark unterschiedlich ausfallen.

Auch du wirst spätestens dann ein Interesse an Geheimhaltung haben, wenn aus deinen Personaldaten z. B. hervorgeht, dass Teile deines Gehalts zwangsgepfändet sind. In Lohn- und Gehaltsdatenbanken gibt es noch wesentlich mehr Daten, deren Veröffentlichung einen schweren Rechtsbruch darstellt. Nach EU-Normen, nicht nur nach deutschen Recht, wie Exc unterstellt. Der in seinem Beitrag einen seltenen Blödsinn geschrieben hat, wie man’s von ihm sonst gar nicht kennt.

Gruss,
Schorsch

Es hat sich nun ergeben, dass eine externe Software
hinzugekauft worden ist, die mit unserem EDV-System
kommunzieren kann. Um jedoch diese Form der Kommunikation
(Datenaustausch zwischen den beiden Programmen) gewährleisten
zu können musste nun den Mitarbeitern „Masterberechtigung“
erteilt werden. Nun können diese Mitarbeiter aber auch dem
Chef „in die Wäsche gucken“. Alle FiBu-Konten stehen zur
Verfügung, so dass z.B. die Gehälter, vom Arbeitgeber gewährte
Mitarbeiterdarlehen usw. quasi öffentlich zur Verfügung
gestellt werden. Es dürfte vielleicht nur eine Frage der Zeit
sein, bis jemand Gehaltslisten oder sonstige vertauliche Daten
ans Schwarze Brett hängt.

Das ist eine eklatante Verletzung nationaler und europäischer Datenschutzgesetze. Siehe z. B. Art 16 u. 17 der EU-Datenschutzrichtlinie http://www.ad.or.at/office/recht/eu.htm sowie § 5 und diverse weitere des BDSG http://www.netlaw.de/gesetze/bdsg.htm

Gruss,
Schorsch

PGP, o.T.
Hallo Enno,
ist ja prima mit dem PGP, das Problem ist aber doch, daß das Filterprogramm nur dann auf die Daten zugreifen kann, wenn es ‚Rootberechtigung‘ hat, andererseits aber selbst keine Einschränkungen für verschiedene User macht. Und deshalb hat dann jeder entweder Zugriff auf ALLE Daten oder eben auf GAR KEINE. PGP macht Sinn bei komplette Dateien, aber doch nicht bei Einzeldaten - wie, bitte, sollte denn das Buchhaltungsprogramm dann die verschlüsselten Zahlen zusammenrechnen?

PGP ist prima, aber hier wohl nicht benutzbar. Einzige Möglichkeit, die ich da sehe: andere Software einführen, die Zugriffsverwaltung für einzelne Benutzer ermöglicht.

Gruß
Axel

Hallo,
die PGP Drives sind ördinäre Laufwerke a la C,D,E etc. Mit dem Unterschied, daß die Einzelperson (sofern gewünscht) sich dort nochmal authentisieren muß. Danach kann jedes Programm, daß Zugriff auf dieses Laufwerk hat diese Daten dort reinschreiben und wieder lesen. Eine Person auf einem anderen Rechner, die ebenfalls darauf zugreifen will, müßte erst wieder die Hürde der Authentisierung nehmen.

Gruss
Enno