Gehen beide Wege?

Hallo,

angenommen, ein gemeinnütziger Verein braucht für eine Veranstaltung einen Tierarzt. Dieser möchte seine Arbeitsleistung aber dem Verein spenden und benötigt seine Spendenquittung.

Der Kassenwart hat recherchiert (u.a. hier) und hat folgenden Weg vorgeschlagen: Der Tierarzt schickt seine Rechnung mit dem Zusatz, dass auf Zahlung verzichtet wird. Der Verein schickt im Gegenzug eine Spendenquittung mit dem Verweis, dass es sich um den Verzicht auf die Erstattung von Leistungen handelt.

Ein Anderer möchte es so machen: Der Tierazt stellt sein Rg. aus, der Verein zahlt und nun spenden der Tierarzt den gleichen Betrag wieder.

Tierarzt ist übrigens kein Vereinsmitglied.

Gehen beide Wege bzw. welcher ist der richtige?

Danke und viele Grüße
Monroe

Hallo,

beide Wege sind grundsätzlich möglich und zulässig.

Der zweite Weg ist aber zu bevorzugen, da er in der Regel Diskussionen mit dem Finanzamt erspart.

Beim ersten Weg argumentiert das Finanzamt gerne, dass hier eine „Luftrechnung“ vorläge und nie die Absicht des Leistenden bestand sich diese tatsächlich bezahlen zu lassen; es ginge sozusagen nur um die „Erschleichung“ einer Spendenquittung.
Und oft genug passiert so was tatsächlich in der Praxis, weshalb das Finanzamt hier gerne etwas näher hinschaut.

Beim zweiten Weg liegen tatsächliche Geldbewegungen vor, was dieses „Argument“ des Finanzamts komplett aushebelt.

Gruß
Lawrence