Gehen trotz Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, Arbeitnehmer A hat gemäß seinem Tarifvertrag (TVÖD Bund) eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.

Jetzt findet A einen Job, den er früher beginnen möchte; aber sein noch-Arbeitgeber B will ihn nicht vor Ende der Kündigungsfrist gehen lassen.

Was passiert, wenn A einfach nicht mehr weiter bei B zum Arbeiten kommt? Kann B ihn zwingen?

Gibt es für A trotz unwilligem B eine geschicktere Methode zum Ausstieg?

Gruß Fx

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, Arbeitnehmer A hat gemäß seinem Tarifvertrag
(TVÖD Bund) eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum
Quartalsende.

Jetzt findet A einen Job, den er früher beginnen möchte; aber
sein noch-Arbeitgeber B will ihn nicht vor Ende der
Kündigungsfrist gehen lassen.

Was passiert, wenn A einfach nicht mehr weiter bei B zum
Arbeiten kommt? Kann B ihn zwingen?

Zwingen nicht, aber nachdrücklich auffordern. Kommt A trotzdem nicht, kann der AG fristlos kündigen und von A Schadensersatz wegen des vertragswidrigen Verhaltens verlangen

Gibt es für A trotz unwilligem B eine geschicktere Methode zum
Ausstieg?

Legal nicht. Verträge sind nun mal einzuhalten - von beiden Seiten. Die KüFri hätte A nun mal bei seiner Stellensuche einkalkulieren müssen.
Und ob ein neuer seriöser AG wirklich soooo darauf erpicht ist, den A einzustellen, wenn er von dessen vertragswidrigem Verhalten beim alten AG hört ?

Gruß Fx

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Was passiert, wenn A einfach nicht mehr weiter bei B zum
Arbeiten kommt? Kann B ihn zwingen?

kann der AG fristlos kündigen und von A Schadensersatz
wegen des vertragswidrigen Verhaltens verlangen

… welchen der AG nachweisen und nachweislich beziffern muss… was in den seltensten Fällen möglich ist.

LG Jasmin

Nun ja… stellt er eben so lange einen Temp ein und schon kann er es…

Abgesehen davon dürfte dies das geringste Problem des A sein, in Anbetracht einer fristlosen Kündigung und eines entsprechenden Arbeitszeugnisses… ich sehe A jedenfalls so die Probezeit nicht überleben.

Gruss highQ

Hallo,

gesetzt den Fall, Arbeitnehmer A hat gemäß seinem Tarifvertrag (TVÖD Bund) eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.

Jetzt findet A einen Job, den er früher beginnen möchte; aber sein noch-Arbeitgeber B will ihn nicht vor Ende der Kündigungsfrist gehen lassen.
Was passiert, wenn A einfach nicht mehr weiter bei B zum Arbeiten kommt? Kann B ihn zwingen?

Gibt es für A trotz unwilligem B eine geschicktere Methode zum Ausstieg?

Da könnte ein genaues Studium des Tarifvertrages usw. helfen, daneben noch ein Fachanwalt, der wiederum alle relevanten Auslegungen und Gerichtsverfahren samt Ausgang kennt. Schließlich sollte es neben der ordentlichen Kündigung grundsätzlich auch die Möglichkeit zur außerordentlichen geben. Arbeitgeber sind bei letzterer durchaus schonmal erfinderisch, wenn sie ihrerseits unwillige/unfähige AN loswerden wollen. Im Grunde müßte das dann auch andersrum gehen können. Auch sonst ist man gerade im öD sehr erfinderisch, wenn es darum geht Versetzungen usw. abzuwehren. Da werden dann schonmal pflegebedürftige Großcousinen der Nachbarin oder Kinder, die täglich persönlich in die 100 km entfernte Spezialschule gefahren werden müssen, oder sonstwas angeführt. Also es sollte auch für Arbeitnehmer etwas zu finden sein, um vorzeitig kündigen zu können.
In einem vertrauensvollem Gespräch mit dem unwilligen B könnte man auch auf den hohen Krankenstand im öD und Dienst nach Vorschrift hinweisen. Vielleicht sieht der dann ein, dass er mit seiner Unwilligkeit nicht zwangsläufig etwas bewirkt. (Ich würde aber nicht grundsätzlich drauf bauen. Vielleicht ist er nur neidisch auf den neuen, besseren Job und will einfach seinen Allmachtsphantasien frönen.)
Grundsätzlich sind natürlich auch für Arbeitnehmer Verträge und entsprechende Kündigungsfristen einzuhalten. Vielleicht ergibt sich auch beim zukünftigen AG die Möglichkeit später anzufangen. Daneben gibt es ja noch den Anspruch auf Teilzeit. Der muss allerdings drei Monate vorher angemeldet werden. Im öD dürfte es schwierig sein, angesichts allerorten behaupteter oder tatsächlicher Personalüberhänge bzw. Abbaubedarf, dem AN das zu verwehren. Ansonsten könnte vor diesem Hintergrund eventuell auch der Personalrat daran interesiert sein, dass hier jemand freiwillig seinen Platz räumen will und kann darauf hinwirken, dass der Kündigung doch stattgegeben wird.

Wenn immer noch darauf beharrt wird, dass man so eine Spitzenkraft sei und diese nicht ersetzt werden könne usw. usf., könnte das andererseits vielleicht auch der Aufhänger für eine höhere Eingruppierung oder andere Annehmlichkeiten sein und man lässt den neuen Job sein.

Also alles mal ausprobieren.

Grüße

Danke für Eure Informationen und Warnungen!

Gruß Fx