Gehobener Dienst mit Hochschulstudium?

Hallo,

ich habe mehrere Stellenausschreibungen für den gehobenen Dienst gefunden, die mir zusagen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich die nötigen Voraussetzungen erfülle, da ich keine Ausbildung der dritten Qualifikationsebene (vormals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst), sondern einen Hochschulabschluss mitbringe.
Kann mir jemand von Euch Bescheid geben, ob ich mit einem Hochschulabschluss auch quer einsteigen kann?

Danke für Eure Rückmeldungen und viele Grüße
bieniead

Hallo,

möglich ist dies auf jeden Fall.
Nur kommt es immer auf die entsprechende Behörde, bzw. auch auf die Tätigkeit an. Auch muss man unterscheiden, zwischen Beamter und Angestellter.

Gruß

Hallo Merger,

vielen Dank für Deine rasche Antwort!

möglich ist dies auf jeden Fall.
Nur kommt es immer auf die entsprechende Behörde, bzw. auch
auf die Tätigkeit an. Auch muss man unterscheiden, zwischen
Beamter und Angestellter.

Ein konkretes Beispiel:
Laut Ausschreibung werden „Beamtinnen / Beamte der dritten Qualifikationsebene“ ODER „Verwaltungsfachwirtinnen /Verwaltungsfachwirten (mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II)“ gesucht.
HochschulabsolventInnen werden hingegen nicht explizit erwähnt. Bedeutet das, dass BewerberInnen mit Hochschulabschluss ausgeschlossen werden oder können sie sich als QuereinsteigerInnen dennoch bewerben?

Viele Grüße
bieniead

das kann leider nicht pauschal beantwortet werden.
Einfach einmal bei der Behörde anrufen

Vielen Dank, Merger!

Laut Ausschreibung werden „Beamtinnen / Beamte der dritten
Qualifikationsebene“ ODER „Verwaltungsfachwirtinnen
/Verwaltungsfachwirten (mit abgeschlossenem
Angestelltenlehrgang II)“ gesucht.
HochschulabsolventInnen werden hingegen nicht explizit erwähnt.

Qualifiziert Dich der Hochschulabschluß denn für die ausgeschriebene Stelle ? Irgendein Abschluß wird wohl nicht reichen.

In diesem konkreten Fall wurde mir mitgeteilt, dass nur BewerberInnen mit der gewünschten Qualifikation berücksichtigt werden können, also ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II vorausgesetzt wird.

Gehobener Dienst mit Hochschulstudium?
Hoi.

Eigentlich gilt für den gehobenen Dienst:
a) Aufsteigerausbildung vom mittleren Dienst, d.h. man hat z.B. Sozialversicherungsfachangestellter gelernt und wurde dann weiterqualifiziert
b) Abitur mit nachfolgendem Bachelorstudium(z.B. Bachelor of Arts, http://www.jumpforward.de/JobFrame.php?c=99996000214…)

Mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium ist man normalerweise schon für die vierte Ebene(höherer Dienst) qualifiziert.

Allerdings hat sich das stark verändert. „Früher“ sollten die Sofa’s den Realschulabschluß haben und konnten dann durch Weiterbildung in den gehobenen Dienst aufsteigen.
Als Abiturient ging man zur FH und studierte „Dipl. Verwaltungswirt“ und ging in den gehobenen Dienst. Durch den „Aufsteigerlehrgang/C-Lehrgang“, mit ein paar Kursen an der Uni, konnte man dann in den höheren Dienst aufsteigen.

In unserer Körperschaft gehen wir (noch) so vor, d.h. es wäre eher das Problem der Überqualifizierung, wenn sich ein Hochschulabsolvent auf eine solche Position bewirbt.
Andere, z.B. hier http://www.jumpforward.de/JobFrame.php?c=99995000004…, nutzen die Fülle an Abiturienten aus. Wobei der Charme dieser Ausbildung aus der Mischung von Praxis und Theorie besteht.

Aber wie gesagt, fast jede Behörde/Körperschaft lebt das mittlerweile anders.

Viel Glück
Garrett

Hallo,

also, wenn es ein Jurastudium wäre und jemand für die innere Verwaltung gesucht wird, könnte es klappen.

wenn es ein Geographiestudium ist und es eine Stelle im Verkehrswesen ist, klappt es sicherlich nicht.

Nicht jedes Hochschulstudium qualifiziert zu einer unterqualifizierten Tätigkeit…

Grüße
miamei

Mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium ist man
normalerweise schon für die vierte Ebene(höherer Dienst)
qualifiziert.

Nicht ganz. Der Bachelor ist für den gehobenen und der Master für den höheren Dienst.