Gehobener Dienst mit Hochschulstudium?
Hoi.
Eigentlich gilt für den gehobenen Dienst:
a) Aufsteigerausbildung vom mittleren Dienst, d.h. man hat z.B. Sozialversicherungsfachangestellter gelernt und wurde dann weiterqualifiziert
b) Abitur mit nachfolgendem Bachelorstudium(z.B. Bachelor of Arts, http://www.jumpforward.de/JobFrame.php?c=99996000214…)
Mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium ist man normalerweise schon für die vierte Ebene(höherer Dienst) qualifiziert.
Allerdings hat sich das stark verändert. „Früher“ sollten die Sofa’s den Realschulabschluß haben und konnten dann durch Weiterbildung in den gehobenen Dienst aufsteigen.
Als Abiturient ging man zur FH und studierte „Dipl. Verwaltungswirt“ und ging in den gehobenen Dienst. Durch den „Aufsteigerlehrgang/C-Lehrgang“, mit ein paar Kursen an der Uni, konnte man dann in den höheren Dienst aufsteigen.
In unserer Körperschaft gehen wir (noch) so vor, d.h. es wäre eher das Problem der Überqualifizierung, wenn sich ein Hochschulabsolvent auf eine solche Position bewirbt.
Andere, z.B. hier http://www.jumpforward.de/JobFrame.php?c=99995000004…, nutzen die Fülle an Abiturienten aus. Wobei der Charme dieser Ausbildung aus der Mischung von Praxis und Theorie besteht.
Aber wie gesagt, fast jede Behörde/Körperschaft lebt das mittlerweile anders.
Viel Glück
Garrett