Hallo Zusammen,
der AN eines mittelständischen Unternehmens ist „fristgerecht“ zum 31. August 2012 gekündigt.
Nun kommt eine Polizeidienststelle um noch eine Zeugenaussage zu einem Auffahrunfall mit Fahrerflucht zu erbitten.
Darf der noch aktuelle AG private Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen herausgeben?
Denke doch, dass es gegen den Datenschutz verstösst, oder?!
Freue mich auf Feedback.
Vielen Dank vorab!