ich habe mehrere Stellenausschreibungen für den gehobenen Dienst gefunden, die mir zusagen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich die nötigen Voraussetzungen erfülle, da ich keine Ausbildung der dritten Qualifikationsebene (vormals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst), sondern einen Hochschulabschluss mitbringe.
Kann mir jemand von Euch Bescheid geben, ob ich mit einem Hochschulabschluss auch quer einsteigen kann?
Danke für Eure Rückmeldungen und viele Grüße
bieniead
möglich ist dies auf jeden Fall.
Nur kommt es immer auf die entsprechende Behörde, bzw. auch auf die Tätigkeit an. Auch muss man unterscheiden, zwischen Beamter und Angestellter.
möglich ist dies auf jeden Fall.
Nur kommt es immer auf die entsprechende Behörde, bzw. auch
auf die Tätigkeit an. Auch muss man unterscheiden, zwischen
Beamter und Angestellter.
Ein konkretes Beispiel:
Laut Ausschreibung werden „Beamtinnen / Beamte der dritten Qualifikationsebene“ ODER „Verwaltungsfachwirtinnen /Verwaltungsfachwirten (mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II)“ gesucht.
HochschulabsolventInnen werden hingegen nicht explizit erwähnt. Bedeutet das, dass BewerberInnen mit Hochschulabschluss ausgeschlossen werden oder können sie sich als QuereinsteigerInnen dennoch bewerben?
Laut Ausschreibung werden „Beamtinnen / Beamte der dritten
Qualifikationsebene“ ODER „Verwaltungsfachwirtinnen
/Verwaltungsfachwirten (mit abgeschlossenem
Angestelltenlehrgang II)“ gesucht.
HochschulabsolventInnen werden hingegen nicht explizit erwähnt.
Qualifiziert Dich der Hochschulabschluß denn für die ausgeschriebene Stelle ? Irgendein Abschluß wird wohl nicht reichen.
In diesem konkreten Fall wurde mir mitgeteilt, dass nur BewerberInnen mit der gewünschten Qualifikation berücksichtigt werden können, also ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II vorausgesetzt wird.
Eigentlich gilt für den gehobenen Dienst:
a) Aufsteigerausbildung vom mittleren Dienst, d.h. man hat z.B. Sozialversicherungsfachangestellter gelernt und wurde dann weiterqualifiziert
b) Abitur mit nachfolgendem Bachelorstudium(z.B. Bachelor of Arts, http://www.jumpforward.de/JobFrame.php?c=99996000214…)
Mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium ist man normalerweise schon für die vierte Ebene(höherer Dienst) qualifiziert.
Allerdings hat sich das stark verändert. „Früher“ sollten die Sofa’s den Realschulabschluß haben und konnten dann durch Weiterbildung in den gehobenen Dienst aufsteigen.
Als Abiturient ging man zur FH und studierte „Dipl. Verwaltungswirt“ und ging in den gehobenen Dienst. Durch den „Aufsteigerlehrgang/C-Lehrgang“, mit ein paar Kursen an der Uni, konnte man dann in den höheren Dienst aufsteigen.
In unserer Körperschaft gehen wir (noch) so vor, d.h. es wäre eher das Problem der Überqualifizierung, wenn sich ein Hochschulabsolvent auf eine solche Position bewirbt.
Andere, z.B. hier http://www.jumpforward.de/JobFrame.php?c=99995000004…, nutzen die Fülle an Abiturienten aus. Wobei der Charme dieser Ausbildung aus der Mischung von Praxis und Theorie besteht.
Aber wie gesagt, fast jede Behörde/Körperschaft lebt das mittlerweile anders.